1. Energetische Sanierung der Turnhalle (Grundschule Simmertal)
Im Zuge des Kommunalen Investitionsprogrammes 3.0, Kapitel 2 soll die bestehende Turnhalle energetisch aufgewertet werden.
Hierzu sind folgende Arbeiten vorgesehen:
| - | Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) |
| - | Anpassung der Fensterbänke sowie der Entwässerung |
| - | Austausch der Fensterelemente sowie der Außentüren |
| - | Erneuerung der Wärmeleitungen vom Heizungsräum zur Turnhalle |
| - | Ergänzung der bestehenden Heizflächen durch zusätzliche Heizkörper |
| - | Dämmung der Geschossdecke sowie der Flachdächer |
Beschluss:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz, beschloss der Verbandsgemeinderat, die Energetische Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Simmertal umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Architektenleistungen und Fachplanung (Technische Anlagen) einzuholen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land
a) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler-Sonderbaufläche "Landgut Lang"
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Trägeröffentlicher Belange
a) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler-Sonderbaufläche „Landgut Lang“
Für die vorgenannten Flächen „Landgut Lang“, ist bereits einen Bebauungs-planverfahren in der Ortsgemeinde Hennweiler aufgestellt („Mottelbachsheck“) worden. Der Ortsgemeinderat Hennweiler hat in seiner Sitzung am 07.03.2024, über die eingegangenen Stellungnahmen der Offenlage und die Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan hat somit Planreife.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes war bisher nicht erforderlich. Da aber jetzt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, in seiner Stellungnahme zur Offenlage, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land fordert, wird dies hiermit erforderlich.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Sonderbaufläche „Landgut Lang“, stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.
b) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.
3. Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den VG-Bauhof
Das derzeitige Bauhof-Fahrzeug, Fiat Doblo (KH-VG26), weist gravierende Mängel auf.
Mögliche Antriebsarten des Ersatzfahrzeuges wurden geprüft. Im Ältestenrat wurde bereits über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges beraten und diskutiert. Aufgrund der besseren Eignung für den Bauhof-Einsatz und die doch enormen Kosten für ein e-Fahrzeug dieser Art, einigte man sich auf ein Fahrzeug mit Benzinmotor.
Im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde wurden 33.000,00 Euro für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen.
Es wurden vier Angebote für einen Kleinbus/Kastenwagen (Toyota Proace City oder vergleichbares Modell) angefragt.
| -Autohaus Dinig: | 19.495,00 Euro,Toyota Proace City |
| -Bewerber 2: | 21.456,06 Euro, Fiat Doblo |
| -Bewerber 3: | 25.990,00 Euro, Opel Combo |
| -Bewerber 4: | 30.990,00 Euro, Ford Transit Connect |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Anschaffung des Toyota Proace City zum Anbebotspreis von 19.495,00 Euro (Brutto), des Autohauses Dinig aus Hochstetten-Dhaun zu.
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2019, Entlastung des Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land
Die Beigeordneten Hans Helmut Döbell und Helmut Hein nahmen im Zuschauerraum Platz.
Ratsmitglied Thomas Lorenz berichtete als Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-ausschusses von der durchgeführten Prüfung. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe am 29.02.2024 getagt.
Als Ergebnis der Prüfung empfehle er gemäß § 114 Abs. 1 GemO dem Verbandsgemeinderat
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen |
| 2. | dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land Entlastung zu erteilen |
| sowie gemäß§ 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte) zu genehmigen. |
Beschluss:
Nach Beratung beschloss der Verbandsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
5. Fortführung des Projekts "Digitale Leseförderung"
In dem Projekt „Digitale Leseförderung“ wird seit dem Jahr 2019 moderne Technik mit dem Lesen von Büchern verbunden. Gerade bei Kindern im Grundschulalter rücken für die Entwicklung der Leselust und Lesekompetenz digitale Medien immer stärker in den Vordergrund. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang zum Lesen und Verstehen von Texten, wovon besonders leseschwächere Kinder und Jugendliche profitieren können. Im Jahr 2020 wurde für die Digitale Leseförderung im Wilhelm-Dröscher-Haus der „Raum der Möglichkeiten“ geschaffen. Das Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche aus allen Kindergärten und Schulen des Kirner Landes und wird von diesen bereits rege genutzt.
Durch das Projekt „Digitale Leseförderung, konnten in den letzten drei Jahren mit zwei Grundschulen und zwei Kindergärten Kooperationen eingegangen werden.
