1. Einwendung gegen die Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 25.03.2025
Bürgermeister Thomas Jung verlas eine E-Mail der CDU-Fraktion vom 17.04.2025, in der die Fraktion um die Korrektur der Niederschrift der Sitzung vom 25.03.2025 in TOP 5 gebeten hat. Nach Prüfung durch die Verwaltung soll die Niederschrift geändert werden.
Bisherige Niederschrift der VG-Ratssitzung vom 25.03.2025, TOP 5:
Nach kontroverser Diskussion, in der Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner für die CDU-Fraktion die Vorgehensweise ohne Vorberatung sowie die Ausweisung des Sondergebietes PV-Freiflächenanlage und die Ergänzung um einen Batteriespeicher und ein Umspannwerk kritisierte und Beigeordneter und Ratsmitglied Hans-Helmut Döbell auf die von ihm als Vorsitzenden geleitete Ältestenratssitzung, in der das Vorhaben vorbesprochen wurde, verwies und erneut die Zusammenhänge erläuterte, wurde folgender Beschluss gefasst.
Die Verwaltung schlug vor, die Niederschrift wie folgt zu ändern:
Nach kontroverser Diskussion, in der Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner für die CDU-Fraktion die Vorgehensweise ohne Vorberatung sowie die Ausweisung des Sondergebietes PV-Freiflächenanlage und die Ergänzung um einen Batteriespeicher und ein Umspannwerk kritisierte, wurde folgender Beschluss gefasst.
Die ursprüngliche Niederschrift vom 25.03.2025 bleibt unberührt. Diese Änderung wird als Ergänzung der Niederschrift vom 25.03.2025 angefügt.
Beschluss:
Der VG-Rat stimmte der Änderung der Niederschrift wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu.
2. Beschaffung Feuerwehrfahrzeug für die Einheit Hochstetten-Dhaun
Das derzeit genutzte Einsatzfahrzeug, das als einziges für die engen Zufahrten zum Schloss geeignet ist, stammt aus dem Jahr 1981 und ist altersbedingt immer störanfälliger und die Ersatzteilversorgung immer schwieriger.
Zur Sicherstellung eines effektiven Erstangriffs bei Einsätzen an diesem sensiblen Standort soll ein neues, kompakt gebautes Feuerwehrfahrzeug beschafft werden. Die Feuerwehr Rüdesheim stellte ein geeignetes Fahrzeug am 29.04.2025 vor. Mitglieder des Ältestenrats konnten sich bei der Vorführung ein Bild von der Leistungsfähigkeit dieses Fahrzeugtyps machen.
In Abstimmung mit dem Wehrführer und dem Wehrleiter wurden die Anforderungen speziell an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. So sollen mit dem neu anzuschaffenden Fahrzeug zukünftig folgende Aufgaben im Zusammenspiel der Feuerwehreinheiten in der gesamten Verbandsgemeinde übernommen werden:
Das anzuschaffende Fahrzeug soll folgende Ausstattung besitzen (Mindestanforderung
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan vorgesehen. Angebote zur Beschaffung werden eingeholt, wobei derzeit noch nicht alle Preisinformationen vorliegen. Ziel ist die spätere Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 19.02.2025 wurde auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz hingewiesen. Hierin ist erläutert, dass es künftig eine pauschalisierte Förderung unter Anwendung des bisher bekannten Schlüssels (je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Gemeindefläche) geben wird.
Die neue Förderrichtlinie wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 in Kraft treten.
Durch die pauschalen Zuwendungen sollen die Kommunen mehr Flexibilität bei der Durchführung ihrer Beschaffungsmaßnahmen erhalten.
Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hochstetten-Dhaun e.V. bezuschusst die Anschaffung des Fahrzeugs mit einem Betrag in Höhe von 10.000 €.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat fasste einen Vorratsbeschluss zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs als Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug, Baujahr 1981, der Feuerwehreinheit Hochstetten-Dhaun.
Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Eingang aller Angebote, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter unter Berücksichtigung der Haushaltsmittel zu erteilen.
3. Anschaffung von Atemschutzgeräten
Der Hersteller unserer vorhandenen Atemschutzgeräte hat uns einen Projektpreis für die Umstellung auf Überdruck-Pressluftatmer angeboten. Dieser Projektpreis wird von der Firma Schmitt-Feuerwehrtechnik, Handelspartner der Firma Auer in unserer Region, weitergegeben. Die Umstellung läuft seit 2022 und wird mit der aktuellen Bestellung abgeschlossen.
