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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirner Land

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Baugesetzbuch (BauGB), für den Teilbereich Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun – Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Verbandsgemeinderat Kirner Land in der Sitzung am 17.07.2023, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, beschlossen.

In der Sitzung am 15.05.2025, wurde die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, über die Erweiterung und Ergänzung, beschlossen. Der Entwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB, auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom

19.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Planunterlagen haben wir im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung gestellt.