Weil es sich bei den Kooperationen um Vereinbarungen über ein komplettes Schuljahr handelt, sind weiterführende Kooperationen nach Beendigung des Schuljahres neu abzuschließen. Diese Kooperationen können für das kommende Schuljahr langfristig nur abgeschlossen werden, wenn über den 31.12.2024 Planungssicherheit besteht.
Die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung hat in den vergangenen 3 Jahren das Projekt mit jährlich 6.000,-- € unterstützt. Die verbliebenen Personalkosten wurden in diesem Zeitraum je zur Hälfte von der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Stadt Kirn getragen. Im Jahr 2023 betrugen die Personalkosten für die „Digitale Leseförderung“ 18.466,06 Euro, so dass nach Abzug des Zuschusses jeweils 6.233,03 Euro von der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Stadt Kirn getragen wurden.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte der anteiligen Personalkostenübernahme zur Fortführung des Projekts „Digitale Leseförderung“ ab 01.01.2025 für weitere drei Jahre zu. Um eine weitere Kostenbeteiligung seitens der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung wird sich bemüht.
Bürgermeister Thomas Jung gab noch bekannt, dass die zukünftige Ausrichtung der Stadtbücherei Thema in einer Stadtratssitzung werden soll. Die Verbandsgemeinde spiele dabei auch eine Rolle. Wie genau, könne er momentan noch nicht sagen. Zuerst müsse die Stadt entscheiden, wie es mit der Stadtbücherei weitergehen soll.
6. Änderung der Verleihungsrichtlinien für kommunale Verdienste in der Verbandsgemeinde Kirner Land
Die ehemalige Verbandsgemeinde Kirn-Land hat in regelmäßigen Abständen – in der Regel unmittelbar vor jeder Kommunalwahl – das kommunale Ehrenamt gewürdigt. Ehrenamtliche tätige Personen aus der Verbandsgemeinde, die die Mindestanforderungen gemäß der Richtline erfüllt haben, wurden mit einer Verdienstplakette (Gold/Silber/Bronze) geehrt.
Zudem wurde die Ehrengabe als besondere Auszeichnung verliehen:
| - | als Anerkennung für besondere kommunale und gesellschaftliche Leistungen |
| - | als Anerkennung für besondere kommunalpolitische Leistungen: mind. 30 Jahre kommunales Ehrenamt, davon mind. 20 Jahre in einer gehobenen Position. |
Die Verbandsgemeinde Kirner Land plant vor der diesjährigen Kommunalwahl eine Veranstaltung, bei der die ehrenamtlich tätigen Personen entsprechend geehrt werden sollen.
Die Verdienstplakette soll als Anstecknadel angeschafft werden (im Kern das Wappen der Verbandsgemeinde, in den Stufen Gold/Silber/Bronze).
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss die im vorliegenden Entwurf dargestellten Änderungen der Verleihungsrichtlinien für kommunale Verdienste in der Verbandsgemeinde Kirner Land.
7. Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Thomas Jung und dem 1. Beigeordneten Hans Helmut Döbell
Bürgermeister Thomas Jung unterrichtete gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2023 wie folgt:
| Nebentätigkeit/Ehrenamt | Art/Umfang | Vergütung |
| 1 | Freunde und Förderer der Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.V. | 1. Vorsitzender | keine |
| 2 | Musikschule Kirn-Meisenheim- Bad Sobernheim | Vorsitzender | keine |
| 3 | Interessengemeinschaft B41 | Mitglied | keine |
| 4 | Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück-Mittelrhein | Mitglied im Beirat | keine |
| 5 | Wirtschaftsförderung Landkreis Bad Kreuznach Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | Mitglied im Beirat | keine |
| 6 | Zweckverband Schloss Dhaun | Geschäftsführer | keine |
| 7 | Verein der Heimvolkshochschule e.V. | 1. Vorsitzender | keine |
| 8 | Westenergie AG Kommunalbeirat | Mitglied | keine |
| 9 | Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe e.V. | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 10 | Ulrich-Fabry-Stiftung | Vorsitzender | keine |
| 11 | Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück | Mitglied im Entscheidungsgremium | keine |
| 12 | Lokale Aktionsgruppe (LAG) Soonwald-Nahe | Mitglied im Entscheidungsgremium | keine |
| 13 | Hunsrück Schiefer- und Burgenstraße e.V. | Liquidator bis 09/2023 | keine |
