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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 09.12.2025

1.): Antrag auf Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die Verbandsgemeinde fördert in Kooperation mit der Bürkle-Stiftung die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten im Kirner Land mit 100.000 €. Gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land“ entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Gewährung der Zuwendung.

Bürgermeister Thomas Jung begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kentaro Avenmarg, der zum 01.01.2026 die Kinderarztpraxis von Dr. Bernd Zerfaß übernehmen wird und sich den Verbandsgemeinderatsmitgliedern vorstellte.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmte dem Antrag von Doktor Avenmarg zu und beschloss die Förderung gemäß der „Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land“.

2.): Auftragsvergabe Bestandsdokumentation Ruine Schmidtburg

Die Ruine Schmidtburg ist eine der größten und bedeutsamsten Burganlagen im Nahe-Hunsrück-Raum. Sie ist ein wichtiges Kulturdenkmal, Trekkingcamp zum Soonwald-Steig und eine der Hauptattraktionen in der Ferienregion Kirner Land.

Bei der Schmidtburg müssen größere Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden, deren Kosten weder die Ortsgemeinde noch die Verbandsgemeinde allein tragen können. Daher ist beabsichtigt, einen Förderantrag zu stellen. Dafür wird eine Bestandsdokumentation benötigt, auf deren Grundlage die Kosten für die Sanierung ermittelt werden können. Die Kosten für die Bestandsdokumentation betragen gemäß Angebot rund 13.000 Euro. Aufgrund der Bedeutsamkeit der Burganlage für die Region und zur Unterstützung der Ortsgemeinde Schneppenbach beteiligt sich die Verbandsgemeinde an diesen Kosten zur Hälfte. Beim Förderantrag können die Kosten für die Bestandsdokumentation mit eingebracht werden. Bei einer Förderung würden diese anteilig erstattet werden und entsprechend auch an die Verbandsgemeinde anteilig zurückfließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Hälfte der Kosten zur Erstellung der Bestandsdokumentation für die Ruine Schmidtburg zu übernehmen und den Auftrag zur Erstellung an das Unternehmen Buchholz zu erteilen.

3.): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangen Stellungnahmen und Anregungen;

hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/Erweiterung "Gewerbegebiet"

b) Beschluss zur Einholung der Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf, nach § 67 Abs. 2 GemO

Bei Ratsmitglied Hans Helmut Döbell lagen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er nahm im Zuschauerraum Platz und an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangen Stellungnahmen und Anregungen; hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/Erweiterung „Gewerbegebiet“

Die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Stellungnahme der SGD Nord zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land für das Teilgebiet in der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun „Gewerbegebiet -Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage“ ging ein. Sie wurde gesichtet und bewertet. Die Abwägungsempfehlung war in der Anlage der Beschlussvorlage dargestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Abwägungs- und Kommentierungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.

b) Beschluss zur Einholung der Zustimmung der Ortsgemeinden zum Flächennutzungsplanentwurf (§ 67 Abs. 2 GemO)

Im nächsten Schritt ist durch die Verbandsgemeinde die Zustimmung der Ortsgemeinden zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuholen. Für den Bereich von Ortsgemeinden ist die Flächennutzungsplanung gemäß § 67 Abs.2 Satz 1 der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden übertragen worden. Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf der Zustimmung der Ortsgemeinden.

Diese gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und

in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Zustimmung der Ortsgemeinden zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/Erweiterung „Gewerbegebiet“, einzuholen.

4.): Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; hier Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Teilgebiet "Itzbach-In den weißen Äckern", Sondergebiet PV-Freiflächenanlage

a) Aufhebung der Fortschreibung des Teilbereiches "Itzbach-In den weißen Äckern", mit gleichzeitiger Einzelfortschreibung im FNPL der VG Kirn-Land

b) Beschluss über den Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun über die Fortschreibung des Teilgebietes "Itzbach-In den weißen Äckern Mitte"

c) Beschluss über den Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun über die Fortschreibung des Teilgebietes "Itzbach-In den weißen Äckern Mitte",Sondergebiet Aussiedlerhof

a) Aufhebung der Fortschreibung des Teilbereiches „Itzbach-In den weißen Äckern“, mit gleichzeitiger Einzelfortschreibung im FNPL der VG Kirn-Land

