Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 Abs. 1 LBKG
Für die Feuerwehreinheit Bärenbach ist
Ein stv. Wehrführer/eine stv. Wehrführerin
zu wählen und vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirner Land für die Dauer von 10 Jahren zu bestellen.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Angehörigen der Feuerwehreinheit der Freiwilligen Feuerwehreinheit Bärenbach sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus dieser örtlichen Feuerwehreinheit, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hiermit lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehreinheit Bärenbach zur Wahlversammlung für
Donnerstag, den 29.05.2024, 18:00 Uhr ins Bürgerhaus Bärenbach
herzlich ein.