| 14 | AG für Heimatgeschichte und Genealogie des Nahe-Hunsrück-Raumes | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 15 | Kirner Land aktive Region e.V. (KLAR e.V.) | Geborenes Mitglied im Vorstand | keine |
| 16 | Förderverein Lützelsoon zur Unterstützung krebskranker und notleidender Kinder und deren Familien e.V. | 2. Vorsitzender | keine |
| 17 | Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not" | 2. Vorsitzender | keine |
| 18 | Soonwaldkicker | Teamleiter | keine |
| 19 | Jugendförderverein Kirner Land e.V. | seit September 2023 2. Vorsitzender | keine |
| 20 | Heimat- und Kulturverein der Ortsgemeinde Oberhausen | Vorstand | keine |
Im Anschluss unterrichte Beigeordneter Hans Helmut Döbell ebenfalls gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2023 wie folgt:
| Kommune/Verein/Institution | Art/Umfang | Vergütung |
| 1 | Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun | Ortsbürgermeister | 15.798,54 € Netto |
| 2 | Jagdgenossenschaft | Vorsitzender | keine |
| 3 | Verbandsgemeinde Kirner Land | 1. Beigeordneter | 4.771,20 € Netto |
| 4 | Ulrich Fabry Stiftung | Mitglied im Vorstand | keine |
| 5 | Landkreis Bad Kreuznach: a) Kreisentwicklungsausschuss b) Rechnungsprüfungsausschuss c) Gesellschafterversammlung Naheland-Touristik GmbH | jeweils Mitglied | Sitzungsgeld pro Sitzung 30,00 € |
| 6 | Zweckverband Schloss Dhaun | Mitglied | Sitzungsgeld pro Sitzung 20,00 € |
| 7 | Verein der Heimvolkshochschule e.V. | stellvertretender Vorsitzender | keine |
| 8 | Förderverein der Heimvolkshochschule e.V. | Liquidator bis 11/2023 | keine |
| 9 | Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz: a) Ausschuss der ehrenamtlichen Stadt- und Ortsbürgermeister b) Kreisgruppe c) Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft | a) Mitglied b) Vorstand c) stellvertretendes Mitglied | Sitzungsgeld pro Sitzung 40,00 € |
| 10 | Amtsgericht Bad Kreuznach | Schöffe | Sitzungsgeld 7,00 € / Stunde |
| 11 | Verwaltungsgericht Koblenz | Schöffe | Sitzungsgeld 7,00 € / Stunde |
| 12 | IHK Koblenz a) Prüfungsausschuss Idar-Oberstein, Fachkraft für Lagerlogistik b) Prüfungsausschuss Bad Kreuznach, Meister für Lagerlogistik | jeweils Mitglied | Sitzungsgeld 6,00 € / Stunde |
| 13 | SPD Gemeindeverband Kirner Land | Mitglied im Vorstand | keine |
| 14 | SPD Kreisverband Bad Kreuznach | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 15 | SPD OV Hochstetten-Dhaun / Meckenbach | Vorsitzender | keine |
| 16 | SPD Landesparteirat | Mitglied | keine |
| 17 | Musik- und Unterhaltungsverein 1951 Hochstetten e.V. | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 18 | Förderverein der Stiftskirche St. Johannisberg e.V. | 2. Vorsitzender | keine |
| 19 | Kultur- und Weinbotschafter der Nahe | 2. Vorsitzender | keine |
| 20 | Bürgerinitiative „Bündnis für Sicherheit Landkreis Bad Kreuznach e.V. „ | Beisitzer im Vorstand | keine |
8. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 40.000,00 | Weiterbeschäftigung Fachkraft Integration |
| Kreissparkasse Birkenfeld | 500,00 | 24 Stunden von RLP |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.
Zu 9. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass:
| 1. | Bürgermeister, Werkleiter und die Fraktionen, die sich aus den vorläufigen Bescheiden über die Wasser- und Abwassergebühren und Beiträge ergebenden Sorgen der Bevölkerung wahrgenommen hätten und diese auch nachvollziehen könnten. Daher würden in den nächsten Wochen Informationsveranstaltungen in allen Ortsgemeinden durchgeführt werden. |
Unter anderem würden folgende Punkte angesprochen:
| - | Wie ist die aktuelle Situation und was hat dazu geführt? |
| - | Wie müssen die Bürgerinnen und Bürger mit dem Vorläufigen Bescheid umgehen? |
| - | Welche Anpassungen am Prozess sind notwendig? |
Im Anschluss könnten dann Fragen gestellt und Anregungen gemacht werden.
| 2. | er mit dem Stadtbürgermeister im Austausch über die Situation rund um das Kirner Krankenhaus sei. |
| Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt. | |
10. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger stellte die Frage, ob die morgige Sitzung des Werkausschusses öffentlich sei. Bürgermeister Thomas Jung bejahte dies.