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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.03.2026

1.): Auftragsvergabe "Kommunale Wärmeplanung" (kWP)

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.09.2025 wurde beschlossen, einen Förderantrag auf Mehrbelastungsausgleich beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) für die kommunale Wärmeplanung zu stellen.

Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 02.10.2025 positiv beschieden. Insgesamt haben 3 Planungsbüros Angebote abgegeben. Die Submission am 25.02.2026 ergab folgendes Ergebnis:

Angebot A (Institut für angewandtes Stoffstrommanagement IfaS) 62.177,50 EUR

Gemäß § 5 Wärmeplanungsgesetz (Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen; Umsetzungsfristen) müssen alle Gemeindegebiete, in denen mehr als 10.000 Einwohner gemeldet sind, bis spätestens mit Ablauf des 30.06.2028 eine Wärmeplanung vorliegen haben. Die Wärmepläne sollen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort sein und auf ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben (z.B. Gebäude Energie Gesetz (GEG), Baurecht) sowie Förderinstrumente unmittelbar einwirken.

Die Verbandsgemeinde koordiniert den Prozess der Wärmeplanung. Da der wichtigste Schritt der Wärmeplanung die Umsetzung ist, ist die Beteiligung der relevanten Fachakteure, Entscheider und Umsetzer vor Ort ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Wärmeplanung.

Das systematische Vorgehen im Rahmen der Wärmeplanung ermöglicht es der Verbandsgemeinde, basierend auf der aktuellen Situation (Bestandsanalyse) und den Potenzialen zur Energieeinsparung und zur Nutzung von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gemeinsam mit den relevanten Schlüsselakteuren Entscheidungen über die notwendige Infrastruktur zu diskutieren und zu beschließen sowie die Umsetzung aufzusetzen und effektiv voranzutreiben.

Das Land Rheinland-Pfalz erhält zur Umsetzung der Wärmeplanung in den Jahren 2024 bis 2028 rund 24 Mio. Euro vom Bund. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt. Planungsverantwortliche Stellen, die durch das Landesgesetz zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet sind, erhalten vom Land für die Wahrnehmung dieser Aufgabe auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Konnexitätsausführungsgesetzes einen Mehrbelastungsausgleich. Die Höhe und die Auszahlungszeitpunkte des Mehrbelastungsausgleichs sind in § 6 AGWPG geregelt.

Der Mehrbelastungsausgleich ist modular aufgebaut und umfasst zwei Hauptkomponenten:

1.

Ausgleich des „Grundaufwands": Dieser umfasst die Module Wissensaufbau, Gremienarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung. Er wird in Höhe einer Pauschale von je Planungsverantwortlicher Stelle in Höhe von 71.778,44 Euro unabhängig von der Größe gewährt.

2.

Ausgleich des Aufwands für die eigentliche Fachplanung: Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag je Gemeindegebiet (1.000 EUR) und einem einwohnerbezogenen Betrag (Stichtag: 01.01.2024 - 18.433 Einwohner - je 2,50 EUR) zusammen. Beide wiederum sind je nach Größenklasse gestaffelt.

Die Höhe der Zuwendung für die kommunale Wärmeplanung setzt sich gemäß § 6 Mehrbelastungsausgleich (AGWPG) wie folgt zusammen:

1. Ausgleich des „Grundaufwands"

71.778,44 EUR

2. Ausgleich für Fachplanung

67.082,50 EUR

Gesamte Zuwendungen über Mehrbelastungsausgleich

138.860,94 EUR

Nach Prüfung aller Angebote hinsichtlich der Angebotspreise aber auch der Qualität, sprich der Erfahrungen der angeschriebenen Unternehmen in Bezug auf die Erstellung einer kWP, soll das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) den Auftrag erhalten. Das Angebot liegt bei 62.177,50 EUR.

Bei einer Zuwendung über den Mehrbelastungsausgleich von 138.860,94 EUR und zu erwartenden Kosten von 62.177,50 EUR, muss die Verbandsgemeinde Kirner Land, keinen Eigenanteil erbringen.

Mehrere Ratsmitglieder ergriffen das Wort und äußerten sich kritisch über die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung.

Bürgermeister Thomas Jung wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde gemäß § 5 Wärmeplanungsgesetz verpflichtet ist, bis spätestens Ende Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat lehnte ab, den Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an das Planungsbüro Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) zum Angebotspreis (brutto) von 62.177,50 EUR zu vergeben.

2.): Neuwahl von Ausschussmitgliedern

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt verabschiedete Bürgermeister Thomas Jung das Ratsmitglied Claus Tressel. Er bedankte sich bei Herrn Tressel für das jahrelange ehrenamtliche kommunalpolitische Engagement und überreichte ihm eine Geschenkkiste gefüllt mit Getränken und Artikeln der Kirner Brauerei.

Für das zum 01.04.2026 ausscheidende Mitglied Claus TRESSEL wurde von der CDU-Fraktion

Herr Manfred KUHN

als Mitglied

im Haupt- und Finanzausschuss

vorgeschlagen.

Da Manfred KUHN bereits stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss ist, wurde als neues stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss

Frau Barabara LAGRANGE

vorgeschlagen.

Ferner wurden

Frau Katrin HAILER

als Mitglied

im Ausschuss für Digitalisierung

Frau Barbara LAGRANGE

als Mitglied

im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung

und

als stellvertretendes Mitglied

im Rechnungsprüfungsausschuss

Frau Christa HERMES

als stellvertretendes Mitglied

im Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz

vorgeschlagen.

Die Verbandsgemeinderatsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.

Die Wahl der vorgeschlagenen Ersatzleute erfolgte einstimmig.

3.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden einstimmig zu:

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG, Bad Kreuznach

1.000,00

Pflege der Wanderwege

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

5.000,00

Zweiter Mountainbike-Trail in Bruschied

4.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.

Bürgermeister Thomas Jung informierte darüber, dass

1.

die Haushaltsgenehmigung eingegangen sei.

2.

die konstituierende Sitzung der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Kirner Land“ am 09.06.2026 stattfindet.

Ratsmitglied Manfred Kuhn ging nochmals auf das Thema der nicht durchgeführten Bestellung von Feuerwehrfahrzeugen ein. Da kein Vertreter des Fachbereiches bzw. der Feuerwehr anwesend war, wurde ihm eine nachträgliche Beantwortung zugesagt.

Ratsmitglied Sandra Speier fragte nach, warum bei der Veröffentlichung der Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke im Mitteilungsblatt noch unterschiedliche Beträge aufgeführt waren. Auch hier war kein Vertreter der Werke anwesend, so dass eine nachträgliche Beantwortung zugesichert wurde.

5.): Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, ob die von der Kreisverwaltung angekündigte Potentialanalyse für PV-Freiflächenanlagen auch der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Bürgermeister Thomas Jung bestätigte, dass die Absicht bestehe.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nichtöffentlichen Teil.