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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 16/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise zur Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirner Land 2026 enthält nach § 95 Abs.4 GemO genehmigungspflichtige Teile.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.1 GemO mit Schreiben vom 26.02.2026 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 09.03.2026 wurden die in § 2 und § 8 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in voller Höhe genehmigt. Ebenfalls in voller Höhe genehmigt wurde die in § 8 festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 17.04.2026

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2026 bis einschließlich 28.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Kirn, den 17.04.2026
Thomas Jung,
Bürgermeister