Die Atemschutzgeräte bedürfen einer Grundüberholung der verbauten Bauteile, diese muss alle sechs Jahre vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Geräte von Normaldruck auf Überdruck umgestellt werden müssen. Dieses entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Zudem werden Vollmasken, die Lungenautomaten und anderes Zubehör ausgetauscht. Die Geräte müssen kompatibel mit unserer Atemschutzwerkstatt sein.
Folgende Angebote wurden abgegeben:
| 1. | Firma Schmitt GmbH, Neuwied | 31.141,82 € |
| 2. | weiteres Angebot | 39.299,89 € |
Zusätzliche angefragte Angebote wurden aufgrund des Projektpreises nicht abgegeben.
Es handelt sich um Angebote vom April 2025.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschloss, an den günstigsten Bewerber (Firma W. Schmitt GmbH, Feuerwehrtechnik, 56564 Neuwied) den Auftrag zur Beschaffung von Atemschutzgeräten zu erteilen.
4. Widmung des Skywalks in Hochstetten-Dhaun als Trauort
In der heutigen Zeit entscheiden sich viele Paare ausschließlich für eine standesamtliche Eheschließung. Dabei wird zunehmend der Wunsch geäußert, die Zeremonie in einem außergewöhnlichen und stimmungsvollen Ambiente stattfinden zu lassen.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach besonderen Eheschließungen stellt die Verbandsgemeinde Kirner Land bereits mehrere außergewöhnliche Trauorte zur Verfügung.
Hierzu zählen das Trauzimmer auf der Kyrburg, das Schloss Dhaun sowie das Schloss Wartenstein, die durch ihre besondere Atmosphäre und geschichtsträchtige Kulisse eine stilvolle Umgebung für standesamtliche Trauungen bieten.
Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach Eheschließungen unter freiem Himmel ist das Standesamt Kirner Land bestrebt, sein Angebot an außergewöhnlichen Trauorten kontinuierlich zu erweitern. In diesem Zusammenhang wird nun vorgeschlagen, den Skywalk in Hochstetten-Dhaun als zusätzlichen Trauort zu widmen.
Der Skywalk bietet mit seiner einzigartigen Lage und dem beeindruckenden Panoramablick über das Nahetal ein herausragendes Ambiente für Trauungen in freier Natur.
Die naturnahe Umgebung und die offene, gleichzeitig aber feierliche Kulisse ermöglichen eine Zeremonie mit besonderem Charakter - ganz im Sinne vieler Paare, die sich eine unvergessliche standesamtliche Trauung wünschen.
Die Gegebenheiten des Skywalks wurden dahingehend geprüft, ob sie den rechtlichen Anforderungen für eine standesamtliche Eheschließung genügen.
Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) sowie der einschlägigen Verwaltungsvorschriften erfüllt werden.
Insbesondere lässt sich der Bereich des Skywalks für die Dauer der Trauung von der Öffentlichkeit ausschließen. Dies gewährleistet eine der Bedeutung der Ehe entsprechende würdige Form der Eheschließung und ermöglicht der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung.
Für den Fall ungünstiger Witterungsverhältnisse ist vorgesehen, dass im Restaurant ein Raum zur Verfügung gestellt wird, der ebenfalls als offizieller Trauraum gewidmet werden soll.
Trauungen auf dem Skywalk sollen grundsätzlich an vorgegebenen Terminen und nur nach vorheriger Absprache mit dem Standesamt stattfinden.
Die Kosten für die Nutzung des Skywalks als besonderer Trauort orientieren sich an den bereits bestehenden Gebühren für vergleichbare Trauorte innerhalb der Verbandsgemeinde.
Zusätzlich zu den regulären Gebühren wird - wie bei den anderen besonderen Trauorten - ein Zuschlag für Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie außerhalb der Amtsräume erhoben. Die Abrechnung der standesamtlichen Leistungen erfolgt über das Standesamt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss, den Skywalk in Hochstetten-Dhaun als offiziellen Trauort der Verbandsgemeinde Kirner Land zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Voraussetzungen für die Nutzung zu schaffen.
