Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 17.876.250 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen — 18.734.950 Euro
Jahresfehlbetrag — -858.700 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — -134.050 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.477.900 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 2.264.950 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -787.050 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 787.050 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 297.100 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 489.950 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0 Euro
verzinste Kredite auf — 787.050 Euro
zusammen auf — 787.050 Euro
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 16.000.000 Euro.
Gemäß § 72 GemO i.V.m. §26 Abs. 1 LFAG vom 30.11.1999(GVBl. S. 415) zuletzt geändert durch das Landesgesetz zu Reform des Kommunalen Finanzausgleiches vom 08.10.2013 erhebt die Verbandsgemeinde Kirner Land von allen verbandsangehörigen Gemeinden eine Verbandsgemeindeumlage:
Die einheitliche Umlage wird auf — 41 v.H.
der Umlagegrundlagen aus
- Grundsteuer A und B,
- Gewerbesteuer,
- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
- Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG
- Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG
festgesetzt.
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| Prozentsatz | in Euro |
| Der Umlagebedarf | für 2014 endgültig | 36,00% | 2.579.616 |
| für 2015 endgültig | 36,00% | 2.496.038 |
| für 2016 endgültig | 37,00% | 2.552.261 |
| für 2017 endgültig | 37,00% | 2.597.763 |
| für 2018 endgültig | 37,00% | 2.844.318 |
| für 2019 endgültig | 36,00% | 2.931.060 |
| für 2020 endgültig | 39,00% | 6.897.913 |
| für 2021 endgültig | 39,00% | 6.704.139 |
| für 2022 endgültig | 38,00% | 7.626.295 |
| für 2023 endgültig | 36,00% | 8.213.800 |
| für 2024 vorläufig | 38,00% | 8.033.566 |
| für 2025 vorläufig | 41,00% | 8.619.950 |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt auf:
1. Abwasserbeseitigung:
| 1. Laufende Entgelte für die Abwasserbeseitigung: | ||
| Gebühr Schmutzwasser: | 2,89 € | von 90% der Frisch- wassermenge je m³ einschl. Abwasser- abgabe |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser: | - € | - je qm (Maßstab ist die Grundstücks- fläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) |
| Wiederkehrender Beitrag Oberflächenentwässerung: | 0,31 € | je qm (Maßstab ist die mit der Grundflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche) |
2. Einmalige Beiträge:
Teilbereich Stadt Kirn
| Einmaliger Beitrag Schmutzwasser: | 1,75 € | je qm (Maßstab ist die Grundstücks- fläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) | |
| Einmaliger Beitrag Oberflächenwasser: | 4,98 € | je qm (Maßstab ist die mit der Grund- flächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche) | |
| 3. Abwasserabgabe für Kleineinleiter: | 23,00 € | je Person/Jahr | |
| 4. Fäkalschlammgebühr: | 25,00 € | je cbm | |
| Teilbereich Umland | |||
| a. einmalige Beiträge |
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| - für Schmutzwasser | 2,63 € | je qm (Maßstab ist die Grund- stücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) | |
| - für Niederschlagswasser | 7,67 € | je qm (Maßstab ist die mit der Grundflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche) | |
| b. einmaliger Kostenanteil für die Straßenoberflächen- entwässerung | 13,29 € | je qm Straßenfläche | |
| e. Fäkalschlammabfuhr | 38,00 € | je cbm Schlamm | |
| f. Abwasserabgabe | 18,00 € | je Einwohner/ Einwohnergleichwert | |
| nicht leitungsgebundene Entsorgung Kleinleiter (an das Land abzuführen) | ||
2. Wasserversorgung Teilbereich Stadt Kirn
| 1. Verbrauchspreise | 2,59 € | je cbm Wasser zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| 2. Grundpreise | ||
| Wasserzähler | ||
| bis 5 cbm | 108,00 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| bis 10 cbm | 270,00 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| bis 20 cbm | 461,25 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| bis 30 cbm bzw. 50 mm | 596,25 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| bis 80 mm | 787,50 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| Einstrahlgroßwasserzähler | ||
