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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 05.05.2026

1.):

Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Bürgermeister Thomas Jung verpflichtete per Handschlag das Ratsmitglied Barbara Lagrange auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder wies er besonders hin.

2.):

Dachsanierung Nebengebäude

Da das bestehende Gebäude über keinen Ringanker verfügt, fehlen wesentliche konstruktive Voraussetzungen zur sicheren Aufnahme der aus einem Pultdach sowie einer Photovoltaikanlage resultierenden Wind- und Zugkräfte.

Im Zuge der weiterführenden Planungen zur Umgestaltung des bestehenden Flachdaches in ein Pultdach wurde nach Möglichkeiten gesucht, die resultierenden Wind- und Zugkräfte aufzunehmen.

Das vorhandene Mauerwerk ist nach Überprüfung nicht geeignet, die zusätzlich entstehenden Lasten (insbesondere Schub- und Zugkräfte) aufzunehmen. Zur Herstellung der erforderlichen Tragfähigkeit wären umfangreiche statische Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, insbesondere:

Ø

Nachträgliche Herstellung von Betonpolstern in Höhe des Flachdaches (z. B. ringankerähnliche Konstruktion).

Ø

Durchführung von Dübelauszugsversuchen zur Überprüfung der Tragfähigkeit.

Ø

zusätzliche Maßnahmen zur Lastabtragung in darunterliegende Bauteile sowie deren Rückverankerung.

Diese Maßnahmen sind derzeit weder technisch abschließend planbar noch in ihrem Umfang und ihren Kosten belastbar zu beziffern. Erste Angebote beliefen sich auf ca. 86.000,00 €. Es besteht ein erhebliches Risiko von Kostensteigerungen, Nachträgen sowie Verzögerungen im Bauablauf.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Die erforderlichen Eingriffe zur statischen Ertüchtigung würden einen erheblichen Eingriff in die historische Bausubstanz darstellen und könnten zu zusätzlichen Abstimmungsbedarfen sowie Genehmigungsrisiken führen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten statischen Unsicherheiten, der fehlenden Kostenklarheit sowie der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen ist die geplante Maßnahme als nicht wirtschaftlich und nicht ausreichend planungssicher zu bewerten.

Die Sanierung des bestehenden Flachdaches stellt demgegenüber eine technisch beherrschbare, wirtschaftlich kalkulierbare und denkmalverträgliche Lösung dar. Sie gewährleistet die nachhaltige Sicherstellung der Funktion des Gebäudes bei deutlich reduziertem Risiko.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Sanierung des Flachdaches sind im Vergleich zur Pultdachlösung belastbar kalkulierbar. Unkalkulierbare Mehrkosten durch statische Ertüchtigungsmaßnahmen entfallen.

Auswirkungen auf den Zeitplan:

Durch die Entscheidung für die Flachdachsanierung kann die Maßnahme zeitnah und ohne zusätzliche Verzögerungen umgesetzt werden.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz beschloss der Verbandsgemeinderat die bisherige Planung zur Errichtung eines Pultdaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage am denkmalgeschützten Nebengebäude nicht weiterzuverfolgen.

Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des bestehenden Flachdaches umzusetzen.

Eingesparte Gelder der KIPKI-Maßnahme sollen für die Energetische Sanierung der Fenster im Hauptgebäude eingesetzt werden.

Der Bürgermeister wurde ermächtigt die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

3.):

Räumliche Neugestaltung des Bauhofes

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.12.2025 den Grundsatzbeschluss gefasst das ehemalige Postgebäudes als „Bauhof“ der Verbandsgemeinde Kirner Land zu nutzen. Zudem wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von drei Varianten zur zukünftigen Nutzung des frei gewordenen Postgebäudes einschließlich der zugehörigen Außenflächen als Teil des Bauhofes der Verbandsgemeinde beauftragt. Vorangegangen war eine Sitzung am 14.03.2024 in welcher das Postgebäude bereits als zukünftiges Bauhofgebäude diskutiert wurde. Die Varianten berücksichtigen den gesamten Geländebereich in der Bahnhofstraße sowie die mögliche Integration der Verbandsgemeindewerke (Wasser) und der Stadtwerke GmbH mit Büro- und Lagerflächen. Die erarbeiteten Varianten wurden in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz am 14.01.2026 vorgestellt und hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Zukunftsfähigkeit sowie organisatorischer Synergien bewertet. Man kam zu dem mehrheitlichen Ergebnis, dass die Varianten eine sehr gute Grundlage für die weiteren Planungen und Ausführen darstellen. Aufgrund der Umbaumaßnahme im Bereich des Bürgerbüros und der damit verbundenen Auflösung des Sozialraumes der Bauhofmitarbeiter im Hinterhof der Verbandsgemeinde (jetzt Übergangsbürgerbüro) wurden in den vergangenen Wochen bereits in Eigenleistung verschiedene Maßnahmen, insbesondere in den Funktionsräumen durchgeführt. Durch den Ältestenrat wurden die Räumlichkeiten bereits begangen. Fachbereichsleiter Sven Schäfer erläuterte vor Ort die Gegebenheiten sowie in groben Zügen die weiteren Planungen in der Umsetzung. Diese wurden anschließend im Bauausschuss etwas detaillierter durch den beauftragten Planer sowie den Fachbereichsleiter vorgestellt.