Ratsmitglied Frank Ensminger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
5. Anpassung der Förderrichtlinie zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land
Im September 2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten mit bis zu 25.000 Euro zu fördern. Die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung hat sich bereiterklärt die Fördersumme mit zusätzlichen 75.000 Euro auf 100.000 Euro aufzustocken. Damit verbunden ist der Wunsch, die Bindungsdauer von zehn auf fünf Jahre herabzusetzen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Kirner Land stimmte der Aufstockung der Fördersumme zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten durch die Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung auf 100.000 Euro zu. Die Bindungsdauer für Ärztinnen und Ärzte wird von zehn auf fünf Jahre herabgesetzt.
Auf Rückfragen, warum die Bindungsdauer von 10 auf 5 Jahre herabgesetzt werden soll, erläuterten Bürgermeister Thomas Jung und Fachbereichsleiter Hendrik Brötzmann, dass dies eine dominante Forderung der Bürkle-Stiftung war.
6. Anschaffung von Schulmöbeln
Die Schulmöbel der Grundschulen im Kirner Land sind teilweise in die Jahre gekommen. Das Schulmobiliar weist neben dem Alter, teilweise ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf, da dieses immer wieder und über viele Jahre hinweg notdürftig repariert wurde. Zudem entsprechen die alten Tische und Stühle nicht mehr den aktuellen ergonomischen und anatomischen Gegebenheiten für Grundschulkinder. Bei verschiedenen Schulbesuchen konnten die Mitglieder des Schulträgerausschusses einen Eindruck über den Zustand der Schulmöbel gewinnen. Bereits in den Jahren 2022 und 2023 wurden für insgesamt 12 Klassen (von aktuell 35 Klassen) neue Möbel angeschafft.
Durch die sukzessive Anschaffung neuer Schulmöbel werden anfallende Kosten für Reparatur sowie der Zeitaufwand der Hausmeister für die Reparaturen reduziert. Zudem entfällt durch die Anschaffung von höhenverstellbaren Tischen und Stühlen das Umräumen des Klassenzimmermobiliars durch den Bauhof während den Ferien.
Mit der Anschaffung von neuem Klassenrauminventar können somit auf lange Sicht Kosten reduziert werden und in den einzelnen Klassen Stühle und Tische für die Kinder bereits bei Einschulung entsprechend angepasst werden.
Im Jahr 2025 sollen insgesamt 8 Klassensätze, bestehend aus 10 höhenverstellbaren Doppeltischen, 6 Einzeltischen, 26 Stühlen, 1 Lehrertisch, 2 Regalen und einem Aufbewahrungsschrank angeschafft werden.
Unter grundsätzlicher Beachtung des aktuellen Vergaberechtes und der damit einhergehen Erleichterung der Vergabe wurden mehrere Angebote eingeholt. Es ist darüber hinaus mit einer Förderung über nicht verbrauchten Basismittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz in Höhe von insgesamt 14.364,00 € zu rechnen, sodass sich die Gesamtkosten um diesen Betrag reduzieren. Allgemein sind Mittel für die Beschaffung im Haushalt eingestellt.
In der Sitzung des Schulträgerausschusses wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst und der Bürgermeister ermächtigt, dass die Anschaffung nach Auswertung der Angebote in Auftrag gegeben werden soll. Da nicht klar war, ob bis zu der Sitzung des VG-Rates alle Angebote ausgewertet sind, wurde dem VG-Rat mit der Einladung als Beschlussvorschlag ein Vorratsbeschluss vorgelegt. Da tagesaktuell die Auswertung der Angebote abgeschlossen werden konnte, schlug Bürgermeister Jung einen neuen Beschlussvorschlag vor:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Bürowelten Schmidt aus Idar-Oberstein mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von insgesamt 52.122,00 Euro zu vergeben.
Daraufhin wurde von einigen Ratsmitgliedern bemängelt, dass diese Information nicht früher an alle Ratsmitglieder verschickt worden sei. Der Vorsitzende wies noch einmal darauf hin, dass es sich um tagesaktuelle Informationen handele, die letztendlich weitreichender seien als der in der Einladung verschickte Beschlussvorschlag und diese Info wollte er dem VG-Rat nicht vorenthalten. Es wurde eingehend diskutiert. Schließlich stellte Fraktionsvorsitzender Schäfer den Antrag, über den neuen Vorschlag der Verwaltung abzustimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Bürowelten Schmidt aus Idar-Oberstein, mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von insgesamt 52.122,00 Euro zu vergeben.