| 50 mm | 843,75 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| 80 mm | 1.203,75 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| 100 mm | 1.462,50 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| 150 mm | 2.925,00 € | je Zähler/Jahr zzgl. der jeweils geltenden USt. |
3. Miete Hydrantenstandrohr:
| Ausgabepauschale: | ||
| Q 3:4 | 18,69 € | je Ausgabe zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| Q 3:10 | 28,04 € | je Ausgabe zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| Tagesmiete: | ||
| Q 3:4 | 1,87 € | je Tag zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| Q 3:10 | 2,80 € | je Tag zzgl. der jeweils geltenden USt. |
| Sicherheitsleistung: | ||
| Q 3:4 | 1.000,00 € | je Standrohr |
| Q 3:10 | 1.000,00 € | je Standrohr |
Teilbereich Umland
| a. einmalige Beiträge für den | |||
| - Neubau von Hochbehältern | 0,32 € | je qm zzgl. der jeweils geltenden USt. (Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) | |
| - Neubau von Versorgungsanlagen | 1,74 € | je qm zzgl. der jeweils geltenden USt. (Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) | |
| - Druckerhöhungsanlagen | 0,12 € | je qm zzgl. der jeweils geltenden USt. (Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse) | |
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| b. wiederkehrende Beiträge | 108,00 € | je Nutzungseinheit zzgl. der jeweils geltenden USt. (Von den entgeltfähigen Kosten gem. § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 32 v.H. als wiederkehrende Beiträge erhoben) | |
| c. Bezugsgebühren: | 2,59 € | je cbm Wasser zzgl. der jeweils geltenden USt. | |
| d. Miete Hydrantenstandrohr: |
| siehe Teilbereich Stadt Kirn Nr. 3. | |
Die Wirtschaftspläne für die Betriebszweige der Verbandsgemeindewerke werden wie folgt festgesetzt:
| - | Betriebszweig Abwasserbeseitigung: |
| im Erfolgsplan |
| die Erträge auf — 4.386.950 € |
| die Aufwendungen auf — 4.571.860 € |
| im Vermögensplan |
| die Einnahmen und Ausgaben auf — 5.838.500 € |
| - | Betriebszweig Wasserversorgung: |
| im Erfolgsplan |
| die Erträge auf: — 3.480.778 € |
| die Aufwendungen auf: — 3.505.800 € |
| im Vermögensplan |
| die Einnahmen und Ausgaben auf — 3.705.000 € |
| - | Betriebszweig Wassergewinnung: |
| im Erfolgsplan |
| die Erträge auf: — 678.500 € |
| die Aufwendungen auf: — 678.500 € |
| im Vermögensplan |
| die Einnahmen und Ausgaben auf — 510.000 € |
| - | Betriebszweig Schwimmbad: |
| im Erfolgsplan |
| die Erträge auf: — 696.000 € |
| die Aufwendungen auf: — 696.000 € |
| im Vermögensplan |
| die Einnahmen und Ausgaben auf — 270.000 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt:
- Betriebszweig Abwasserbeseitigung — 3.984.105 €
- Betriebszweig Wasserversorgung: — 3.027.000 €
- Betriebszweig Wassergewinnung: — 285.500 €
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf — 1.000.000 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen für das Wirtschaftsjahr 2026 und weitere Jahre werden in Höhe von — 12.408.000 € veranschlagt.
wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 01.01.2020 voraussichtlich: — 15.611.350 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2020 voraussichtlich: — 14.854.086 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2021 voraussichtlich: — 15.228.724 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich: — 15.981.383 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich: — 16.762.931 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich: — 16.762.931 €
Das Eigenkapital der Verbandsgemeinde Kirner Land beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich: — 15.904.231 €
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor,
wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 7.500 Euro sind einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Hinweise zur Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kirner Land 2025 enthält nach § 95 Abs.4 GemO genehmigungspflichtige Teile.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.1 GemO mit Schreiben vom 17.03.2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Verfügung vom 27.03.2025 wurden die in § 2 und § 8 der Haushaltssatzung festgesetzten Kredite in voller Höhe genehmigt. Ebenfalls in voller Höhe genehmigt wurde die in § 8 festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 09.05.2025
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.05.2025 bis einschließlich 20.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.