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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 22/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 29.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Horbach hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL. S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL. S.57), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

94.900 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

102.550 €

das Jahresergebnis auf

-7.650 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.200 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.600 €

nachrichtlich: Ausgleich Finanzhaushalt (F23-F36-F45)

-3.800 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  50.000 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

500 v. H.

- Gewerbesteuer auf

415 v. H.

Die Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

48 €

- für den zweiten Hund

60 €

- für jeden weiteren Hund

72 €

§ 6 Gebühren und Beiträg

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden nicht festgesetzt.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

2023 beträgt 452.891 €,

2024 wird voraussichtlich 444.015 € betragen, 2025 wird voraussichtlich 445.115 € betragen, 2026 wird voraussichtlich 435.565 € betragen.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 5.000 € sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft nicht zu.

§ 11 Leistungszulagen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.

Ortsgemeinde Horbach, den 29.05.2026
(Dienstsiegel)
Klein, Ortsbürgermeister

Hinweise zur Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs. 2 GemO mit Schreiben vom 11.03.2026 zur Genehmigung vorgelegt. Der in § 4 der Haushaltssatzung angegebene Liquiditätskredit in Höhe von 50.000 Euro wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt.

Mit Verfügung vom 18.03.2026 hat die Kommunalaufsicht Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

Der Haushalt ist gem. § 93 GemO i.V.m. § 18 GemHVO im aktuellen sowie in den Folgejahren unausgeglichen. Die Gemeinde muss sich langfristig an Liquiditätskredite binden. Aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 465 auf 500 Prozentpunkte, sieht die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung ab

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 29.05.2026.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2026 bis einschließlich 10.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31-Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Horbach, den 29.05.2026
Klein, Ortsbürgermeister