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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 16/2026
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Aufgebot 6 II 6/25

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Aufgebot

Die Kreissparkasse Birkenfeld, Auf der Idar 2, 55743 Idar-Oberstein hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 06, Briefnummer 175925, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kirn, Blatt 2086, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 30.000,00 DM mit 10 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Kreissparkasse Birkenfeld (Birkenfelder Landesbank)

Idar-Oberstein

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 17.07.2026 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, den 17.03.2026
6 II 6/25
Das Amtsgericht