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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 23/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Die Fahrerlaubnisbehörde informiert über den Pflichtumtausch des Führerscheins

In den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ausgetauscht werden. Wie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung informiert, sind hiervon auch die ersten Führerscheine im Scheckkartenformat betroffen. „Hintergrund der gesetzlich vorgeschriebenen Umtauschpflicht ist unter anderem, dass die Führerscheine nicht mehr dauerhaft gültig sind, sondern künftig regelmäßig neu beantragt werden müssen“, erläutert Jens Artmann, Leiter der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Die neu ausgestellten Führerscheine erhielten demnach ein „Ablaufdatum“.

„Wie bereits bei vorangegangenen, größeren Umtauschaktionen von Führerscheinen erwarten wir auch jetzt wieder ein besonders starkes Antragsaufkommen“, erläutert Artmann. Vor allem in der Zeit kurz vor Ende der Umtauschfrist, erwartet die Führerscheinstelle besonders viele Anträge. „Die daraus resultierende, deutlich verlängerte Bearbeitungszeit sorgt gerade bei unserer Kundschaft, die den Antrag erst spät stellt und damit unter einem gewissen Zeitdruck steht, für Verdruss, da es mit der Neuausstellung bis zum Ablaufdatum knapp werden kann“, weiß Artmann. Der Führerscheinstellenleiter empfiehlt daher allen, deren Führerscheine zum jeweiligen Stichtag (siehe Liste, Infokasten 2) umgetauscht werden müssen, diese schon zur Vorjahresmitte zu beantragen. „Wird der Antrag frühzeitig gestellt, dürfen alle Antragstellenden - sofern nicht Unvorhersehbares eintritt - mit rechtzeitigen Neuausstellung des Führerscheins rechnen“.

Infokasten 1:

Der Antrag auf den neuen Führerschein kann sowohl bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Bürgerbüro oder Führerscheinstelle), als auch bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25,30 Euro (bzw. 29,60 € wenn der Direktversand des neuen Führerscheins nach Hause gewünscht wird).

Termine zum Besuch der Führerscheinstelle können online auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-badkreuznach.de reserviert werden.

Infokasten 2:

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 - 18.01.2013

19.01.2033