Zur besseren weiteren Planbarkeit und zur Vorbereitung eines Bauantrages wurde ein Brandschutzkonzept sowie die Überprüfung der Statik (Machbarkeit Hallentore, Photovoltaik auf dem Dach) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse lagen bei der Ausschusssitzung im Detail noch nicht vor.

In der Konzeptentwicklung für Bauhof, Werke (Wasser) und Stadtwerke liegen die geschätzten Grobkosten bei ca. 1.435.000 €. Dies beinhaltet gemäß dem beigefügten Übersichtsplan den Bauhof (rechts), das Bestandsgebäude der Werke (links), Kalthalle und Garagen im Außenbereich des Bauhofes, Aufarbeitung und Modernisierung der Technischen Anlagen wie Strom und Heizung, die Außenanlage der Bereiche sowie Baunebenkosten. In die Kosten nicht eingerechnet sind mögliche Einsparungen durch Eigenleistung sowie Förderungen (z.B. Heizung). Nach einer ersten Bewertung/Einschätzung des beauftragten Statikers ist auf dem Dach des Bauhofgebäude mit zusätzlicher Verstärkung der Dachkonstruktion eine Photovoltaikanlage durchaus möglich. Ein konkretes Ergebnis steht noch aus. Zudem müssen noch weitere Einzelheiten in diesem Zusammenhang geklärt werden. Die Bewertung auf dem Bestandsgebäude Werke (gelbe Hallen) steht noch aus. Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf beiden Dächern sind in o.g. Grobkostenschätzung nicht enthalten.

Heruntergebrochen auf die Sanierung des neuen Bauhofes liegt die Grobkostenschätzung bei ca. 708.000 €. Diese Kosten beinhalten die Restsanierung der Funktionsräume, Innenwände, Böden, Erneuerung Stromversorgung, Garagen und Kalthalle, Aufbesserung der Technik wie Strom und Heizung (Schlosserhalle), die Außenanlage sowie Baunebenkosten. Eigenleistungen sind aktuell schwierig zu kalkulieren und werden nach Abschluss der Maßnahme ausgewertet.

In Eigenleistung wurden durch Mitarbeiter des Bauhofes bereits folgenden Arbeiten ausgeführt: Renovierungsarbeiten im Sozialraum, Flur, Büro und Umkleide. Weiterhin wurde in diesen Räumlichkeiten die Elektroinstallation erneuert, eine Ladestation für die Elektroautos des Fuhrparkes, eine Richtfunkstrecke sowie ein System der Zeiterfassung installiert. Parkplätze wurden erweitert sowie eine Auffahrt (Rampe) auf dem Gelände installiert. Aktuell sind Materialkosten in Höhe von 20.000 € entstanden.

Nach Erhalt der Baugenehmigungen sollen im Jahr 2026 die Betonarbeiten zur Installation von 2 Hallentoren sowie für den hinteren Notausgang beauftragt werden. Nachfolgend sollen die Hallentore installiert werden. Im Anschluss wird der bestehende Bodenbelag zurückgebaut und durch einen Industrieboden ersetzt. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahr 2026 sind die Aufstellung von Trockenbauwänden sowie weitere Elektroinstallationsarbeiten geplant, sodass möglicherweise im Herbst 2026 ein Umzug stattfinden kann und die Planungen für das Bestandgebäude Werke intensiviert werden können.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss nach einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz:

1.

die Verwaltung zu ermächtigen, auf Basis der im Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz vorgestellten Variante zur räumlichen Neugestaltung des Bauhofes das Architekturbüro Faber & Müller mit den Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 zu beauftragen, um u.a. einen Bauantrag stellen zu können.

