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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 21/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde gemäß § 97 Abs. 1 GemO

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Ortsgemeinderat am 22.05.2023 zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Schneppenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister Markus Fey, Hauptstraße 15 in 55608 Schneppenbach oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig, vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung, über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ortsgemeinde Schneppenbach, 26.05.2023
Fey
Ortsbürgermeister