1. Vereinheitlichung der rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung
Gemäß Landesgesetz über den Zusammenschluss der verbandsfreien Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land vom 18. Juni 2019, findet sich in § 13 nachfolgender Wortlaut:
„Die neue Verbandsgemeinde kann für die Beitrags- und Gebührenkalkulationen die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, die sie in den Gebieten der bisherigen verbandsfreien Stadt Kirn und der bisherigen Verbandsgemeinde Kirn-Land betreibt, bis zum 31. Dezember 2020 und die Einrichtungen der Wasserversorgung, die sie in den Gebieten der bisherigen verbandsfreien Stadt Kirn und der bisherigen Verbandsgemeinde Kirn-Land betreibt, bis zum 31. Dezember 2022 als getrennte Einrichtungen behandeln.“
Somit hat der Verbandsgemeinderat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetztes (KAG) sowie § 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 des Landeswassergesetzes (LWG) eine einheitliche Allgemeine Wassersatzung sowie die hierzu korrespondierende Entgeltsatzung Wasser-versorgung zu beschließen.
Die Vorstellung sowie die erste Vorberatung zum Satzungsentwurf und damit zu der Einführung eines einheitlichen Entgeltsystems erfolgte durch die beiden Vertreter der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH - Herrn Dr. Stefan Meiborg und Herrn Manfred Kauer - mit Hilfe einer Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage beiliegt.
Werkleiter Jochen Stumm ergänzt die Vorstellung.
Die direkt im Anschluss an die Vorstellung auftretenden Fragen konnten von den Herren Meiborg, Kauer und Stumm ausreichend beantwortet werden.
Werkleiter Stumm erläutert noch den geplanten weiteren zeitlichen Ablauf. Im Nachgang zur dieser Werkausschusssitzung wird den Mitgliedern des Werkausschusses die Möglichkeit gegeben sich parteiintern / parteiübergreifend über den Inhalt der beiden Satzungen (die aktuellen Entwürfe liegen dem Protokoll als Anlage bei) auszutauschen. Sofern sich im gegenseitigen Austausch Fragen zu Sachverhalten ergeben, sind diese schriftlich in einem Dokument zusammenzustellen und der Werkleitung bis zum 13. Juni 2025 einzureichen. Die Werkleitung wird die, bis zu diesem Termin eingereichten Dokumente, zur Beantwortung an die Kommunal-beratung weiterleiten. Zur Vorbereitung für die Beschlussfassung wird die Werkleitung die, von der Kommunalberatung erhaltenen Antworten, im Rahmen einer Fraktions-sitzung (gerne auch parteiübergreifend) den Mitgliedern des Werkausschusses vorstellen, um alle Fragen und Unklarheiten zu beseitigen.
Beispielhaft wurden die nachfolgenden Punkte in der vorliegenden Fassung der jeweiligen Satzung bereits berücksichtigt:
Bis zum 31.12.2025 ist der Beschluss zur zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Kirner Land abzuschließen, so dass ab dem 01.01.2026 im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde die Vereinheitlichung abgeschlossen ist.
In der Sitzung wird neben anderen Themen explizit darüber diskutiert, wie bis zur Einführung der neuen Satzung mit noch nicht angeschlossenen Grundstücken in der Stadt Kirn umgegangen werden soll. Nach „altem“ Recht (Privatrecht) leisten Grundstückseigentümer einen Baukostenzuschuss zur Herstellung eines Wasseranschlusses. Nach Änderung der Satzung wird auch die Stadt Kirn nach öffentlichem Recht behandelt. Demnach fielen Einmalbeiträge zur Veranlagung des Grundstückes an, die voraussichtlich die Höhe des vorherigen Baukostenzuschusses deutlich übersteigen dürften. Noch nicht angeschlossene Grundstücke müssten somit mit Einführung der neuen Satzung (Ziel: 01.01.2026) den erhöhten Betrag leisten. Manfred Kauer berichtet von einer Möglichkeit, die Grundstückseigentümer der Stadt Kirn, die dies betreffen würde, noch nach altem Recht und damit in Höhe des Baukostenzuschusses zu veranlagen. Die Veranlagung und Kommunikation zum Grundstückseigentümer können erst nach Beschluss der Satzung erfolgen. Damit die Grundstückseigentümer von dieser Möglichkeit profitieren können, muss zwischen Kommunikation zum Grundstückseigentümer und dem 31.12.2025 ausreichend Zeit vorhanden sein. Daher sollte die neue Satzung frühestmöglich vom Verbandsgemeinderat beschlossen werden.
2. Kostenerlass
Als Folge der Fusion hat der Einrichtungsträger die Wasserversorgung einheitlich für das Verbandsgemeindegebiet zu organisieren. Dieser Prozess sollte bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein, so dass ab dem 01.01.2023 ein einheitliches Beitrags-, Entgelt- und Gebührensystem in der Wasserversorgung für die Verbandsgemeinde Kirner Land gilt.
Da die oben beschriebene Umstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ergeben sich bei Ausbaumaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, aufgrund der unterschiedlichen Regelungen von
Unterschiede.
