1. Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land
Bürgermeister Thomas Jung erläuterte, dass in der heutigen Sitzung die Richtlinie den Ausschussmitgliedern lediglich vorgestellt werden solle. Ein Beschluss solle heute noch nicht gefasst werden. Mit den heutigen Informationen könne das Thema dann in den Fraktionen diskutiert werden und dann in einer nächsten Sitzung erneut beraten und dann beschlossen werden.
In anderen Kommunen werde die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten bereits gefördert. Zentrales Ziel der Verbandsgemeinde Kirner Land sei es, auch zukünftig allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Die derzeitige Altersstruktur der in der Verbandsgemeinde Kirner Land niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zeige, dass in den kommenden Jahren hinsichtlich der Neubesetzung Handlungsbedarf bestehe. Gleichzeitig würden sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum entscheiden. Die Wünsche der nachwachsenden Generation junger Ärztinnen und Ärzten nach einer spezialisierten Ausbildung zum Facharzt, einer ausgewogenen Work-Life-Balance und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ließen ebenfalls die Schlüsse zu, dass dies weniger zur Niederlassung im ländlichen Raum führe.
Um jedoch auch in Zukunft eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Kirner Land sicherstellen zu können, sollen Ärztinnen und Ärzte finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung oder zur Übernahme einer Arztpraxis gewährt werden, um damit die wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren. Die Förderung solle sowohl für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Zweigpraxen aber auch für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten, sofern sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgung der Verbandsgemeinde Kirner Land leisten.
Im Anschluss stellte Fachbereichsleiter Hendrik Brötzmann die einzelnen Paragraphen der Richtlinie im Detail vor und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder. Geklärt werden solle noch die Frage, ob die Förderung durch die kassenärztliche Vereinigung entfällt, falls die Kommune was zahlt.
2. Beitritt kommunaler Klimapakt (KKP)
Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass letzte Woche bekannt wurde, dass beim Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) die Reihenfolge des Antragseingangs entscheidend sei. Da das Land zunächst nur mit 50 Kommunen den Klimapakt schließen möchte, hätte man die Beratung kurzfristig in die heutige Sitzung aufgenommen.
Klimaschutzmanager Thomas Stelzig stellte die Inhalte des Kommunalen Klimapaktes Rheinland-Pfalz (KKP) detailliert vor.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
| - | Energetische Sanierungsmaßnahmen der VG Liegenschaften |
| - | Ausbau Photovoltaikanlagen auf Dächern der eigenen Liegenschaften |
| - | Umstellung der Liegenschaftsgebäude auf LED |
| - | Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) |
| - | (Frühkindliche) Bildungsarbeit im Bereich Klimaschutz (Schwerpunktsetzung Biodiversität) |
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt,
3. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI)
Bürgermeister Thomas Jung erinnerte daran, dass er bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 15.12.2022 kurz über das Programm informiert habe. Ein Gedanke wäre damals schon gewesen, einen Teil der zur Verfügung gestellten Gelder an die Ortsgemeinden weiterzugeben. Hierüber sollte in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.
Daher stellte Klimaschutzmanager Thomas Stelzig die Inhalte des Kommunalen Investitionsprogramms Klima und Innovation (KIPKI) zunächst ausführlich vor.
Im Anschluss diskutierten die Ausschussmitglieder ausgiebig darüber, ob die Fördersumme in Höhe von 521.000,32 € komplett bei der Verbandsgemeinde verbleiben solle, um damit auch eine Senkung der Verbandsgemeindeumlage zu erreichen, oder ein Teil an die Ortsgemeinden ausgezahlt werden solle.
Der Ausschuss einigte sich nach einer 5-minütigen Unterbrechung darauf, heute keine Entscheidung zu treffen, sondern den Beschluss zu vertagen, um noch offene Fragen zu klären.
4. Haushaltsvorberatungen 2023
Bürgermeister Thomas Jung wies vorab darauf hin, dass heute der Entwurf des Haushaltsplanes den Ausschussmitgliedern vorgestellt und die wichtigsten Punkte erklärt werden.
Am 09.03.2023 fände eine weitere Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. In der Zwischenzeit hätten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit, sich den Entwurf in Ruhe anzuschauen. Dabei auftretende Fragen könnten dann entweder direkt mit der Finanzverwaltung oder den zuständigen Fachbereichsleitern telefonisch geklärt werden oder in der nächsten Sitzung gestellt werden.
Kämmerer Patrick Klein erläuterte danach die wichtigsten Inhalte des Entwurfes und ging dabei auch auf die noch vorzunehmenden Anpassungen und offenen Punkte ein.