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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 2/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Wohnung zu vermieten

Die Ortsgemeinde Oberhausen vermietet im Gemeindehaus, Soonwaldstr. 42 ab 01.02.2024 drei Wohnungen (Erdgeschoss links – ca. 50 m²; Obergeschoss rechts – ca. 72 m² und Dachgeschoss rechts ca. 48 m²). Interessenten wenden sich bitte schriftlich, wie folgt, an die Ortsgemeinde Oberhausen, Herrn Ortsbürgermeister Axel May, Friedhofstraße 4, 55606 Oberhausen oder per E-Mail: oberhausenbeikirn@t-online.de