2.

den Bürgermeister zu ermächtigen, zur Umsetzung des Projektes die erforderlichen Aufträge zu vergeben.

3.

Die DIN 276, 2 Ebene, wird als Information dem Verbandsgemeinderat zur Verfügung gestellt.

4.):

Umsetzung der Maßnahmenpakete im Rahmen des Bundessondervermögens

Das Bundessondervermögen stellt ein Förderinstrument des Bundes dar, das gezielt Investitionen über den LGRP-Plan in die kommunale Infrastruktur unterstützt, um die Sicherheit, Energieeffizienz und Digitalisierung vor Ort zu stärken. Im Rahmen dieses Programms können Kommunen Maßnahmen in mehreren Schwerpunktbereichen umsetzen, die für die langfristige Leistungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Verbandsgemeinde von zentraler Bedeutung sind.

Auf die VG Kirner Land entfallen nach einem Verteilschlüssel (Land RLP-Kreis Bad Kreuznach) rund 10.6 Millionen Euro für die innerhalb der nächsten 12 Jahre konkrete Projektförderanträge gestellt werden müssen.

Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmenpakete vor:

A) Bevölkerungsschutz – 4,5 Mio. €

Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung und die Stärkung der kommunalen Einsatzkräfte. Dies umfasst:

  • Hochwasserschutz (mobil / Damm Ritterswiese): Schutz vor Extremwetterereignissen durch Errichtung oder Verstärkung von Schutzanlagen.
  • Neubau und Erweiterung von Lagerhallen: Sicherstellung der logistischen Kapazitäten für Einsatzmittel der Feuerwehren.
  • Feuerwehr-Infrastruktur: Optimierung der Ausstattung, z. B. Gerätehäuser und Einsatztechnik.
  • Wärmeinseln Schulturnhallen: Effiziente Nutzung vorhandener Gebäude für Notfall- und Gemeinbedarfszwecke.

B) Verwaltungsgebäude / Bauhof – 3,5 Mio. €

Hier steht die Modernisierung der kommunalen Gebäude und Infrastruktur im Vordergrund, insbesondere in Hinblick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit:

  • Photovoltaikanlagen: Senkung der Energiekosten und Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung.
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Unterstützung der kommunalen Verkehrswende und Förderung nachhaltiger Mobilität.
  • Energetische Sanierungen: Fenster, Dächer Dämmung und Brandschutz

C) Digitalisierung – 1,0 Mio. €

Die Digitalisierung der Verwaltung ist essenziell für effiziente Arbeitsprozesse und bürgerfreundliche Dienstleistungen:

  • Server- und Systemlandschaft der Verwaltungsgemeinschaft: Modernisierung der IT-Infrastruktur zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Sicherheit.
  • Portal Eigenbetrieb: Digitalisierung der internen Verwaltungsprozesse, vereinfachte Kommunikation und Verwaltung von Beteiligungen.

D) Bildungsinfrastruktur – 1,6 Mio €:

  • Energetische Sanierung verschiedener Grundschulgebäude der Verbandsgemeinde: Austausch von Fenstern, Dachdämmung, Dachsanierung, Brandschutz, Toilettenanlagen

Vorliegend handelt es sich um eine Maßnahmenliste, die ähnlich einer Absichtserklärung zu sehen ist und durch die Verbandsgemeinde an den Landkreis zu melden ist. Daraus entsteht auf Ebene des Landkreises ein regionales Umsetzungskonzept.

Das Umsetzungskonzept ist nicht verbindlich und kann bei Bedarf angepasst werden.

Das Investitionsvolumen beträgt pro förderfähiger Maßnahme 250.000 Euro.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss:

  1. Die dargestellten Maßnahmenpakete A–D im Rahmen des Bundessondervermögens an den Landkreis zu melden.
  2. Über die konkrete Antragsstellung für einzelne Projekte wird in späteren Sitzungen beraten und beschlossen.

5.):

Neuanschaffung Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger

Bürgermeister Thomas Jung ging zunächst auf den Großeinsatz der Feuerwehr in der Nacht von Mittwoch, 29.04. auf Donnerstag, 30.04.26 in Heimweiler ein. Insgesamt seien hier rund 150 Einsatzkräfte aus 3 Landkreisen im Einsatz gewesen, die großartig gemeinsam agiert hätten und Schlimmeres vermieden hätten. Es sei für jeden erkennbar gewesen, wie wichtig eine ordnungsgemäße Ausrüstung der Feuerwehreinheiten, zu der auch die Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger gehört, im Ernstfall sei. Er dankte den beteiligten Feuerwehren für ihren Einsatz.

