1. a) Auftragsvergabe: Ausbau LoRaWAN-Infrastruktur
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Ratten haben sich geändert. Der Einsatz von Rattengift muss reguliert und überwacht werden. Die Giftköder müssen so angewendet werden, dass Sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggeschwemmt werden können. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den gezielten Einsatz von Ködern zu dokumentieren, wird eine Dateninfrastruktur errichtet werden (EU-Biozidverordnung).
Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land werden ein drahtloses Datennetzwerk LoRaWAN für die Dokumentation der Rattenbeköderung im Kanalsystem aufbauen. Durch den Einsatz elektronisch vernetzter Rattenfallen wird die Population gemäß der Vorgabe der Verordnung dokumentiert und hilft bei der gezielten Bekämpfung der Schädlinge.
Diese LoRaWAN-Infrastruktur bietet zudem weitere vielfältige Anwendungs-möglichkeiten in den verschiedensten Bereichen. Im Bereich Wasserversorgung zur Leckage- und Temperaturüberwachung im Versorgungsnetz, zur Digitalisierung der Wasserzähler und zur Gewässerüberwachung von kleinen und mittleren Gewässern (Starkregenereignisse). In den Ortschaften der Verbandsgemeinde wäre die Überwachung und Steuerung der Straßenbeleuchtung möglich.
Nach der Funknetzplanung und Auswertung durch das Ingenieurbüro H. Lertes aus Rüsselsheim möchten die Verbandsgemeindewerke Kirner Land den Ausbau der LoRaWAN-Infrastruktur zum Gesamtpreis von 93.102,50 € Netto beauftragen.
Nach Rücksprache mit dem Anbieter fallen keine jährlichen Wartungskosten an; es würden lediglich Kosten für eine Ersatzbeschaffung von defekten Teilen entstehen.
Beschluss:
Der Werksausschuss beschließt, den Auftrag für den Ausbau der LoRaWAN-Infrastruktur an das Ing.-Büro H. Lertes aus Rüsselsheim zum Angebotspreis von 93.102,50 € Netto zu vergeben
1. b) Auftragsvergabe: Bauleistungen „Kanalsanierung in geschlossener
Bauweise (Reparatur und Schlauchlining), Stadt Kirn
Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land beabsichtigen, auf Grund des schlechten Zustandes, die Sanierung von Kanälen in geschlossener Bauweise, mittels Reparatur (14 Haltungen) und Schlauchlining (Gesamtlänge ca. 1.000 m, DN 250 bis DN 800) innerhalb der Stadt Kirn, im Bereich Amthofstraße, Berger Weg, Halmer Weg, Im Wiesengrund, In der Wässerung, Kyrau, Mäusbronner Weg, Oldenburger Straße sowie Untere Kaulwiese durchzuführen.
Die Leistungen für die „Kanalsanierung in geschlossener Bauweise“ wurden am 04.04.2024 öffentlich ausgeschrieben und sollen am 24.04.2024 um 11 Uhr submittiert werden.
Entsprechend der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Gaul aus Bad Kreuznach betragen die Investitionskosten rd. 333.000,00 € (brutto).
Beschluss:
Der Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land beschließt, die Werkleitung zu ermächtigen, den Auftrag für die Bauleistungen „Kanalsanierung in geschlossener Bauweise (Reparatur und Schlauchlining)“, an das, nach öffentlicher Ausschreibung und abgeschlossener Wertung, wirtschaftlichste Unternehmen zu vergeben.
1. c) Auftragsvergabe: Ausbau LoRaWAN-Infrastruktur
In der Sitzung des Werksausschusses am 28.11.2023 wurde die Werkleitung ermächtigt, den Auftrag für die Kanalreinigung und optische Inspektion im Jahr 2024 an das, nach abgeschlossener Wertung, wirtschaftlichste Unternehmen. Wir reichen daher das Ergebnis der Submission vom 18.12.2023 nach.
Der Auftrag wurde nach abgeschlossener Wertung an die Firma Kanaltechnik Martini aus Hirzlei zum Angebotspreis von 143.075,49 € brutto vergeben.
2.) Sonstiges
Informationsveranstaltungen Gebühren und Beiträge in den Ortsgemeinden:
Bürgermeister Thomas Jung berichtete über das wahrgenommene Stimmungsbild der Teilnehmer an den Informationsveranstaltungen über Gebühren und Beiträge in den einzelnen Ortsgemeinden der VG Kirner Land. Generell zeigten die anwesenden Bürger wenig Akzeptanz für den neu eingeführten Wiederkehrenden Beitrag Schmutzwasser. Aber auch beim bereits vorhandenen Wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser ist erkennbar, dass die anwesenden Bürger auch hier nur bedingt den unveränderten Regelungen der Entgeltsatzung Abwasser folgen wollen.
Generell ist der Trend zu einer „verursachergerechten Gebühr“ für das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser erkennbar.
Die Informationsveranstaltungen verliefen in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich und waren zum Teil auch sehr herausfordernd und anspruchsvoll.
Der gebildete Arbeitskreis Abwassersatzung hatte am 23. April eine Sitzung; die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am 6. Mai um 17:00 Uhr statt.
Freibad:
Werkleiter Stumm berichtete, dass der Kartenvorverkauf für die anstehende Badesaison 2024 am 22. April 2024 begonnen hat und die Bürger nunmehr die Gelegenheit haben, Dauerkarten bis zum 11. Mai 2024 vergünstigt im Vorverkauf erwerben zu können.
Schriftlich gingen nachfolgende Anregungen bzgl. der Eintrittskarten für das Jahnbad ein:
| a) | Ermäßigung der Jahreskarte für Personen mit körperlicher Beeinträchtigung (GdB ab 50%) |
| b) | Ermäßigung der Jahreskarte „Erwachsene“ auch für Personen im Ruhestand |
| c) | Familiendauerkarte auch für Großeltern mit Enkeln nutzbar |
Zu Punkt a) Der bestehende Tarif „Jahreskarte Kinder und Jugendliche“ wird erweitert um den Kreis der Personen mit körperlicher Beeinträchtigung (GdB ab 50%)
Die vorgetragenen Punkte b) und c) wurden zur Kenntnis genommen. Änderungen / Anpassungen werden hier nicht durchgeführt.