1.): Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2022
Der von Landesforsten erstellte Nachweis über die Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Gemeinderat vom zuständigen Revierförster Jannik Peitz vorgetragen und erläutert.
Aus diesem Nachweis ergeben sich:
Erträge: — 154,26 Euro
Aufwendungen: — 580,36 Euro
Daraus errechnet sich ein Fehlbetrag von — -426,10 Euro
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
2.): Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2024
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2024 aufgestellte Forstwirtschaftsplan wurde von Revierförster Jannik Peitz vorgetragen und erläutert.
Nach dem Wirtschaftsplan werden folgende Erträge und Aufwendungen erwartet:
Erträge:
Erlöse aus Holzverkauf: — 3.710,00 Euro
Jagdpacht: — 200,00 Euro
Förderung: — 1.100,00 Euro
Summe Erträge: — 5.010,00 Euro
Aufwendungen:
Unternehmer: — 3.634,00 Euro
Sachkosten: — 1.700,00 Euro
PEFC-Zertifizierung — 10,00 Euro
Waldbrandversicherung: — 10,00 Euro
Berufsgenossenschaftsbeitrag (Unfallvers.) — 400,00 Euro
Grundsteuer: — 10,00 Euro
Betriebskostenbeitrag: — 200,00 Euro
Summe Aufwendungen: — 5.964,00 Euro
Fehlbetrag mit Förderung — -954,00 Euro
Beschluss: Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2024 zu.
3.): Beratung und Beschlussfassung der Straßenreinigungssatzung
Die Straßenreinigungssatzung wurde zuletzt 2002 geändert. Seitdem hatte der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mehrere aktualisierte Versionen herausgegeben. In der neuesten Mustersatzung hat sich gegenüber der aktuellen Straßenreinigungssatzung von Otzweiler einiges geändert.
Als wichtigste Änderung ist wohl das Verbot der Verwendung von Streusalz anzusehen, was schon allein ausreichen würde, um die Straßenreinigungssatzung zwingend ändern zu müssen.
Des Weiteren wurden einige Paragrafen um Absätze ergänzt oder Absätze sind aufgrund von Rechtsprechung, etc. umformuliert worden.
Als Anlagen waren die Mustersatzung, die bisherige Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Otzweiler sowie das Vorgehen bei Unzumutbarkeit der Straßenreinigungspflicht, welche nicht greifen dürfte, angefügt.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat Otzweiler beschloss die Neufassung der Straßenreinigungssatzung. Der beigefügten Mustersatzung wurde zugestimmt. Nach eingehender Beratung sollen die Straßen vom 01.10. bis 31.03 bis spätestens 17:00 Uhr gereinigt werden (§ 5 Abs. 4 Säubern von Straßen).
4.): Feststellung des Jahresabschlusses 2018, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters/Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister/Beauftragten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Beschluss: Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
5.): Feststellung des Jahresabschlusses 2019, Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters/Beauftragten und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister/Beauftragten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirn-Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Beschluss: Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Ortsbürgermeisterin Natalie Kleyer und dem Beigeordneten Adrian Graf lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Beide nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
6.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Sinkkästen geleert wurden und dass die nächste Ortsgemeinderatssitzung am 21.02.2024 um 19:00 Uhr stattfindet.
7.): Einwohnerfragestunde
Es waren drei Zuhörer anwesend.
Ein Zuhörer informierte über die Straßenentwässerung in der Bergstraße. Im Sommer wurde das Bankett der Bergstraße vom LBM erneuert. Seitdem wird das Oberflächenwasser nicht zu den seitlich gelegen Mulden abgeleitet, sondern fließt über die Straße.