Wehrleiter Jeffrey Mitchel stellte die zur Beschaffung vorgesehene Einsatzkleidung vor.

Die aktuell im Einsatz befindliche Einsatzbekleidung der Atemschutzgeräteträger ist zu einem großen Teil bereits über zehn Jahre alt und hat damit die empfohlene Nutzungsdauer überschritten. Durch langjährige Nutzung unter anspruchsvollen Einsatzbedingungen (Hitze, Feuchtigkeit, Rauchgase, mechanische Beanspruchung) ist von einer erheblichen Materialermüdung auszugehen. Schutzfunktionen wie Hitzebeständigkeit, Nässeschutz und mechanische Widerstandsfähigkeit können dadurch nicht mehr im vollen Umfang gewährleistet werden.

Insbesondere im Atemschutzeinsatz sind Feuerwehrangehörige extremen Bedingungen ausgesetzt. Moderne Einsatzbekleidung reduziert durch leichtere Materialien und ergonomische Schnitte die körperliche Belastung und erhöht gleichzeitig die Bewegungsfreiheit sowie die Einsatzdauer der Träger.

Ein weiterer Sicherheitsaspekt ist die verbesserte Sichtbarkeit durch moderne Reflexstreifen und Farbkonzepte, die insbesondere bei Einsätzen im Straßenverkehr oder bei schlechten Sichtverhältnissen von großer Bedeutung sind. Zudem werden Verschmutzungen leichter wahrgenommen und eine Kontaminationsverschleppung minimiert.

Aufgrund des Alters der Bekleidung (≥ 10 Jahre), des fortgeschrittenen Verschleißes sowie der gestiegenen Anforderungen im Einsatzdienst ist die Neubeschaffung zwingend erforderlich, um den Schutz der Atemschutzgeräteträger nachhaltig sicherzustellen und die Einsatzbereitschaft auf einem zeitgemäßen Niveau zu halten.

Die noch intakte und funktionsfähige Altbekleidung soll weiterhin sinnvoll genutzt werden, indem sie künftig als Ersatz- bzw. Reservebekleidung vorgehalten wird. Dies ermöglicht eine wirtschaftliche Weiterverwendung vorhandener Ressourcen und stellt gleichzeitig sicher, dass bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Wartungsfällen jederzeit geeignete Wechselkleidung zur Verfügung steht.

Seit zwei Jahren wird bereits eine einheitliche Einsatzbekleidung der Firma SCR Römer angeschafft. Es liegt ein Angebot für 62 Bekleidungssätze in Höhe von 66.650,00 € (netto) der Firma SCR Römer vor.

Zwei weitere Angebote wurden angefragt:

Angebot 2: 72.468,70 € (netto)

Angebot 3: keine Abgabe

Im Haushaltsentwurf 2026 sind für Dienst- und Einsatzbekleidung insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 125.633,00 € vorgesehen.

Die Freiwillige Feuerwehr Kirner Land verfügt über 124 einsatzbereite Atemschutzgeräteträger, wovon bereits die Hälfte der Betroffenen über diese neue Einsatzbekleidung verfügt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss den Auftrag für die Beschaffung der Einsatzbekleidung für Atemschutzgeräteträger an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter, die Firma SCR Römer, zum Nettopreis von 66.650,00 € zu vergeben.

6.):

Beschaffung neuer Funkgeräte für den Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kirner Land

Bei den jüngsten Einsätzen in der Verbandsgemeinde Kirner Land sowie in anderen Verbandsgemeinden wurde festgestellt, dass die derzeit eingesetzten Funkgeräte zum Teil nicht mehr einsatztauglich sind.

Es zeigte sich, dass die vorhandenen Geräte teilweise unkontrolliert in einen Programmiermodus wechseln. Dadurch kommt es zu Funktionsstörungen, die die Einsatzfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Die betroffenen Funkgeräte stehen den Einsatzkräften in diesen Situationen nicht zuverlässig zur Verfügung und sind somit nicht durchgehend einsatzbereit.

Eine funktionierende Kommunikation ist für die Sicherheit der Einsatzkräfte sowie für eine effektive Einsatzabwicklung zwingend erforderlich. Die derzeitigen Geräte erfüllen diese Anforderungen nicht mehr zuverlässig.

