Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht ab sofort
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Prüfung von Vollstreckungsvoraussetzungen
Bearbeitung bzw. Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach rechtlichen Vorgaben im Außendienst für den Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Bearbeitung von Amtshilfeersuchen fremder Behörden
Ermittlungen im Rahmen der Vollstreckung
Entgegennahme von Geldbeträgen
Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen
Erstellung revisionssicherer Dokumentationen
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung.
Der Besitz eines gültigen Führerescheins Klasse B ist zwingend erforderlich.
Wir erwarten einen sicheren Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in die für die Vollstreckung erforderlichen Programme.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir setzen ein souveränes und freundliches Auftreten mit gutem mündlichem Ausdruck, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kollegialität und systematischer Arbeitsweise voraus.
Wir bieten eine vielseitige und interessante Tätigkeit bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Dienstrad, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK), flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung.
Für Rückfragen stehen unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon 06752/135-319) und die Leiterin der Kasse, Frau Knell (Telefon 06752/135-160) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 15.06.2025 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.