7. Änderung der Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land zum Schuljahr 2025/2026
Veränderte Rahmenbedingungen sowie unausgeglichene Abläufe machten es erforderlich, die Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land anzupassen. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Muster des Landes Rheinland-Pfalz.
Mit der kostenfreien Erweiterung des Betreuungsangebotes an der Hellbergschule hat man in der Schullandschaft des Kirner Landes einen weiteren Meilenstein, u.a. im Hinblick auf das Ganztagsbetreuungsgesetz, geschafft.
Die Schwerpunkte in den Änderungen sind zum einen organisatorisch bedingt, zum anderen möchte man alle Grundschulkinder im Kirner Land gleichbehandeln. Dementsprechend fällt an der Grundschule in Hennweiler, mit Änderung der Betreuungsordnung, die Gebühr für die Betreuung bis 16:00 Uhr in Höhe von jährlich 200,00 € weg. Insgesamt unterstützt man mit dieser Maßnahme Familien mit dem entsprechenden Betreuungsbedarf durch finanzielle Entlastung in Höhe von jährlich rund 3.500 €.
Folglich sind mit dieser Anpassung im Kirner Land alle Schulen, gleich ob GTS oder Betreuende Grundschule in Bezug auf Kostenfreiheit gleichgestellt. Die Schulleitungen und die jeweiligen Elternausschüsse wurden über das Vorgehen informiert.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss auf Empfehlung des Schulträgerausschusses (Sitzung vom 06.05.2025) die überarbeiteten Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land zu erlassen. Die Regelungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 in Kraft treten. Zudem wurde die Verwaltung ermächtigt, zukünftig die Betreuungsordnungen den örtlichen Gegebenheiten, dem Bedarf oder durch allgemeine gesetzliche Änderungen, unter Beteiligung der Schulleitung sowie des jeweiligen Schulelternausschusses zu ändern bzw. neu (z.b. Dominkschule) zu erlassen.
8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; hier Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun, Teilgebiet "Itzbach-In den weißen Äckern Nord", Sondergebietes PV-Freiflächenanlage; Erweiterung des Änderungsbereiches und Ergänzung der Zweckbestimmung um Batteriespeicher und Umspannwerk; Beschluss über die erneute Offenlage, gem. 4a BauGB
Bürgermeister Thomas Jung erläuterte, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits in der letzten Sitzung am 25.03.2025 beraten und abgestimmt wurde. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass an dieser Beratung und Abstimmung ein Ratsmitglied beteiligt war, welches nach § 22 GemO Ausschließungsgründe hatte. Dieser Fehler sollte in dieser Sitzung geheilt werden. Da inhaltlich und thematisch bereits alles diskutiert und besprochen wurde sei davon auszugehen, dass eine erneute Beratung nicht notwendig ist.
Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglied Cornelia Dhonau-Wehner verlas ein Statement, in dem sie sich gegen den in dieser Sitzung zu fassenden Beschluss äußerte. Diesem Statement schlossen sich weitere Ratsmitglieder an.
Bürgermeister Thomas Jung, Ratsmitglied und Ortsbürgermeister von Hochstetten-Dhaun Hans Helmut Döbell sowie Fraktionsvorsitzender, Ratsmitglied und Ortsbürgermeister Michael Schmidt und weitere Ratsmitglieder warben für die Zustimmung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Sie betonten insbesondere, dass in den Ortsgemeinden die Planungshoheit liege und man bisher die Ortsgemeinden in ihren Planungen und Vorhaben unterstützt hatte.
In der anschließend eingehenden Diskussion wurde auch über die sogenannte Olympia-Wiese gesprochen. Bürgermeister Jung verdeutlichte, dass es in diesem Beschluss und dieser Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nicht um den südlichen Bereich (Olympia-Wiese) gehe. Beigeordneter Döbell ergänzte, dass über den Antrag Itzbach-Süd noch nicht final entschieden wurde, von Seiten der Kreisverwaltung wurde aber schon ein negativer Bescheid angekündigt.
