1. Einwohnerfragestunde
Ein Anwohner fragte nach dem Sachstand Rettungswache. Der Vorsitzende konnte zu diesem Thema berichten, dass in der nächsten Woche eine größere Gesprächsrunde stattfindet.
Außerdem wurde nach Sitzungstermine des Krankenhausbeirats gefragt. Hier konnte der Stadtbürgermeister sagen, dass es bis jetzt keine Termine gibt, aber in der nächsten Zeit solle dieser tagen.
2. Mitteilung und Beantwortung von Anfragen
Fraktionsvorsitzender Claus Tressel erkundigte sich nach dem Sachstand des Landesförderprogramms. Der Vorsitzende erklärte, dass die Liste von ihm und Herrn Zerfaß priorisiert und an Frau Lang weitergeleitet wurde. Die Verwaltung müsse nun 80-100 Förderanträge stellen.
Außerdem sollten die Öffnungszeiten des Jugendtreffs überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Der Stadtbürgermeister wird es bei der nächsten Presbyteriumssitzung anregen.
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss regte an sich im nächsten Jahr bei den Haushaltsberatungen Gedanken über Gewerbesteuer und Grundsteuer zu machen und ggf. einen Arbeitskreis zur Kostenersparnis einzuberufen. Der Vorsitzende versprach dies zu prüfen.
3. Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kirn zum Haushaltsplan 2025
Stadtbürgermeister Frank Ensminger teilte mit, dass keine Vorschläge und Anregungen von Einwohnerinnen und Einwohnern bei der Verwaltung eingereicht wurden.
4. Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Stadtbürgermeister Frank Ensminger, sowie die Fraktionsvorsitzenden Judith Dröscher (SPD), Claus Tressel (CDU), Thomas Bursian (FDP) und Norbert Stibitz (FWG) stimmten dem Haushaltsplanentwurf 2025 zu.
Die Haushaltsreden können im Internet unter
www.kirn.de/rathaus/haushalt-und-finanzen/haushalt-2025
eingesehen werden.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Entwurf, mit Anhebung der Gewerbesteuer und Hundesteuer (wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.04.2025 besprochen), des Haushaltsplanes 2025 zu und beschließt die Haushaltssatzung - wie vorgelegt / mit folgenden Änderungen - zu erlassen.
Der Vorsitzende unterbrach die Sitzung um 19:16 Uhr für 10 Minuten.
5. Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Kirn für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich Entlastung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Karl-Heinz Buss, trug dem Stadtrat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Beschluss:
Nach Beratung beschloss der Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses.
6. Neuwahl von Ausschussmitgliedern
Als Ersatzmitglieder für die ausgeschiedenen Ausschussmitglied Herrn Udo Allmann und Herrn Peter Holler wurden von der FWG-Fraktion
| Herr Peter Holler |
| als Mitglied |
Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn
| Herr Udo Allmann |
| als 2. Stellvertreter |
Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen und Umweltschutz der Stadt Kirn
vorgeschlagen.
Die Stadtratsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.
7. Herstellung Parkplatz Brunnengasse
Nach Abriss der Garage "Franzke" soll an gleicher Stelle eine Parkplatzfläche hergestellt werden. Diese wird im Rahmen der Stadtsanierung mit einer Förderobergrenze von 37.500 € mit 75 % (entspricht 28.125 €) vom Land gefördert (Schreiben der ADD vom 03.05.2021). Die Bruttokosten für die Herstellung der Parkplatzfläche wurden bei Antragsstellung 2021 auf ca. 55.000 € geschätzt. Die Verwaltung holt drei aktuelle Angebote ein.
Da die Fördergelder aus ablaufenden Restmitteln der Stadtsanierung finanziert werden, sollte die Auftragsvergabe nach Eingang der Angebote schnellstmöglich erfolgen. Aus diesem Grund sollte der Stadtrat den nachfolgenden Beschluss zur Beauftragung, vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Zustimmung, fassen.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten und der Verwaltung, den Auftrag an das wirtschaftlich günstigste Angebot zu vergeben - vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht.
