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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 24/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Meckenbach vom 16.05.2023

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeister Michael Schlarb verpflichtete Herrn Guido Nickel als neues Ratsmitglied namens der Ortsgemeinde Meckenbach durch Handschlag.

Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Rechte und Pflichten als Ratsmitglied wies er besonders hin.

2. Neuwahl eines Ausschussmitglieds für den Rechnungsprüfungsausschuss

Herr Jörg Gutheil ist weggezogen und hat damit in folgendem Ausschuss sein Mandat als stellvertretendes Mitglied verloren: -Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Meckenbach-. Als neues Mitglied hat die Ortsgemeinde folgende Person vorgeschlagen: -Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Meckenbach- (stellvertretendes Mitglied): Guido Nickel Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt.

Abstimmung über offene Wahl

Beschluss:

Bürgermeister Michael Schlarb schlug vor, die Abstimmung als offene Wahl durchzuführen.

Beschluss:

Bürgermeister Michael Schlarb schlug Herrn Guido Nickel als neues Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Meckenbach vor.

3. Beschluss über die Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Meckenbach auf die Ortsgemeinde Meckenbach

Aufgrund der neuen Datenschutzbestimmungen muss die Vereinbarung mit der Gemeinde neu getroffen werden. Ortsbürgermeister Michael Schlarb erläuterte die Beschlussvorlage.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf der „Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Meckenbach auf die Ortsgemeinde Meckenbach“ zu.

4. Beschluss zum Beitritt der Ortsgemeinde Meckenbach in den "Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz"

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Meckenbach trat dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Die Ortsgemeinde benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Umstellung der Beleuchtung in den öffentlichen Einrichtungen auf LED
  • Dämmung Flur + Decke "Alte Schule/Gemeindehaus"
  • PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften
  • Waldumbau
  • Aufforstung + Waldschutz
  • Umsetzung des Hochwasser -und Starkregenkonzepts

Auf dieser Basis wurde die Verwaltung beauftragt:

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern, sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

5. Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Nach der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen sind in diesem Jahr die Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Bei der Aufstellung ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen geeignet und bereit sind, das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen auszuüben. (§§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz). Gemäß Anschreiben des Gerichts, ist aus dem Bereich der Ortsgemeinde Meckenbach 1 Person vorzuschlagen. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl des Ortsgemeinderates. Bei dem Vorschlag von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes handelt es sich um eine Wahl. Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen nach § 36 Abs. 3 Nr. 1 GemO. Ausschließungsgründe nach § 22 GemO gelten nicht für Wahlen.

Abstimmung über offene Wahl

Bürgermeister Michael Schlarb schlug vor, die Abstimmung als offene Wahl durchzuführen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Meckenbach schlug folgende Person für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen vor:

Familienname:

Ingo

Vorname:

Pauly

Geburtsjahr:

1967

Plz. / Wohnort:

55606 Meckenbach

Beruf:

Geschäftsführer

6. Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren der Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst im Körperschaftsforstbetrieb

Betriebe, die eine Betriebsgröße (reduzierte Holzbodenfläche) von unter 50 ha haben oder weniger als 3 Fm/Jahr/ha nach dem aktuellen forstlichen Betriebswerk einschlagen, werden nicht mehr über die Betriebskostenbeiträge, deren Höhe jährlich von der Zentralstelle der Forstverwaltung errechnet wird, abgerechnet. Im Falle dieser beiden vorgenannten Ausnahmen wird mit der waldbesitzenden Kommune eine Gebührenvereinbarung abgeschlossen, die in ihrer Gebührenhöhe im Rahmen der Landesverordnung des Landesbetriebes Landesforsten Rheinland-Pfalz (Besondere Gebührenverzeichnis) liegen muss: 24,- bis 100,-€/Jahr/ha. Das Forstamt hat alle kommunalen Waldbesitzer nach den Besonderheiten ihres Forstbetriebes bzw. der oftmals unterschiedlichen Arbeitsbelastung der Revierleitung bewertet und dies auch im Falle des Gemeindewaldes Meckenbach getan.

Der Satz von 30,00 €/Jahr und ha spiegelt die forstfachliche Einschätzung des Forstamtes wider.

