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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 16/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun für das Haushaltsjahr 2026 vom 17.04.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.565.200 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.557.500 €

Jahresüberschuss

7.700 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentl. Ein- und Auszahlungen auf

116.700 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.114.100 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.012.150 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

101.950 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.050 €

nachrichtlich: Veränderung Finanzmittelbestand:

223.700 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird auf 1.181.500 Euro festgesetzt.

§ 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt :

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

36,00 €

für den zweiten Hund

48,00 €

für jeden weiteren Hund

60,00 €

§ 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2026 nicht festgesetzt.

Die Festsetzung der Wiederkehrenden Ausbau- und Erschließungsbeiträge richtet sich nach einer Satzung.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2026 nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020:

7.308.074 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021:

7.433.466 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022:

7.654.724 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023:

7.708.500 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2024:

6.844.000 € Ansatz

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2025:

6.853.550 € Ansatz

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2026:

6.861.250 € Ansatz

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 10.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte entfällt.

§ 11 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Hochstetten-Dhaun, den 17.04.2026
Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun
Döbell, Ortsbürgermeister

Hinweise zur Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung 2026 der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun enthält genehmigungspflichtige Teile.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 11.03.2026 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 08.04.2025 hat die Kommunalaufsicht den in der Haushaltssatzung veranschlagten Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung genehmigt.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 17.04.2026.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2026 bis einschließlich 28.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31-Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Hochstetten-Dhaun, 17.04.2026
Döbell, Ortsbürgermeister