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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 21/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Limbach vom 29.04.2025

1.) Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Da keine Vorschläge eingereicht wurden, entfiel die Wahl.

2.) Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2025

Gemäß § 97 I GemO haben die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Limbach die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen vor der Beschlussfassung über den Haushalt, Vorschläge und Anregungen zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 einzureichen.

Es lagen keine Vorschläge und Anregungen der Einwohner vor.

Daher entfallen die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.

3.) Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zu und beschließt die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

4.) Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Bei den Beigeordneten Christoph Schupp und Fritz Hill lagen Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor. Den Vorsitz übernahm Carsten Flohr als ältestes anwesendes Ratsmitglied.

Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Gemeinde und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.

§ 94 Abs. 3 lautet:

"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren.

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten."

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spende zu.

5.) Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche oder mündliche Anfragen lagen keine vor.

Mitteilungen wurden ebenfalls keine vorgetragen.

6.) Einwohnerfragestunde

Es wurden Fragen zur Straßenbeleuchtung gestellt.

Außerdem wurde von einem Einwohner nach der weiteren Vorgehensweise in Sachen „Ortsbürgermeister“ gefragt. Der Vorsitzende erläuterte die Situation.

Weitere Fragen richteten sich nach der Radwegeplanung „Meisenheim- Kirn“ und der „Tempo-30-Zone“ im Ort.