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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 19/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kellenbach vom 01.04.2025

1. Teilnahme der Ortsgemeinde an der sechsten Bündelausschreibung Strom

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.

Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.

Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.

Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5

a)

Strukturierte Beschaffung: Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105).

Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest.

b)

Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLMAbnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest.

c)

Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben.

Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.

Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet. Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
  3. Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.
  4. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
  5. Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

x

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

O

Ökostrom mit 100 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

x

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

O

Spotmarktmodell: 70 % der Prognosemenge am Terminmarkt; Restmenge am Spotmarkt

O

Bilanzkreismodell: Bilanzkreismanagement mit Einkauf/Verkauf der Residualmengen

C. Zuordnung

x

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

O

Die Auswahl nach A und B verteilt sich gemäß Anlage zu diesem Beschluss auf die einzelnen Abnahmestellen (bitte entsprechend beifügen).

2. Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB i.V.m § 35 BauGB

Der Ortsgemeinde liegt ein Bauantrag für das Baugrundstück „Bornwies 1“, Flur 7, Parzelle 148 für den Neubau eines Einfamilienhauses, zur Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde, vor.

Der Ortsgemeinderat beschloss das Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 35 BauGB zu erteilen.

Es waren keine/die Gemeinderatsmitglieder nach § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Gemeinde und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.

§ 94 Abs. 3 lautet:

"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten."

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spende zu.

4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Erneuerung des Fußbodens im Kindergarten:

Die Maßnahme schreitet voran. Nach der Angebotsprüfung wurde der Auftrag gemäß Ratsbeschluss vom 09.11.2024 an den günstigsten Bieter, die Firma Venter in Kirn, vergeben. Die Arbeiten sollen in den Sommerferien 2025 durchgeführt werden.

Verkehrsregelung in der Bergstraße:

Eine Überprüfung durch das Ordnungsamt ergab, dass das Verkehrsschild „Verbot der Einfahrt“ weiter oben, am Anfang der Bergstraße, zu montieren ist. Eine weitere verkehrsrechtliche Regelung wurde für die Einfahrt von der Schulstraße in die Straße Etzelfeld getroffen. Dort wird die Beschilderung „Sackgasse“ für die Straße Etzelfeld erfolgen.

Ebenso wird ein Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt auf die Schiefersteinstraße am Kastanienbaum angebracht, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Abschluss der Wegebaumaßnahme:

Die Einfahrt zum Friedhof und der Weg zum Sportplatz sind nun ohne Unebenheiten nutzbar. Die Maßnahme wurde erfolgreich abgeschlossen.

Kurzfristige Maßnahme der Telekom:

Im Bereich des ehemaligen Hermesgeländes wurde kurzfristig eine Leitung verlegt, da ein Anwohner einen Festnetzanschluss beantragt hatte.

Des Weiteren wies die Vorsitzende nochmals auf den Umwelttag sowie das Abräumen des Wiesengrabfeldes hin, worüber bereits im Mitteilungsblatt ausführlich informiert wurde.

5. Einwohnerfragestunde

Es waren 2 Bürgerinnen und Bürger anwesend. Ein Bürger hatte Fragen zur Teilnahme der Ortsgemeinde an der Bündelausschreibung Strom. Dies wurde durch den Rat erläutert. Eine Bürgerin stellte Fragen zur Kinderbetreuung der KITA Kellenbach. Die Ratsmitglieder nahmen das Anliegen diesbezüglich entgegen.