Durch die Neueinrichtung des Forstbetriebes hat sich die reduzierte Holzbodenfläche von 130,34 ha leicht auf 133,1 ha erhöht. Jedoch ist der jährliche Hiebsatz auf unter 3 Fm/Jahr/ha gesunken. Die Abrechnung der Betriebskosten in 2021 ergab für den Gemeindewald Meckenbach einen Zahlungsbetrag in Höhe von 5.115,72 €. Nach der beigefügten Gebührenvereinbarung würde die Gemeinde für den staatlichen Revierdienst in Ihrem Wald ab dem Jahr 2023 nur noch 4.020,00 € pro Jahr zahlen. Im Vergleich wäre dies eine jährliche Ersparnis in Höhe von ca. 1.095,00 €. Diese Gebührenhöhe würde sich erst durch Kündigung der Vereinbarung durch einen Vertragspartner oder durch eine Änderung des Besonderen Gebührenverzeichnisses ändern.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschloss, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Vertragsentwurf zu unterzeichnen.

7. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

  1. Resolution Wahl, diese wurde bereits durch den OB im Benehmen mit den Beigeordneten beschlossen. Die Ortsgemeinde fordert eine Änderung des § 8 Abs. 1 BWahlG. Dieser passt nicht in die kleinteilige kommunale Struktur des Landes Rheinland-Pfalz und führt zur einer, verzerrten öffentlichen Darstellung der Wahlergebnisse in kleinen Ortsgemeinden. Unverschuldet gelangt eine Ortsgemeinde damit in den Ruf, Hochburg einer Partei zu sein, deren Anhänger die Briefwahl mehrheitlich ablehnen. Die Ortsgemeinde fordert deshalb, dass Urnen- und Briefwahlstimmen genau wie bei der Landtagswahl gemeinsam in den Ortsgemeinden ausgezählt werden. So entsteht ein repräsentatives Bild des Wahlverhaltens der Bürgerinnen und Bürger. Mit der gemeinsamen Auszählung von Urnen- und Briefwahlstimmen wird auch der Gefahr begegnet, dass in kleinen Ortsgemeinden weniger als 50 Wählerstimmen auszuzählen sind. In diesem Fall muss gemäß § 68 Abs. 2 der Bundeswahlordnung die Wahlurne in einen anderen Stimmbezirk gebracht werden. Die dann durchzuführende gemeinsame Stimmauszählung mit einem aufnehmenden Wahlbezirk hat zur Folge, dass für beide Ortsgemeinden kein repräsentatives Ergebnis ermittelt werden kann. Vor dem Hintergrund des steigenden Anteils der Briefwähler und der Erfahrung der vergangenen Bundestagswahl unterstützt die Ortsgemeinde die Forderung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz, die Briefwahl wie bei der Landtagswahl gemeinsam mit den Urnenstimmen in den Ortsgemeinden auszuzählen.
  2. Information über den Sachstand Bachsanierung. Die Bachsanierung ist abgeschlossen und abgerechnet.
  3. Friedhofsparkplatz: Es wurden 2 Parkplätze nur für Friedhofsbesucher durch Beschilderung ausgewiesen.
  4. Aufrüstung der Beschallungsanlage im Gemeindehaus erfolgte, danke an Michael Schätzel und Uli Wessolowski.
  5. Grundstück Flur 21 Parz.20 wird vom SVM gekauft.
  6. Antrag auf Gewährung für Zuwendung zu einem Klimaangepassten Waldmanagement wurde gestellt und ein positiver Zuwendungsbescheid wurde der Ortsgemeinde bereits zugestellt.
  7. Erneuerung Zaunanlage Friedhof ist abgeschlossen.
  8. Information zum Holzeinschlag, Bereich Eselsheck, Gemeindewald und Holzvergabe an Selbstwerber.
  9. Information zur Herstellung der Weisergatter durch den Forst.
  10. Verunreinigung durch Hundekot und Verstoß gegen die Gefahren-abwehrverordnung wird zukünftig geahndet.
  11. Fällung der Douglasien oberhalb der Leichenhalle, Bäume bleiben liegen, Naturverjüngung gegen Hangrutsch.
  12. Klimainfotag - Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
  13. Antrag über Zuschuss Radweg und Umleitung wurde gestellt „Stadt und Land“ Radweg Ideenkarte Zugang Link wird noch veröffentlicht.

8. Einwohnerfragestunde

Frage zum Klimainfotag. Bürgermeister Schlarb beantwortete die Frage.

Ende der öffentlichen Sitzung:

19:31 Uhr

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung

19:35 Uhr