8. Annahme von Spenden
Folgende Spendenangebote lagen der Verwaltung vor:
| Spender: | Betrag in Euro: | Verwendungszweck: |
| Sparkasse Rhein-Nahe | 250,00 | Lesesommer 2025 |
| Volksbank Rhein-Nahe Hunsrück eG | 500,00 | Lesesommer und Märchenfest 2025 |
| Lagrange TWM GmbH Kirn | 300,00 | Stadtbücherei Kirn |
| Kampfmittelortung Welker Kirn | 500,00 | Stadtbücherei |
| Fritz Fries & Söhne GmbH & Co. KG, Idar-Oberstein | 250,00 | Kirner Stadtbücherei |
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Annahme der oben genannten Spenden zu.
Bei Ratsmitglied Barbara Lagrange lagen Ausschließungsgründe nach § 22 Gemeindeordnung vor, sie nahm daher an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
9. Teilnahme der Stadt Kirn an der sechsten Bündelausschreibung Strom
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Geschäftsführer der Stadtwerke GmbH Jochen Stumm.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinlandpfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
An der letzten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre)
hat die Stadt Kirn nicht teilgenommen. Die Beschaffung der Stromliefermengen für diesen Zeitraum konnte über das Tochterunternehmen Stadtwerke Kirn GmbH sichergestellt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffungsmethoden hat sich im Vergleich zur Bündelausschreibung für diesen Zeitraum nachfolgende Preisentwicklung ergeben:
Standardlastprofil (SLP)
| 2023 | 2024 | 2025 |
| |||
| netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto |
|
| Arbeitspreis EWR SLP | 61,35 | 73,00 | 43,94 | 52,29 | 39,74 | 47,28 | Ct/kWh |
| Arbeitspreis SWK SLP | 32,02 | 37,23 | 37,23 | 44,30 | 32,36 | 38,51 | Ct/kWh |
| Differenz (SWK günstiger als EWR) | -29,33 | -35,77 | -6,71 | -7,99 | -7,37 | -8,77 | Ct/kWh |
| Mit Berücksichtigung Energiepreisbremse | -12,98 | -15,45 |
|
|
|
| Ct/kWh |
Im Mittel hat die Stadt Kirn über 3 Jahre -10,74 ct/kWh pro verbrauchter Kilowattstunde gegenüber der Bündelausschreibung eingespart.
Straßenbeleuchtung
| 2023 | 2024 | 2025 |
| |||
| netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto |
|
| Arbeitspreis EWR | 51,20 | 60,92 | 33,91 | 40,36 | 31,43 | 37,40 | Ct/kWh |
| Arbeitspreis SWK | 49,40 | 58,78 | 30,88 | 36,75 | 30,36 | 36,13 | Ct/kWh |
| Differenz (SWK günstiger als EWR) | -1,80 | -2,14 | -3,03 | -3,61 | -1,07 | -1,27 | Ct/kWh |
| Mit Berücksichtigung Energiepreisbremse | 0,00 | 0,00 |
|
|
|
| Ct/kWh |
Im Mittel hat die Stadt Kirn über 3 Jahre -2,44 ct/kWh pro verbrauchter Kilowattstunde gegenüber der Bündelausschreibung eingespart.
Die oben dargestellte Übersicht stellt die Situation dar, wie sie sich für die zurückliegenden Jahre 2023 bis 2025 ergeben hat. Die Einsparungen, die sich gegenüber der Bündelausschreibung im Nachhinein ergeben haben, sind auf die unterschiedlichen Beschaffungsmodelle und deren Beschaffungszeitpunkte zurückzuführen.
Die Stadt Kirn nimmt für den Zeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2028 Abstand von der Teilnahme an der Bündelausschreibung. Für den zuvor genannten Zeitraum soll:
- die Stadtwerke Kirn GmbH mit einer Preisanfrage zur Beschaffung von Strom beauftragt werden.
- der Bürgermeister und seine Beigeordneten werden ermächtigt, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Beschluss:
1. Die Stadt Kirn nimmt nicht an der sechsten Bündelausschreibung Strom teil.
2. Die Stadt Kirn beauftragt die Stadtwerke Kirn GmbH mit einer Preisanfrage zur Beschaffung von Strom.
3. Der Bürgermeister und seine Beigeordneten werden ermächtigt, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, um die erforderlichen Strommengen einkaufen zu können.
Ende der Sitzung: 19:45 Uhr