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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Verlängerung des Jagdscheines ab 01.04.2023

Aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten beiden Jagdjahre kann die Verlängerung der Jagdscheine weiterhin auf dem Postweg erfolgen.

Zur Verlängerung wird folgendes benötigt:

  • Jagdscheinheft,
  • Jagdhaftpflichtversicherung,
  • sowie ein aktuelles Passbild bei Neuerteilung eines Jagdscheines (bei vollem Jagdscheinheft).

Der verlängerte Jagdschein wird mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt.

Untere Jagdbehörde —