Eine unterschiedliche Behandlung wird bei der Herstellung von Wasserhausanschlüssen im Rahmen von Ausbaumaßnahmen deutlich:
| Umland: | Kosten der Erneuerung des Wasserhausanschlusses auf dem Grundstück zahlt der Grundstückseigentümer. |
| Stadt: | Kosten der Erneuerung des Wasserhausanschlusses auf dem Grundstück übernimmt der Wasserversorger. |
Aktuell betroffen sind von diesem Sachverhalt die Anwohner der Straßen “Auf Kipp” und “Fronhofstraße” der Ortsgemeinde Simmertal sowie die Anwohner der “Neuen Straße” in Hahnenbach.
Um die unterschiedliche Behandlung aufgrund des zeitlichen Verzugs der Umsetzung der Vereinheitlichung der Wasserversorgung anzupassen, empfiehlt die Werkleitung dem Werksausschuss, die entstandenen Kosten im Rahmen der Erneuerung der Wasserhausanschlüsse nicht den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen.
In der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung soll das “Modell Stadt” wie oben beschrieben beibehalten / neu eingeführt werden, so dass dies einheitlich für alle Anschlussnehmer gilt.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat bei Ausbaumaßnahmen die entstandenen Kosten im Rahmen der Erneuerung der Wasserhausanschlüsse nicht den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen.
In der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung soll das „Modell Stadt“ wie oben beschrieben beibehalten bzw. neu eingeführt werden, sodass dies einheitlich für alle Anschlussnehmer gilt.
3. Auftragsvergaben
3.a. Auftragsvergabe: Instandsetzung der Blitzschutzanlagen auf der Kläranlage Kirn
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen, vollständigen Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlage auf der Kläranlagen Kirn wurden Prüfbücher für folgende Anagebestandteile erstellt:
Die Fa. Schneider Elektro + Blitzschutz hat auf Basis der in den Prüfbüchern aufgelisteten Mängel ein umfangreiches Angebot zur Ertüchtigung der Blitzschutzanlagen erstellt.
Das Angebot beläuft sich auf eine Endsumme von 55.241,11 € brutto.
Des Weiteren hat die Fa Schneider Elektro + Blitzschutz ein Alternativangebot mit einer Pauschale von 53.550, 00 € brutto eingereicht.
Beschluss:
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land erteilte der Fa. Schneider Elektro + Blitzschutz den Auftrag für die Instandsetzung der Blitzschutzanlagen auf der Kläranlage Kirn zum pauschalisierten Angebotspreis in Höhe von 53.550,00 € brutto.
3.b. Auftragsvergabe: Rückbau/Abriss alter Trinkwasserhochbehälter Oberhausen
Der alte Trinkwasserhochbehälter in Oberhausen wurde nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Hochbehälters 2016 außer Betrieb genommen. Gemäß dem Genehmigungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 16.04.2015, soll der alte Behälter zurückgebaut werden.
Die Rückbaumaßnahme des Behälters wird nun umgesetzt. Die Fläche geht gemäß den getroffenen Absprachen in den Besitz der Ortsgemeinde Oberhausen über.
Im Zuge des geplanten Abrisses des Hochbehälters ist festgestellt worden, dass die Wasserkammer mit einer PCB-haltigen (Polychlorierte Biphenyle) Beschichtung versehen ist. Gemäß den Vorgaben des Umwelt- und Arbeitsschutzes ist es erforderlich, diese Beschichtung vor dem Rückbau fachgerecht zu entfernen. Die PCB-haltige Schicht muss abgeschliffen, abgesaugt und fachgerecht entsorgt werden.
Die Maßnahme wurde nach VOB/A ausgeschrieben. Die Submission findet am 29. April 2025 um 09:00 Uhr statt.
Für den Rückbau des Trinkwasserhochbehälters werden Kosten in Höhe von 143.000,00€ Netto erwartet.
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus, dass die submittierte Summe unter dem in der Vorlage abgedruckten Wert von 143.000 € liegt, um etwa die Hälfte. Den genauen Betrag konnte Herr Stumm jedoch nicht nennen. Im weiteren Austausch haben sich der Werkausschuss und die Werkleitung darauf verständigt, dass, sofern Entscheidungsunterlagen Informationen enthalten, die erst nach Erstellung der Unterlagen bekannt sind, diese im Nachgang aktualisiert und als Tischvorlage vor der Werkausschusssitzung ausgehändigt werden.
Ausführende Firma: Fa. Simgen Forst und Landschaftsbau GmbH aus 67688 Rodenbach
Beauftrage Summe: 72.440,84 €/netto
Beschluss:
Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land beschloss, den Auftrag für den Rückbau/Abriss des alten Trinkwasserhochbehälters Oberhausen, an das, nach abgeschlossener Prüfung, wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.
3.c. Auftragsvergabe: Bestellung 2 Dacia Duster für Meister Wasser und Abwasser
Das Leasing der zwei Meisterfahrzeuge läuft aus. Zur Sicherstellung der Mobilität unserer Meister im Bereich Wasser und Abwasser werden zwei neue Fahrzeuge angeschafft.
