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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 24/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Heimweiler

1.): Beratung und Beschlussfassung über die mittelfristige forstliche Betriebsplanung im Gemeindewald Heimweiler mit Stichtag 01.10. 2024

Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Heimweiler stimmte dem, durch Landesforsten RLP, nach § 7 Abs. 2 LWaldG, aufgestellten Betriebsplan mit Stichtag 01.10.2024 in der vorliegenden/vorgetragenen Form gemäß § 7 Abs 5 LWaldG zu.

2.): Festlegung der Brennholzpreise für das Jahr 2024

Die Brennholzpreise bleiben unverändert. Demnach kostet Brennholz je Festmeter folgendermaßen:

Harthölzer

68,00 €

Birke

62,00 €

Weichlaubhölzer

54,00 €

Nadelhölzer

52,00 €

Flächenholz stehend

8,00 € bis 35,00 € pro Raummeter

Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Revierförster Herrn Helfenstein zu Preisnachlässen bis zu 20 %, sollte der Polter nicht dem Idealpolter entsprechen.

Über die Höhe und Häufigkeit dieser Preisnachlässe wird vom Forstamt eine Liste geführt, die dem Ortsgemeinderat zur Verfügung gestellt wird.

Des Weiteren wird der Revierförster der Gemeinde eine Berechnung der aktuellen Beförsterungskosten zukommen lassen.

3.): Friedhofsangelegenheiten: Neuvergabe der Grabaushubarbeiten

Der Ortsgemeinderat von Heimweiler bevollmächtigte den Ortsbürgermeister Andreas Setz, den Auftrag der Grabaushubarbeiten, im Benehmen mit den Beigeordneten, an den kostengünstigsten Anbieter zu vergeben.

4.): Information zur Verkehrssituation und Geschwindigkeitsreduzierung auf den Orts- und Durchgangsstraßen

Im Dorfentwicklungskonzept sind auch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Begrünung im Straßenbereich geplant.

Bei Begehungen mit dem Ordnungsamt und dem LBM wurden diese baulichen Maßnahmen erörtert. Weitere detaillierte Planungen sowie eine Verkehrsmessung sollten folgen.

Die Verkehrsmessung hat mittlerweile stattgefunden, die Planung wird noch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Um schneller, der zum Teil gefährlichen Situation auf den Orts- und Durchgangsstraßen entgegenzuwirken, wurde geprüft inwieweit verkehrsrechtliche Anordnungen (Geschwindigkeitsreduzierungen) auf den Orts- und Durchgangsstraßen möglich sind.

Die Situation der Ortsstraßen wurde vom Ordnungsamt geprüft. Hier kann auf allen Ortsstraßen eine 30er Zone eingerichtet werden. Ein entsprechender Beschilderungsplan wurde bereits ausgearbeitet.

Auf den Durchgangsstraßen wurden vom Vorsitzenden 3 Punkte definiert, an denen man sich eine Geschwindigkeitsreduzierung wünscht.

  • Bereich Bushaltestelle und Ortskern im OT Krebsweiler
  • Bereich Bushaltestelle und Ortskern im OT Heimberg
  • Bereich Dorfgemeinschaftshaus

Bei einer erneuten Begehung mit dem Ordnungsamt, der Polizei, der Kreisverwaltung und dem LBM wurden diese Bereiche besichtigt. Es wurden keine einzelnen Punkte bewertet, sondern Strecken bzw. Streckenabschnitte.

Das Ergebnis führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung für den gesamten Bereich der Hauptstraße sowie für Teile der Kirner Straße.

Für die Ortseinfahrt von Kirn kommend hat die Verkehrsmessung Handlungsbedarf aufgezeigt. Seitens des LBM wird, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde eine provisorische bauliche Maßnahme geplant.

Diskussionsbedarf gibt es noch über das verbleibende Stück der Kirner Straße. Dort ist keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet worden. Dies kann ggf. nochmal bei der Vorstellung der baulichen Maßnahme thematisiert werden.

Eine Zustimmung des Gemeinderates ist nicht erforderlich. Auf Nachfragen des Vorsitzenden gab es keine Einwände und deutliche Zustimmung wurde signalisiert.

Kritisch wurde jedoch der Schilderwald gesehen, der durch diese Maßnahme entsteht.

Es entstand die Frage, ob im Ortsbereich zwingend eine 30er Zone eingerichtet werden muss oder ob eine Reduzierung auf Tempo 30 möglich wäre, um Schilder zu sparen. Diese Frage muss noch geklärt werden

Des Weiteren gab es folgende Anliegen bezüglich der Beschilderungen im Ort.

  1. Die Hausnummern in einigen Stichstraßen sind zum Teil schlecht ausgewiesen.
  2. Die Straße Im Altenberg sollte als Sackgasse für LKWs gekennzeichnet werden, da es keine Wendemöglichkeit/Durchfahrtmöglichkeit für LKWs gibt.
  3. Der neu asphaltierte Weg Portwiese wird als Abkürzung nach Becherbach genutzt. Die Strecke ist bisher nicht beschildert. (Durchfahrt verboten, landwirtschaftlicher Verkehr frei)

5.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Im Bereich des Forsthausweges wird die Rohrleitung, die unterhalb des Brunnens die Straße kreuzt, unterspült. Hier muss geprüft werden was als Instandsetzungsmaßnahme zu tun ist.

6.): Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner fragt an, ob die Gemeinde nicht selbst die Geschwindigkeitsüberwachung im Ort übernehmen könne, sodass Geld in die Gemeindekasse gespült wird. Der Vorsitzende gibt an, dass er diesbezüglich keine Möglichkeit kennt.

Eine Einwohnerin fragt an, ob die Gemeinde einen Businessplan hat, um die Kostendeckung von Zins und Tilgung des Darlehens für das Dorfgemeinschaftshauses nach dem Umbau sicher zu stellen. Der Vorsitzende verneint dies und gibt an, dass dem Rat und ihm der aus der Maßnahme resultierende sehr hohe Schuldenstand bewusst sei. Der Vorsitzende erläuterte, dass er aktuell keine Alternativ sieht, da in naher Zukunft am Gebäude große Reparatur und Instandhaltungsmaßnahmen anstehen. Diese müssten dann ebenfalls über Schulden finanziert werden, da es für die Einzelmaßnahmen keine Förderung gibt.

Im Anschluss wurde gefragt, ob die Gemeinde aufgrund dessen plant den Grundsteuerhebesatz auf 1000 % anzuheben.

Der Vorsitzende gibt an, dass man dies nicht beabsichtige, aber auch nicht wisse, welche Forderungen in Zukunft an die Gemeinde herangetragen werden.