1. Resolution Wahlen
Der Ortsgemeinderat Weitersborn beschloss folgende Resolution:
Die Ortsgemeinde Weitersborn fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zu einer verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in Gemeinden. Unverschuldet gelangt eine Gemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen.
Die Ortsgemeinde Weitersborn fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Gemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger.
Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann.
Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Ortsgemeinde Weitersborn die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Gemeinden auszuzählen.
2. Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Unter Berücksichtigung der Wirkungen für den Arten- und Klimaschutz sowie der schon bestehenden Vorgaben durch die Zertifizierung auf der einen Seite und der Förderhöhe (100 €/ha/a) bei schwierigen forstwirtschaftlichen Verhältnissen auf der anderen Seite, sieht das Forstamt bei einer Entscheidung für die Förderung eine echte Chance für die Waldwirtschaft in unseren Verhältnissen und würde eine unter gegebenen Umständen möglichst schnelle Beantragung begrüßen.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Änderung der Waldbewirtschaftung durch Einführung und Verbreitung eines in besonderem Maße an den Klimawandel angepassten Waldmanagements und die Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement zu beantragen.
3. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Der LBM hat den Antrag auf verkehrsberuhigte Maßnahmen abgelehnt.
Dem Antrag auf die 30 km/h innerorts hat die Straßenverkehrsbehörde zugestimmt. Die Umsetzung wird zeitnah vom LBM erfolgen.
4. Einwohnerfragestunde
Es war ein Anwohner anwesend. Es wurden keine Fragen gestellt.