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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 21/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung der Bebauungspläne für die Teilgebiete „Am Höhe Weg-An der Lehmkaul“, Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Frühzeitige Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Schwarzerden in der Sitzung am 15.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Höhe Weg-An der Lehmkaul“, Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen.

In der Sitzung am 15.01.2024 wurde vom Ortsgemeinderat Schwarzerden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar

vom 03.06.2024 bis einschließlich 21.06.2024, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanaufstellungen umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Scharzerden: Flur 6; Flurst.-Nrn. 92, 93 tlw., 94, 95, 96, 97, 98, 99 tlw., 103, 104, 105/1, 108 tlw.