1. Verpflichtung Ratsmitglied/Ratsmitglieder
Der 1. Beigeordnete Rainer Seifert verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder Heike Hees und Birgitt Maul namens der Ortsgemeinde Königsau durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.
Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl wies er besonders hin.
2. Neuwahl eines Ausschussmitgliedes
Der Ortsgemeinderat Königsau beschloss, die Wahl offen vorzunehmen.
Der Ortsgemeinderat Königsau schlägt folgende Person als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vor: Frau Heike Hees
3. Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028
Nach der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen sind in diesem Jahr die Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Bei der Aufstellung ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen geeignet und bereit sind, das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen auszuüben. (§§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz). Gemäß Anschreiben des Gerichts, ist aus dem Bereich der Ortsgemeinde Königsau 1 Person vorzuschlagen. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl des Ortsgemeinderates. Bei dem Vorschlag von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes handelt es sich um eine Wahl. Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO. Ausschließungsgründe nach § 22 GemO gelten nicht für Wahlen.
Der Ortsgemeinderat Königsau beschloss, die Wahl offen vorzunehmen.
Dem Ortsgemeinderat Königsau liegt eine Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 vor.
| Familienname: | Maul |
| Vorname: | Birgitt |
| Geburtsjahr: | 1970 |
| Plz. / Wohnort: | 55606 Königsau |
| Beruf: | Reisekauffrau |
4. Bürgerbegehren nach § 17 a Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
4.a. Anhörung der das Bürgerbegehren vertretenen Personen
Eine der vertretungsberechtigten Personen hat vor der Beschlussfassung die Begründung der Vertretungsberechtigten für das Bürgerbegehren vorgetragen.
4.b. Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
Der Ortsgemeinderat Königsau beschloss die Zulässigkeit des vorgetragenen Bürgerbegehrens.
4.c. Beschlussfassung über die Annahme des Bürgerbegehrens
Thomas Spreuer stellt den Antrag auf Annahme des Bürgerbegehrens: Keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die PV-Anlage auf der Gemarkung Königsau (umgangssprachlich „Kinser Hääd“) zu beschließen sowie den städtebaulichen Vertrag mit dem Projektierer nicht zu schließen.
Beim 1. Beigeordneten Rainer Seifert lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Er verließ den Beratungstisch und nahm im Zuhörerraum Platz. An der Beratung und Beschlussfassung nahm er nicht teil. Gemäß § 36 GemO übernahm Herr Hans Joachim Fleck als ältestes Ratsmitglied den Vorsitz. Es wird über den Antrag abgestimmt.
4.d. ggf. Festlegung des Tages des durchzuführenden Bürgerentscheids
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.
4.e. ggf. Beschlussfassung über die Stellungnahme des Gemeinderates
Die Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP entfällt.
5. Beschluss zum Beitritt der Ortsgemeinde Königsau in den "Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz"
Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.
Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität.
Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Die Verbandsgemeinde Kirner Land hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepten.
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Ortsgemeinde Königsau sind dies:
| • | PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften |
Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP- Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.
Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen.
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der EU zur Verfügung. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus. Wenn Projekte umgesetzt werden sollen, ist darüber gesondert im Rat zu entscheiden. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.
Damit gilt der Beschlussvorschlag zum Beitritt als abgelehnt.
6. Zustimmung der Ortsgemeinde Königsau zur Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kellenbach
Die Ortsgemeinden Kellenbach und Königsau nutzen beide den Friedhof in Kellenbach. Bei einer Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung müssen also beide Gemeinden zustimmen.
Die Ortsgemeinde Kellenbach hat der Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung bereits zugestimmt.
Nach Zustimmung der Ortsgemeinde Königsau kann die Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung in Kraft treten und angewendet werden.
Nach eingehender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat Königsau der Änderung der Anlage der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Kellenbach zu.
7. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.
8. Einwohnerfragestunde
Es waren 17 Einwohner/Besucher/Presse anwesend.
Es wurden keine Fragen gestellt.