Die entsprechenden Mittel waren bereits für den Haushalt 2026 eingeplant und die Beschaffung sollte im Laufe des Jahres erfolgen.

Aufgrund der festgestellten Mängel und der eingeschränkten Einsatzfähigkeit der vorhandenen Geräte wird die Beschaffung aus Gründen der Gefahrenabwehr und zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft vorgezogen.

Zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit ist die Beschaffung von 16 Funkgeräten einschließlich des erforderlichen Zubehörs und einer neuen Programmierstation zu einem Gesamtpreis von 19.120,99 € (inkl. Ust. ) vorgesehen.

Die Beschaffung erfolgt über das Land im Rahmen bestehender vertraglicher Regelungen mit einem autorisierten Anbieter SELECTRIC. Aufgrund dieser vorgegebenen Beschaffungsstruktur ist die Einholung von Vergleichsangeboten nicht erforderlich.

Die Mittel sind im Haushalt 2026 veranschlagt. Durch die vorgezogene Beschaffung erfolgt lediglich eine zeitliche Verschiebung der geplanten Maßnahme innerhalb des Haushaltsjahres.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Beschaffung von 16 Funkgeräten einschließlich des erforderlichen Zubehörs und einer neuen Programmierstation zu einem Gesamtpreis von 19.120,99 € (inkl. Ust.) zu und beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Umsetzung.

7.):

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder"

Die Sanierung der Wärmeversorgung (aktuell fossiles Gas) ist für den weiteren Betrieb essenziell, um die politischen Vorgaben der Dekarbonisierung konsequent umzusetzen und so die nachhaltige Nutzung des Bades für zukünftige Generationen dauerhaft sicherzustellen. Die Umsetzung der angestrebten Maßnahmen geht einher mit der konsequenten Weiterführung der bereits im den Jahren 2023-2025 umgesetzten Effizienzmaßnahmen durch Eigenmittel.

Insbesondere überregional hat das Bad mit seinen 50-Meter-Bahnen eine immense Strahlkraft für viele schwimmbegeisterte Menschen und hat damit weit über die Grenzen der Verbandsgemeinde Kirner Land ein Alleinstellungsmerkmal.

Das Bundesprogramm SKS stellt erstmals erhebliche Fördermittel für Kommunen mit Haushaltsnotlage zur Verfügung (Fördersatz bis zu 75 %). Die Teilnahme am Programm ermöglicht eine kostenminimierte Modernisierung und energetische Ertüchtigung unseres Freibades „Jahnbad“.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der VG Kirner Land beschloss:

1.

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren (Phase 1) des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ für den Projektaufruf 2026.

2.

Die Einreichung einer Projektskizze über easy-Online bis zum 19. Juni 2026 für das Vorhaben:

„Energetische und funktionale Sanierung des kommunalen Freibades (Jahnbad) der Verbandsgemeinde Kirner Land“

mit folgenden geplanten Maßnahmen:

Wärmeversorgung / Erneuerbare Energien: Ersatzneubau der Wärmeversorgung für das Beckenwasser sowie die Sanitären Einrichtungen

Sanierung der funktionalen Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Duschen, Toilettenanlagen, Zugang zu den funktionalen Räumlichkeiten

Austausch Außentüren, Rollläden

Einbau einer energieeffizienten Lüftungsanlage

Einbau energieeffizienter Pumpentechnik

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

3.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land beabsichtigt, das Freibad „Jahnbad“ nach Abschluss der Maßnahmen den fossilen Brennstoff Gas durch Erneuerbare Energien (Strom) zu ersetzen.

4.

Der Rat bestätigt die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes. Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,25 Mio. € und erwarteter Haushaltssituation „Haushaltsnotlage“ wird ein kommunaler Eigenanteil von 25 % = 312.500 € bereitgestellt.

5.

Die VG-Werke werden beauftragt:

o

eine anerkannte Energieeffizienz-Expertin / einen anerkannten Energieeffizienz-Experten (Kategorie Nichtwohngebäude) einzubinden,

o

alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen,

o

im Falle der Auswahl den Zuwendungsantrag (Phase 2), ggf. unter Hinzuziehung eines Planers/Experten auszuarbeiten.

Die Werkleitung wurde ermächtigt, alle zur Antragstellung notwendigen Erklärungen abzugeben und ggf. Leistungsphase 1-3 zu beauftragen.