Bei Ratsmitglied Michael Schmidt lagen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er nahm im Zuschauerraum Platz und an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner begrüßte ausdrücklich, dass für das Plangebiet ein Kompromiss gefunden werden konnte, der die „Olympiawiese“ aus dem Geltungsbereich der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes rausnimmt. Gleichzeitig forderte sie weiterhin die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Verbandsgemeinde Kirner Land.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dass das Verfahren über die Teilfortschreibung der Flächen des Teilbereiches Itzbach-In den weißen Äckern (Süd, Olympiawiese)“, des Flächennutzungsplanes (FNPL) der VG Kirn-Land, wie unten dargestellt in Bild 1, abgebrochen, der Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2023 über den genannten Teilbereich aufgehoben und das Planverfahren im Änderungsbereich, nicht weiterverfolgt wird.

Weiter wird beschlossen, dass der Teilbereich der Teilfortschreibung der Flächen „Itzbach-In den weißen Äckern“ (Süd, Olympiawiese), des FNPL der VG Kirn-Land, in der neuen Einzelfortschreibung zum Flächennutzungsplan, als Fläche nach § 2 PlanZV Anlage Nr. 13.3, i.V.m. mit § 5 Abs. 4 BauGB, wie in Bild 2, dargestellt wird.

b) Beschluss über den Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun über die Fortschreibung des Teilgebietes „Itzbach-In den weißen Äckern Mitte“

Bei Ratsmitglied Jörg Schäfer lagen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO vor. Er nahm im Zuschauerraum Platz und an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian drückte die Unzufriedenheit der FDP-Fraktion mit der Situation aus. Er bemängelte ebenfalls, dass das Gesamtkonzept noch nicht vorliege.

Bürgermeister Thomas Jung konnte mitteilen, dass das Gesamtkonzept mittlerweile erstellt sei, eine Vorstellung aus Termingründen aber noch nicht möglich war. Diese solle im Januar erfolgen.

Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner wies darauf hin, dass ihr zugesagt wurde, die Parzellen 285/175, 286/175 und 335/171, Flur 6, noch aus der zur Nutzung als geplanten Photovoltaikfläche herauszunehmen. Die Fläche würde dann Richtung Norden mit der Parzelle 334/171, Flur 6, beginnen. Dies wurde ihr erneut bestätigt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land, der Flächen, wie in Bild 3 dargestellt aufzunehmen und entsprechend fortzuschreiben. Die Flächen werden als Flächen für ein Sondergebiet PV-Freiflächenanlagen, festgelegt.

c) Beschluss über den Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun über die Fortschreibung des Teilgebietes „Itzbach-In den weißen Äckern Mitte“ Sondergebiet Aussiedlerhof

Da sich in der Sitzung zeigte, dass noch Klärungsbedarf besteht, wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

5.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:

6.): Umsetzung der Baumaßnahmen an der Hellbergschule im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes und des Schulbauprogramms - Vergabe weiterer Planungsleistungen und Ermächtigung des Bürgermeisters

Die Verbandsgemeinde Kirner Land hat zur Verbesserung der räumlichen und technischen Voraussetzungen für den Ganztagsbetrieb an der Hellbergschule mehrere Baumaßnahmen geplant und entsprechende Fördermittel beantragt.

Auf Grundlage des Ganztagsförderungsgesetzes (Basismittel) wurde die Modernisierung der Heizungsanlage sowie der Umbau tageslichtdurchfluteter Kellerräume zu einer Küche und einer Mensa beantragt. Mit Bewilligungsbescheid vom 21.11.2025 wurden die Maßnahmen vollständig anerkannt.

  • Zuwendungsfähige Kosten: ca. 779.000,00 €
  • Förderung (Land): 545.000,00 €

Mit der vorliegenden Bewilligung liegt die finanzielle Grundlage zur Umsetzung dieses ersten Maßnahmenpakets vor. Die planerische Umsetzung kann folglich fortgeführt werden; hierfür ist die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 erforderlich.

