1.): Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet "In den Hähnen III"
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungenb) Satzungsbeschluss
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In den Hähnen III“, wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 31.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025 durchgeführt. Folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Anregungen, Eingaben bzw. Hinweise vorgebracht.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Landesplanungsbehörde und Untere Bauaufsichtsbehörde und das Landesamt für Geologie und Bergbau, haben keine Einwände oder Hinweise vorgebracht.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Wasserbehörde haben einen Verweis auf die vorgegangene Stellungnahme und Hinweise vorgebracht, die beachtet werden.
Die Beschlussvorschläge über die Hinweise und Stellungnahmen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Brandschutzdienststelle und Klimaschutzbeauftragter, der Deutschen Telekom, des LBM, der VG-Werke und des Rechtsanwaltes und des Dipl. Ingenieurs, beschloss der Ortsgemeinderat.
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In den Hähnen III“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf, zu erlassen.
2.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen keine vor.
Der Vorsitzende teilte mit, dass die Haushaltssitzung am 14.05.2025 stattfindet.