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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Elektrikerin/Elektriker (w/m/d)

für den Bauhof der Verbandsgemeinde.

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

Instandhaltung unserer elektrischen Anlagen

Durchführung wiederkehrender Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel

Durchführung wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel

Arbeitsvor- und Nachbereitung inkl. Datenerfassung und Dokumentation

Erweiterung und Pflege der Strukturierten Netzwerkverkabelung in unseren Liegenschaften

Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes

Unsere Anforderungen an Sie:

Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektrikerin/zum Elektriker oder vergleichbare Qualifikation

handwerkliche Fähigkeiten

Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise

Körperliche Eignung und Belastbarkeit

Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen

Führerschein der Klasse B

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst

Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet

Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

Jobrad

Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Scherer (Telefon 06752/135-347) und unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon 06752/135-319), gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 18.05.2025 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.