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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 21/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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OG Heimweiler - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heimweiler für das Haushaltsjahr 2025 vom 23.05.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Heimweiler hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

648.400 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

639.850 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

8.550 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

26.700 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

721.250 €

nachrichtlich: Ausgleich Finanzhaushalt:

25.000 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0

verzinste Kredite auf

723.500

zusammen auf

723.500

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu den günstigsten Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:  — 300.000 €

§ 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

36,00 €

für den zweiten Hund

48,00 €

für jeden weiteren Hund

60,00 €

§ 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2019

2.405.860,00 €

2020

2.476.830,00 €

vorläufig

2021

2.489.668,00 €

vorläufig

2022

2.496.799,00 €

vorläufig

2023

2.548.464,00 €

vorläufig

2024

2.459.914,00 €

Ansatz

2025

2.468.464,00 €

Ansatz

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die Wertgrenze für Leistungen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO wird auf 5.000 € im Einzelfall festgesetzt.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 10.000 € sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2025 nicht zu.

§ 11 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Ortsgemeinde Heimweiler, den 23.05.2025
Setz,
Ortsbürgermeister

Hinweise zur Haushaltssatzung 2025

Die Haushaltssatzung 2025 der Ortsgemeinde Heimweiler enthält nach § 95 Abs.4 GemO genehmigungspflichtige Teile.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 30.04.2025 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 05.05.2025 hat die Kommunalaufsicht den Investitionskredit in Höhe von 723.500 Euro unter Auflagen genehmigt.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 23.05.2025.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.05.2025 bis einschließlich 04.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31 - Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Heimweiler, den 23.05.2025
Setz,
Ortsbürgermeister