Nach intensiver Diskussion stimmte der Verbandsgemeinderat nicht dafür, die Verwaltung zu beauftragen, die Offenlage gem. § 4a Abs. 2 BauGB, auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, durchzuführen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
9. Energetische Sanierung der Fenster im Nebengebäude sowie im Bürgerbüro
Die bestehenden Fenster des Nebengebäudes sowie des Bürgerbüros sollen erneuert werden. Da es sich bei beiden Objekten um denkmalgeschützte Gebäude handelt, war ein Austausch mit der Denkmalschutzbehörde notwendig.
Um den Charakter der historischen Gebäude nicht negativ zu verändern, sollte auf eine Dreifachverglasung verzichtet werden. Eine Dreifachverglasung könnte auch die Kondensationspunkte verlagern, was weitere Kosten verursachen würde.
Diese Punkte wurden bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt und vom Ingenieurbüro für Gebäudeenergieberatung und Diagnostik (IGD GmbH) bestätigt.
Da die vorhandenen Fenster einen U-Wert von 3,00 aufweisen, kann auch mit einer Zweifachverglasung mit einem U-Wert von 1,10 eine deutliche energetische Einsparung erzielt werden.
Ein wesentlicher Faktor, den wir im Austausch mit der Denkmalbehörde erreichen konnten, war, dass die Fenster im Bürgerbüro nicht mehr in Metall, sondern auch in Kunststoff ausgeführt werden können. Die Optik der Fenster mit Sprossen muss weiterhin erhalten bleiben. Da sich die Fenster des Nebengebäudes hinter historischen Metallfenstern befinden, wurde hier keine Anforderung bezüglich Sprossen gestellt.
Die Kostenschätzung der Maßnahmen beträgt ca. 201.000 € und wird durch Mittel des Kommunalen Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI) abgedeckt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, die Erneuerung der Fenster im Nebengebäude sowie im Bürgerbüro auszuschreiben. Zusätzlich wurde der Bürgermeister ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.
10. Erlass der Abrechung von Wasserhausanschlüssen im Rahmen der Ausbaumaßnahmen in den Umlandgemeinden bis zur Vereinheitlichung der rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung
Als Folge der Fusion hat der Einrichtungsträger die Wasserversorgung einheitlich für das Verbandsgemeindegebiet zu organisieren. Dieser Prozess sollte bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein, so dass ab dem 01.01.2023 ein einheitliches Beitrags-, Entgelt- und Gebührensystem in der Wasserversorgung für die Verbandsgemeinde Kirner Land gilt.
Da die oben beschriebene Umstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ergeben sich bei Ausbaumaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung, aufgrund der unterschiedlichen Regelungen von
- Satzungsrecht im Umland und
- Privatrecht in der Stadt,
Unterschiede.
Eine unterschiedliche Behandlung wird bei der Herstellung von Wasserhausanschlüssen im Rahmen von Ausbaumaßnahmen deutlich:
| Umland: | Kosten der Erneuerung des Wasserhausanschlusses auf dem Grundstück zahlt der Grundstückseigentümer. |
| Stadt: | Kosten der Erneuerung des Wasserhausanschlusses auf dem Grundstück übernimmt der Wasserversorger. |
Aktuell betroffen sind von diesem Sachverhalt die Anwohner der Straßen “Auf Kipp” und “Fronhofstraße” der Ortsgemeinde Simmertal sowie die Anwohner der “Neuen Straße” in Hahnenbach.
Um die unterschiedliche Behandlung aufgrund des zeitlichen Verzugs der Umsetzung der Vereinheitlichung der Wasserversorgung anzupassen, hat die Werkleitung dem Werksausschuss empfohlen, die entstandenen Kosten im Rahmen der Erneuerung der Wasserhausanschlüsse nicht den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen.
In der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung soll das “Modell Stadt” wie oben beschrieben beibehalten / neu eingeführt werden, so dass dies einheitlich für alle Anschlussnehmer gilt.
Der Werkausschuss hat diesbezüglich einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt dem Vorschlag der Werkleitung und beschließt bei Ausbaumaßnahmen die entstandenen Kosten im Rahmen der Erneuerung der Wasserhausanschlüsse nicht den Grundstückseigentümern in Rechnung zu stellen.
In der zukünftigen rechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung soll das “Modell Stadt” wie oben beschrieben beibehaten / neu eingeführt werden, so dass dies einheitlich für alle Anschlussnehmer gilt.
