Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 24/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Jagdgenossenschaftsversammlung Seesbach-Weitersborn
Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinden Seesbach und Weitersborn gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Seesbach-Weitersborn,
am Freitag, 30.06.2023, 20.00 Uhr
in die Semendishalle in Seesbach,
eingeladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung - Änderungswünsche zur Tagesordnung
- Geschäftsberichte 2022 Seesbach und Weitersborn mit Beschluss
- Entlastung des Vorstandes
- Maßnahmenplanung 2023-2024 - Verwendung des Reinertrages und evtl. teilweiser Rücklagen -Beratung und Beschluss
- Änderung der Übertragungsvereinbarung der Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde (Verwaltungskostenbeitrag)
- Anhörung der Jagdgenossen
- Verschiedenes
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Seesbach-Weitersborn kann sich jeder Jagdgenosse durch
- den Ehegatten,
- den Lebenspartner,
- einen Verwandten in gerader Linie,
- eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,
- ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder
- durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Hagen Purpus,
Jagdvorsteher