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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land weist darauf hin, dass überall dort, wo nach dem Abstellen eines Fahrzeugs die verbleibende Fahrbahnbreite nicht mindestens 3,05 Meter beträgt, ein gesetzliches Parkverbot besteht.

Dieses Parkverbot besteht auch ohne eine Beschilderung. Die 3,05 Meter sind für das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen zwingend notwendig. Das Parken an einer solchen Engstelle zieht eine Verwarnung von 35 Euro nach sich. Das Parken auf dem Gehweg wird grundsätzlich mit 55 Euro geahndet. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr bedeutet mehr Sicherheit für alle.

Das Ordnungsamt bittet alle Bürger, sich an die Regelungen zu halten und dort zu parken, wo dies zulässig ist.