Nach Abwägung der verschiedenen Optionen und den spezifischen Anforderungen des Einsatzes fiel die Entscheidung auf zwei Dacia Duster. Hierzu wurden 3 Angebote eingeholt.
Nach der Auswertung der Angebote hat sich das Autohaus Lofi aus Idar-Oberstein mit einem Preis von 23.852,94 € /Netto (28.385,00 € /Brutto) als das günstigste Angebot herausgestellt. Zudem gewährleistet die Nähe zur Verbandsgemeinde eine effiziente Unterstützung bei Inspektionen und eventuell anfallenden Reparaturen.
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus, dass eine Ersatzbeschaffung aufgrund auslaufender Leasingverträge erforderlich ist. Die Fahrzeugauswahl wurde positiv vom Ausschuss aufgenommen.
Beschluss:
Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land beschloss, die zwei Fahrzeuge für die Meister im Bereich Wasser und Abwasser, in Höhe von insgesamt 47.705,88 € /Netto (56.770,00 € /Brutto) bei dem Autohaus Lofi aus Idar-Oberstein zu bestellen.
3.d. Auftragsvergabe: Planungsleistungen Durchführung für eine Rohrnetzanalyse und Berechnung des Trinkwassernetzes in der Verbandsgemeinde
Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land benötigen eine umfassende Rohrnetzanalyse, sowie die Berechnung des Trinkwassernetzes für die umliegenden 20 Gemeinden der Verbandsgemeinde.
Diese Analyse ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit und die langfristige Versorgungssicherheit des Trinkwassernetzes zu gewährleisten, sowie eventuelle Schwachstellen zu identifizieren. Zudem ist die Analyse für die zukünftige Planung von Erweiterungen und den Erhalt der Wasserversorgung im gesamten Verbandsgemeindegebiet zwingend notwendig.
Für die Durchführung der Berechnung wurden gemäß der Unterschwellenvergabeordnung drei Büros angefragt und um Angebote gebeten. Es wurden zwei Angebote abgegeben.
Nach sachlich und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus, dass in der Regel alle 20 Jahre eine Rohrnetzberechnung durchzuführen sei. Die Ergebnisse dieser Berechnung liefern wichtige Erkenntnisse zur Leistungsfähigkeit des Versorgungsnetzes, den Betrieb als auch ggfs. notwendige Investitionen. Gemeinsam mit den Ergebnissen aus der bereits durchgeführten Netzberechnung im Abwasser erstellt die Werkleitung eine Übersicht über die zukünftig notwendigen Investitionsmaßnahmen.
Beschluss:
Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land beschloss, die Durchführung für die Rohrnetzanalyse sowie Berechnung des Trinkwassernetzes und des Transportnetzes der Verbandsgemeindewerke Kirner Land, in Höhe von 89.562,00 €/Netto an die Fa. RBS wave aus Stuttgart zu vergeben.
3.e. Auftragsvergabe: Teilnahme der Verbandsgemeindewerke Kirner Land an der sechsten Bündelausschreibung Strom
Sachverhalt:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinlandpfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
An der letzten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre) haben die Verbandsgemeindewerke, aufgrund von fehlenden Angeboten, lediglich mit einem Teil der Lieferstellenteilgenommen.
Die Beschaffung der fehlenden Stromliefermengen für diesen Zeitraum konnte über die Stadtwerke Kirn GmbH sichergestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffungsmethoden hat sich im Vergleich zur Bündelausschreibung für diesen Zeitraum nachfolgende Preisentwicklung ergeben:
Die oben dargestellte Übersicht stellt die Situation dar, wie sie sich für die zurückliegenden Jahre 2023 bis 2025 ergeben hat. Die Einsparungen, die sich gegenüber der Bündelausschreibung im Nachhinein ergeben hätten, sind auf die unterschiedlichen Beschaffungsmodelle und deren Beschaffungszeitpunkte zurück-zuführen.
Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land nehmen für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2028 Abstand von der Teilnahme an der Bündelausschreibung. Für den zuvor genannten Zeitraum soll:
| - | die Verbsandgemeindewerke mit einer Preisanfrage zur Beschaffung von Strom beauftragt werden. |
| - | die Werkleitung ermächtigt werden, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
Jochen Stumm führte zu dem Punkt aus, dass die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG-Werke über das notwenige Wissen verfügen, um eine Belieferung mit Energie sicherzustellen. Bei der Anfrage an regionale Versorgungsunternehmen regte der Ausschuss an, dass auch die Stadtwerke Trier bei der Anfrage berücksichtigt werden sollen.
Beschluss:
| 1. | Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land nehmen nicht an der sechsten Bündelausschreibung Strom teil. |
| 2. | Der Werkausschuss beauftragte die Verbandsgemeindewerke Kirner Land mit einer Preisanfrage zur Beschaffung von Strom. |
| 3. | Die Werkleitung wurde ermächtigt, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, um die erforderlichen Strommengen einkaufen zu können. |
4. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es gab eine Mitteilung zu den Vorkommnissen am Eröffnungstag des Kirner Jahnbades. In den Sozialen Medien hat sich ein unsachgemäßer Austausch aufgebaut. Eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt ist dem Protokoll beigefügt.