8.):

Auftragsvergabe "Kommunale Wärmeplanung" (kWP)

Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 24.03.2026 dieser Beschluss mehrheitlich abgelehnt worden sei. Die Verwaltung habe sich danach mit der Kommunalaufsicht in Verbindung gesetzt, um zu klären, wie mit einem gefassten Beschluss umzugehen sei, der offensichtlich gegen geltendes Recht verstößt. Die Kommunalaufsicht habe mitgeteilt, dass Bürgermeister Jung die Ausführung von dem am 24.03.2026 gefassten Beschluss gem. § 42 GemO aussetzen und den TOP in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung noch einmal auf die Tagesordnung setzen solle. Verbleibe der Verbandsgemeinderat bei seinem Beschluss, müsse der Bürgermeister die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen.

In der Sache verwies er auf die Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an das Planungsbüro Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) zum Angebotspreis (brutto) von 62.177,50 EUR zu vergeben.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2026 eingestellt.

Die Auftragsvergabe wurde abgelehnt.

9.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:

10.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor. Mündliche Anfragen wurden nicht gestellt.

Bürgermeister Thomas Jung machte folgende Mitteilungen:

1.

An diesem Wochenende findet das „Romantische Gartenfest“ auf Schloss Dhaun statt. Auch die Partnergemeinde aus Lenauheim ist wieder mit einem Stand vertreten.

2.

Am 24.06.2026 findet in Kirn ein großes Feuerwehrfest zum 150-jährigen Bestehen der Feuerwehr statt. Er nannte auch die Termine der weiteren Feuerwehrfeste in der Verbandsgemeinde. Wertschätzung gegenüber der Feuerwehr könne auch durch den Besuch der Feuerwehrfeste ausgedrückt werden.

3.

An diesem Sonntag öffnet das Jahnbad.

4.

An diesem Donnerstag findet im Steinweg eine Modenschau statt.

5.

Die Ausstellung „Unvergesslich fe“ zeigt noch bis einschließlich 10.05.2026 Werke des Künstlers Franz Eichenauer im Gesellschaftshaus.

Auf mehreren Türen im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße (u.a. vom Sitzungssaal) wurden Werke von Franz Eichenauer auffoliert.

11.):

Einwohnerfragestunde

Folgende Frage wurde schriftliche eingereicht:

Finanzausstattung der AöR Erneuerbare Energien

Ich habe mit Freude vernommen, dass Anfang Juni 2026 die konstituierende Sitzung der AöR stattfindet. Ich gehe davon aus, dass an diesem Termin gemäß Satzung ein Vorstand durch den Aufsichtsrat gewählt wird.

Aber da die AöR über keine Finanzmittel verfügt, ist sie weiter nicht handlungsfähig.

Wie soll die AöR mit Finanzmitteln und in welcher Höhe ausgestattet werden, damit sie ihre Aufgaben gemäß Satzung wahrnehmen kann?

In ihrer Antwort Anfang März auf meine entsprechende Anfrage zur Haushaltsplanung der VG wurde auf die Einlagen der Ortsgemeinden verwiesen:

"Im Haushalt der Verbandsgemeinde und auch der Ortsgemeinden sind jeweils 1.000, - EUR Stammkapital eingeplant."

Aber das ist das Stammkapital der AöR. Davon kann kein Vorstand oder weitere Personen bezahlt werden. Denn zur Erfüllung der laut Satzung vorgegebenen Aufgaben werden Menschen arbeiten müssen. Und das geht nicht als Nebenaufgabe zur eigentlichen Tätigkeit in VG-Verwaltung oder VG-Stadtwerke!

Wovon sollen also diese Menschen bezahlt werden?“

Bürgermeister Thomas Jung antwortete:

„Gemäß der Satzung beschäftigt die Anstalt kein eigenes Personal, die anfallenden Arbeiten werden vom Personal der VG-Verwaltung übernommen. Hierfür muss die Verwaltung einen Vorstand und einen Stellvertreter zur Verfügung stellen, die in der konstituierenden Sitzung bestellt werden. Projekte und Anfragen in Bezug auf erneuerbare Energien sind kein neues Thema für die Verwaltung und wurden auch in der Vergangenheit durch das vorhandene Personal der Verwaltung bearbeitet. Für die AöR entstehen hinsichtlich des Personals keine Kosten.

Bei PV-Anlagen erhält die Standort-Ortsgemeinde 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge vom Anlagenbetreiber. Davon erhält die AöR 25%. Intern wurden bereits Modelle für weitere Einnahmesituationen der AöR entwickelt. Diese müssen aber erst mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates der AöR diskutiert und beraten werden.“