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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 24/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Jagdgenossenschaftsversammlung Seesbach-Weitersborn

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinden Seesbach und Weitersborn gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Seesbach-Weitersborn,

am Freitag, 30.06.2023, 20.00 Uhr
in die Semendishalle in Seesbach,

eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung - Änderungswünsche zur Tagesordnung
  2. Geschäftsberichte 2022 Seesbach und Weitersborn mit Beschluss
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Maßnahmenplanung 2023-2024 - Verwendung des Reinertrages und evtl. teilweiser Rücklagen -Beratung und Beschluss
  5. Änderung der Übertragungsvereinbarung der Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde (Verwaltungskostenbeitrag)
  6. Anhörung der Jagdgenossen
  7. Verschiedenes

Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.

Hinweis:

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Seesbach-Weitersborn kann sich jeder Jagdgenosse durch

  1. den Ehegatten,
  2. den Lebenspartner,
  3. einen Verwandten in gerader Linie,
  4. eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,
  5. ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder
  6. durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person

aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Hagen Purpus,
Jagdvorsteher