1.): Dachsanierung Nebengebäude
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 03.07.2025 wurde beschlossen, das vorhandene Flachdach am Nebengebäude als Pultdach auszuführen. In den folgenden Planungsschritten wurden jedoch Feststellungen gemacht, welche zur nachfolgenden Neueinschätzung der Dachsanierung geführt haben:
Da das bestehende Gebäude über keinen Ringanker verfügt, fehlen wesentliche konstruktive Voraussetzungen zur sicheren Aufnahme der aus einem Pultdach sowie einer Photovoltaikanlage resultierenden Wind- und Zugkräfte.
Im Zuge der weiterführenden Planungen zur Umgestaltung des bestehenden Flachdaches in ein Pultdach wurde nach Möglichkeiten gesucht, die resultierenden Wind- und Zugkräfte aufzunehmen.
Das vorhandene Mauerwerk ist nach Überprüfung nicht geeignet, die zusätzlich entstehenden Lasten (insbesondere Schub- und Zugkräfte) aufzunehmen.
Zur Herstellung der erforderlichen Tragfähigkeit wären umfangreiche statische Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, insbesondere:
| - | Nachträgliche Herstellung von Betonpolstern in Höhe des Flachdaches (z.B. ringankerähnliche Konstruktion). |
| - | Durchführung von Dübelauszugsversuchen zur Überprüfung der Tragfähigkeit. |
| - | zusätzliche Maßnahmen zur Lastabtragung in darunterliegende Bauteile sowie deren Rückverankerung. |
Diese Maßnahmen sind derzeit weder technisch abschließend planbar noch in ihrem Umfang und ihren Kosten belastbar zu beziffern. Erste Angebote beliefen sich auf ca. 86.000,00 €. Es besteht ein erhebliches Risiko von Kostensteigerungen, Nachträgen sowie Verzögerungen im Bauablauf.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Die erforderlichen Eingriffe zur statischen Ertüchtigung würden einen erheblichen Eingriff in die historische Bausubstanz darstellen und könnten zu zusätzlichen Abstimmungsbedarfen sowie Genehmigungsrisiken führen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten statischen Unsicherheiten, der fehlenden Kostenklarheit sowie der denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen ist die geplante Maßnahme als nicht wirtschaftlich und nicht ausreichend planungssicher zu bewerten.
Die Sanierung des bestehenden Flachdaches stellt demgegenüber eine technisch beherrschbare, wirtschaftlich kalkulierbare und denkmalverträgliche Lösung dar. Sie gewährleistet die nachhaltige Sicherstellung der Funktion des Gebäudes bei deutlich reduziertem Risiko.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Sanierung des Flachdaches sind im Vergleich zur Pultdachlösung belastbar kalkulierbar. Unkalkulierbare Mehrkosten durch statische Ertüchtigungsmaßnahmen entfallen.
Auswirkungen auf den Zeitplan:
Durch die Entscheidung für die Flachdachsanierung kann die Maßnahme zeitnah und ohne zusätzliche Verzögerungen umgesetzt werden.
In der Sitzung wurde eine mögliche Verwendung der nun freigewordenen KIPKI-Mittel vorgestellt.
Der Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat die bisherige Planung zur Errichtung eines Pultdaches in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage am denkmalgeschützten Nebengebäude nicht weiterzuverfolgen.
Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, die Sanierung des bestehenden Flachdaches umzusetzen.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt, nach Absprache mit den Beigeordneten, die Aufträge an die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
2.): Räumliche Neugestaltung des Bauhofes
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.12.2025 den Grundsatzbeschluss gefasst das ehemalige Postgebäudes als „Bauhof“ der Verbandsgemeinde Kirner Land zu nutzen. Zudem wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von drei Varianten zur zukünftigen Nutzung des frei gewordenen Postgebäudes einschließlich der zugehörigen Außenflächen als Teil des Bauhofes der Verbandsgemeinde beauftragt. Vorangegangen war eine Sitzung am 14.03.2024 in welcher das Postgebäude bereits als zukünftiges Bauhofgebäude diskutiert wurde.
Die Varianten berücksichtigen den gesamten Geländebereich in der Bahnhofstraße sowie die mögliche Integration der Verbandsgemeindewerke (Wasser) und der Stadtwerke GmbH mit Büro- und Lagerflächen.
Die erarbeiteten Varianten wurden in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz am 14.01.2026 vorgestellt und hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Zukunftsfähigkeit sowie organisatorischer Synergien bewertet. Man kam zu dem mehrheitlichen Ergebnis, dass die Varianten eine sehr gute Grundlage für die weiteren Planungen und Ausführen darstellen. Aufgrund der Umbaumaßnahme im Bereich des Bürgerbüros und der damit verbundenen Auflösung des Sozialraumes der Bauhofmitarbeiter wurden in den vergangenen Wochen bereits in Eigenleistung verschiedene Maßnahmen, insbesondere in den Funktionsräumen durchgeführt. Die Bauhofmitarbeiter sind bereits umgezogen. Zur besseren Planbarkeit und zur Vorbereitung eines Bauantrages wurde ein Brandschutzkonzept sowie die Überprüfung der Statik (Machbarkeit Hallentore, Photovoltaik auf dem Dach) in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse standen zum Zeitpunkt der Sitzung noch aus.
Details und Kostenschätzung wurden in einer Präsentation vorgestellt.
Der Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz empfahl dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. | Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Basis der vorgestellten Variante ein Architekturbüro mit den Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 4 zu beauftragen. Danach soll ein Bauantrag gestellt werden. |
| 2. | Der Bürgermeister wurde ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Aufträge zu vergeben. |
3.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Der Fachbereichsleiter Sven Schäfer berichtete über den aktuellen Sachstand zu den Baumaßnahmen wie z.B. Umbau Bürgerbüro, Umbau Hellbergschule und Sanierung der Heizung im Rathaus.
Zudem berichtete er, dass er das Fahrzeugkonzept des Bauhofes am Überarbeiten ist und die Anschaffung eines Kleintraktors sowie einer Pritsche mit Doppelkabine vorgesehen ist.