11. Beschaffung höhenverstellbare Schreibtische
Die Durchführung des Vergabeverfahren für die Lieferung und Montage von höhenverstellbaren Schreibtischen für alle Mitarbeitenden, deren Büro bisher noch nicht mit einem solchen ausgestattet ist, wurde bereits zweimal durch den Verbandsgemeinderat abgelehnt.
Aus der dort geführten Diskussion konnte aber entnommen werden, dass eine Mehrheit mit der Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen einverstanden ist, wenn von den Mitarbeitenden entsprechende Atteste vorgelegt werden.
Aktuell liegen der Verwaltung 9 Atteste vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wurde ermächtigt, für die Mitarbeitenden, die ein entsprechendes Attest vorlegen, höhenverstellbare Schreibtische inklusive Zubehör zu beschaffen.
12. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu.
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 4.720,00 | Fortbildungskosten Bibliotheksleitung |
| Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG | 1.000,00 | Pflege der Wanderwege im Kirner Land |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 7.610,00 | Starkregen Trocknungsgeräte E-Check Bauhof |
13. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
| a) | Romantisches Gartenfest: Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass das Romantische Gartenfest auf Schloss Dhaun gut verlaufen sei. Es waren an beiden Tagen rund 3.800 Besucher im Schlosspark. |
| b) | Partnerschaft: |
| • Auf dem Romantischen Gartenfest haben unsere Freunde aus der Partnergemeinde Lenauheim einen Stand organisiert und selbst zubereitete rumänische Speisen verkauft. |
| • Der Bürgermeister der Landgemeinde Geratal Dominik Straube wurde erneut zum Bürgermeister gewählt. |
| c) | Sicherheitsdienst: |
| Das Thema Sicherheitsdienst wurde ausgiebig im Ältestenrat und im VG-Rat beraten und diskutiert. Jetzt wurden zwei neue Mitarbeiter von Bürgermeister Jung bestellt, jeweils mit 20 Stunden im Monat. Diese werden hauptsächlich am Freitagabend sowie an Samstagen und Sonntagen eingesetzt. In einigen Wochen kann die Situation evaluiert werden. |
| d) | Beschwerde Jahnbad: |
| Bürgermeister Jung informierte über den angeblichen Vorfall im Jahnbad am 11. Mai 2025. Das Thema ist in den sozialen Medien hochgekocht. Leider gab es hier viele Meinungen mit wenigen Fakten. Auch Werkleiter Jochen Stumm betonte, dass es keinen Anlass gab, den Jugendlichen ein Hausverbot zu erteilen. Die Mitarbeitenden des Jahnbades haben erst kürzlich an einer Schulung zum Thema „Deeskalation“ teilgenommen und sind auf solche Situationen vorbereitet. |
| Von Seiten der Ratsmitglieder gab es nachfolgende Anfragen: |
| e) | Ratsmitglied Manfred Kuhn merkte an, dass die Feuerwehren aus der Stadt Kirn und dem Umland besser vernetzt werden sollen. |
| f) | Ratsmitglied Norbert Stibitz erkundigte sich, wann der Schotterhaufen auf der Gemarkung Heimweiler auf dem Weg in Richtung Hochbehälter beseitigt wird. Thomas Jung erläuterte, dass die Maßnahme in der Umsetzung sei. |
14. Einwohnerfragestunde
| a) | Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Bauvorhaben zu TOP 8 dieser Sitzung; wie geht es mit dem Bau der Anlage weiter? Er wies darauf hin, dass es nicht in Ordnung sei, dass sich der VG-Rat über die Organisationshoheit der Ortsgemeinde hinwegsetze, obwohl das Projekt im Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun auf große Zustimmung gestoßen ist. Der Vorsitzende erläuterte, dass dies nun geprüft werden müsse. |
| b) | Ein weiterer Einwohner erkundigte sich nach der ärztlichen Versorgung im Kirner Land und der Situation des Kirner Krankenhauses. Bürgermeister Thomas Jung erläuterte, dass das Gebiet der Verbandsgemeinde aktuell mit 2,5 Hausarztsitzen unterbesetzt sei. In den nächsten Jahren werden weitere Hausärzte in den Ruhestand gehen. Bezüglich des Krankenhauses ist mit dem neuen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHHVVG) ein positiver Ansatz für ambulante Versorgungsleistungen im Krankenhaus möglich. Beide Themen sind und bleiben eine große Herausforderung. Man sei diesbezüglich auf vielen Ebenen im Austausch. |