Im Zuge der Mensaplanung wurde deutlich, dass ergänzende bauliche Anpassungen zur Herstellung der Barrierefreiheit notwendig sind. Das neue Schulbaukompendium fordert diese ausdrücklich ein. Vorgesehen sind:

  • Bau eines Aufzugs an der Frontseite des Schulgebäudes
  • Errichtung einer barrierefreien Rampe am Schulhof
  • Einbau eines barrierefreien WC

Die Kosten für diese Baumaßnahmen sind derzeit mit 475.000,00 € kalkuliert.

Eine Antragstellung ist fristgerecht erfolgt. Nach Rückmeldung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist deshalb frühestens im Sommer 2026 mit einem Förderbescheid zu rechnen.

Die Förderung würde sich wie folgt darstellen:

  • Förderung Schulbauprogramm (beantragt): voraus. 60 % = ca. 285.000 €
  • Regionales Zukunftsprogramm (beantragt): ungedeckte Kosten 190.000 €

Damit wäre die Maßnahme - vorbehaltlich der Bewilligung aller Fördermittel - vollständig gedeckt.

Mit Bescheid vom 11.08.2025 hat die ADD Rheinland-Pfalz bereits den vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Basis der eingereichten Unterlagen für die Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Rahmen des Schulbauprogrammes genehmigt. Somit ist die rechtliche Voraussetzung geschaffen, beide Maßnahmenpakete als ein zusammenhängendes Gesamtprojekt zeitnah umzusetzen. Die Maßnahmen sind jedoch getrennt abzurechnen.

Zur zügigen Umsetzung und zur Gewährleistung eines abgestimmten Verfahrens ist es erforderlich, den Bürgermeister mit der Vergabe der Leistungen nach erfolgter Ausschreibung zu betrauen. Die Ermächtigung zur Vergabe ist übliche Praxis und ermöglicht einen geordneten und wirtschaftlichen Ablauf.

Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie die Beauftragung der Fachplaner, um die Planung weiterzuführen ist notwendig, um die Ausschreibungen vorzubereiten und die Maßnahme baulich umzusetzen.

Mit der Bewilligung der Basismittel, der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Barrierefreiheitsmaßnahmen sowie den in Aussicht stehenden weiteren Fördermöglichkeiten, liegen alle entscheidenden Voraussetzungen vor, um die Gesamtmaßnahme an der Hellbergschule nunmehr umzusetzen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Beschlussvorschlag anzunehmen und die weiteren Planungsschritte freizugeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Kirner Land stimmte der Umsetzung der geplanten Gesamtbaumaßnahme an der Hellbergschule zu.

Die Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI werden an den bisher beauftragten Architekten sowie die Planungs- und Durchführungsaufträge an die Fachplaner vergeben.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss der Ausschreibungsverfahren die Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

7.): Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, ob die Verbandsgemeinde bzw. die Ortsgemeinden planen, gegen seiner Meinung nach unrichtigen Behauptungen in sozialen Netzwerken zum Thema „Erneuerbare Energien“ vorzugehen.

Bürgermeister Thomas Jung verwies auf die offiziellen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Ein weiterer Einwohner fragte nach, wer den Mietvertrag zwischen der Verbandsgemeinde und der Deutschen Post für das Gebäude in der Bahnhofstraße gekündigt habe. Bürgermeister Thomas Jung erläuterte erneut, dass die Deutsche Post den Mietvertrag gekündigt habe. Die weitere Verwendung des Grundstückes werde im Ausschuss beraten.

8.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung hatte im öffentlichen Teil keine Mitteilungen zu machen. Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian fragte nach, welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Vandalismus, der zuletzt wieder am Bahnhof für Schäden gesorgt habe, in den Griff zu bekommen. Bürgermeister Thomas Jung nannte mehrere Punkte wie den Einsatz eines Sicherheitsdienstes, gemeinsame Streifen mit der Polizei, zusätzlicher Einsatz von kommunalen Vollzugsmitarbeitern, die in den vergangenen beiden Jahren ergriffen wurden. Im Entwurf des Stellenplanes für 2026 sei eine zusätzliche Stelle für einen Vollzugsbediensteten vorgesehen.