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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 20/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schneppenbach vom 28.04.2026

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2023, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michael Greber, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:

1.

den Jahresabschluss festzustellen und

2.

dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen.

Sowie gemäß § 100 GemO

3.

nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.

3. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Aufm Acker", 2. Änderung

a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

b) Beschluss über die Offenlage

a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Aufm Acker“, wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 27.03.2026 durchgeführt.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Eingaben ein.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat folgte den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

b) Beschluss über die Offenlage

Der Ortsgemeinderat beschloss, den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanaufstellung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.

Die Auslegung erfolgt in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung.

4. Auftragsvergabe Bordsteinsanierung

In der Hauptstraße soll im Bereich vom Backes bis zur Ecke Brunnenstraße die 2025 angefangene Bordsteinsanierung fertiggestellt werden.

Hierfür war bereits ein Haushaltsansatz von 6.000,00 Euro eingeplant.

Ein entsprechendes Angebot der Firma DS Betonsanierung in Höhe von 4.460,12 Euro brutto liegt vor.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beauftragte den Vorsitzenden, den Auftrag zu einem Gesamtpreis von 4.460,12 Euro brutto an die Firma DS Betonsanierung zu erteilen.

5. Beschaffung eines Quat-UTV

Die Ortsgemeinde Schneppenbach beabsichtigt die Beschaffung eines Quad-UTV. Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurden hierfür Mittel in Höhe von 25.000 € eingestellt.

Am 23.03.2026 wurden auf Grundlage einer Leistungsbeschreibung drei Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert:

Bis zum heutigen Zeitpunkt sind zwei Angebote eingegangen. Eine Firma hat mündlich mitgeteilt, dass kein Angebot abgegeben wird, da entsprechende UTV-Modelle nicht mehr im Programm geführt werden.

Die eingegangenen Angebote stellen sich wie folgt dar:

  1. Anbieter 1: kein Angebot
  2. Anbieter 2: 26.990 € brutto (höherwertiges Fahrzeug, entspricht nicht der Leistungsbeschreibung)
  3. Jochum Motors: 19.990 € brutto (entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung)

Von den eingegangenen Angeboten erfüllt lediglich das Angebot der Firma Jochum Motors die geforderten Kriterien. Das Angebot des Anbieter 2 übertrifft die Anforderungen deutlich und liegt zudem über den eingeplanten Haushaltsmitteln.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag zur Beschaffung eines Quad-UTV an die Firma Jochum Motors, Simmertal, zum Angebotspreis von 19.990 € brutto zu vergeben, da dieses Angebot den Anforderungen entspricht und wirtschaftlich das günstigste ist.

6. Änderung der Friedhofssatzung

Aufgrund des neuen Bestattungsgesetzes wurde die Musterfriedhofssatzung vom Gemeinde- und Städtebund aktualisiert.

Es wurden hauptsächlich allgemeine Punkte in der Friedhofssatzung aktualisiert und ergänzt.

Im neuen Bestattungsgesetz haben sich einige Paragrafen verschoben, daher musste auch die Friedhofssatzung in einigen Bereichen aktualisiert werden.

Der Entwurf der Friedhofssatzung war der Beschlussvorlage beigefügt und die Änderungen rot markiert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss die Änderung der Friedhofssatzung.

7. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Vorsitzende teilte mit, dass

a)

für den Spielplatz ein neuer Spielturm beschafft werden soll. An den Kosten werden sich sowohl der Förderverein der Ortsgemeinde als auch die Bürkle Stiftung beteiligen.

b)

das Schmidtburgfest (1100-Jahr-Feier) am 26. und 27.09.2026 stattfindet und alle Bürger um Unterstützung gebeten werden. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt wird für das Fest kein Sicherheitskonzept benötigt. Die Schirmherrschaft wird von Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Jung übernommen.

Dem Ortsbürgermeister lag eine Anfrage mit der Bitte um eine erneute Veröffentlichung der Gefahrenabwehrverordnung im Mitteilungsblatt vor. Es wurde in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass Hunde innerhalb der Ortslage unangeleint waren.

8. Einwohnerfragestunde

Es waren 4 Einwohner anwesend.

Eine Einwohnerin wies daraufhin hin, dass sich nicht alle Grundstückseigentümer an die Straßenreinigungssatzung hielten. Daher soll auch diese Satzung noch mal im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.