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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 06.05.2026

1.): Auftragsvergaben

1.a.): Auftragsvergabe: Bauleistungen und Bauüberwachung Erneuerung u. Modernisierung Fernwirk- und Automatisierungstechnik im Bereich Wasserversorgung

Die Fernwirk- und Automatisierungstechnik der Wasserversorgung wurde über die letzten 21 Jahre aufgebaut. Die Anlagen der Verbandsgemeindewerke Kirner Land werden mit einem System der Firma Siemens überwacht. Einzelne Komponenten der Firma Siemens wurden abgekündigt bzw. eingestellt. Hieraus ergeben sich erhebliche Probleme bei der Ersatzteilbeschaffung und Aufrechterhaltung der Fernwirktechnik.

Für die vorhergehende Bestandsaufnahme und die Planungsleistungen (LPH1-7) zur Erneuerung der Fernwirktechnik wurde vorab das Ingenieurbüro Staske aus Ludwigsburg beauftragt.

Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden sämtliche Außenstationen der Wasserversorgung angefahren und dokumentiert. Hierbei wurde wie erwähnt festgestellt, dass die Technik veraltet und die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr möglich ist.

Die Leistungen wurden am 09.02.2026 öffentlich ausgeschrieben und werden an den gesamtgünstigsten Bieter vergeben.

Der Eröffnungstermin fand am 24.03.2026 um 10:00 Uhr statt. Es gingen 8 Angebote ein. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:

Bieter

Angebots-summe (Netto)

abzgl. Nachlass

Endangebots-summe (Netto)

Fa. IP Steuerungstechnik GmbH

1.915.877,75

1,5%

1.887.139,58

Nr. 2

2.086.332,44

 

2.086.332,44

Nr. 3

2.094.597,60

 

2.094.597,60

Nr. 4

2.229.877,40

 

2.229.877,40

Nr. 5

2.231.639,02

 

2.231.639,02

Nr. 6

2.399.745,44

 

2.399.745,44

Nr. 7

2.411.112,71

 

2.411.112,71

Nr. 8

2.439.951,07

 

2.439.951,07

Zusätzlich sind zur weiteren Umsetzung die erforderlichen Leistungsphasen 8-9 inkl. der örtlichen Bauüberwachung an das Ingenieurbüro Staske aus Ludwigsburg in Höhe von 151.689,98€/Netto zu vergeben.

Finanzierung der Maßnahme:

Baumaßnahme

1.887.139,58€/Netto

Bauleitung und -überwachung

151.689,98€/Netto

Gesamtkosten:

2.038.829,56€/Netto

Gem. Wirtschaftsplan:

2026

1.150.000,00€/Netto

(VEM) 2027:

1.150.000,00€/Netto

Gesamt:

2.300.000,00€/Netto

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss, die Bauleistungen für die Erneuerung/Modernisierung der Fernwirk- und Automatisierungstechnik im Bereich Wasserversorgung, in Höhe von 1.915.877,75€/Netto an die Fa. IP Steuerungstechnik GmbH aus Wallertheim und die LPH 8-9 inkl. der örtlichen Bauüberwachung, in Höhe von 151.689,98€/Netto an das Ingenieurbüro Staske aus Ludwigsburg zu vergeben.

1.b.): Auftragsvergabe: Ingenieur-/ Planungsleistungen LPH 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung Erneuerung Düker Hahnenbach in Kirn

Der bestehende Düker befindet sich in der Stadt Kirn, unter dem Gewässer „Hahnenbach“, nördlich der Brücke „Gerbergasse“ und verbindet die Kanäle der Linden- und Kirchstraße.

Im Rahmen der, im Jahr 2018, durchgeführten hydrodynamischen Kanalnetzberechnung des Kanalnetzes der Stadt Kirn wurde an verschiedenen Stellen eine hydraulische Überlastung des Kanalnetzes ermittelt. Auf Grund der vorhandenen Rohrdimensionen ist der Düker bei Starkregenereignissen nicht mehr in der Lage die zufließenden Wassermengen abzutransportieren, sodass es im Bereich der Lindenstraße, Gerbergasse sowie Marktplatz zu einem Abwasseraustritt auf die Oberfläche kommen würde.

Auch ist auf Grund des Alters des Bauwerkes davon auszugehen, dass die Verbindungen der Rohre unter dem Gewässer nicht mehr dicht sind und es hier zu einem Fremdwassereintritt in das Kanalnetz kommt.

Auf Grund der hydraulischen Situation sowie des Alters des Bauwerkes soll der Düker aufgegeben und nördlich, unterhalb des Info-Pavillons, neu gebaut werden. In diesem Zuge werden auch die Kanäle und Wasserversorgungsleitungen in der Kirch- und Lindenstraße erneuert.

Mit den Bauleistungen wird voraussichtlich im Mai 2026 durch die Fa. Blümling Baugesellschaft mbH aus Sohren begonnen.

Das Ingenieurbüro Werner Hartwig GmbH aus Wiesbaden wurde bereits am 03.12.2019 für die Planung (Leistungsphasen 1-7) beauftragt. Zur weiteren Umsetzung sind die erforderlichen Leistungsphasen 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung zu vergeben.

Finanzierung der Maßnahme:

Los 2 (Kanalbau)

2.595.079,52 €/Brutto

Bauleitung und -überwachung

122.721,07 €/Brutto

Gesamtkosten:

2.717.800,59 €/Brutto

Los 3 (Wasserleitungsbau)

394.552,87 €/Netto

Bauleitung und -überwachung

18.656,37 €/Netto

Gesamtkosten:

413.209,24 €/Netto

Gem. Wirtschaftsplan:

Abwasserbeseitigung

2026:

1.200.000,00 €/Brutto

(VEM)2027:

450.000,00 €/Brutto

Simmertal NBG „Im Grund“ entfällt:

1.500.000,00 €/Brutto

Gesamt:

3.150.000,00 €/Brutto

Wasserversorgung

2026:

330.000,00 €/Netto

(VEM)2027:

190.000,00 €/Netto

Gesamt:

520.000,00 €/Netto

Werkleiter Stumm wies darauf hin, dass das Gemeinschaftsprojekt von Stadt Kirn und Verbandsgemeinde Kirner Land mit einer geschätzten Ausführungsdauer von ca. 2 Jahren in enger Abstimmung koordiniert werde, um Einschränkungen, insbesondere für die Anlieger, möglichst gering zu halten. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger seitens der Stadt Kirn sei in Vorbereitung.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die Leistungsphasen 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung in Höhe von 122.721,07€/Brutto (Abwasser) und 18.656,37€/Netto (Wasser) an das Ingenieurbüro Werner Hartwig GmbH aus Wiesbaden zu vergeben.

1.c.): Auftragsvergabe: Ingenieur-/ Planungsleistungen LPH 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung Neubau Hochbehälter Steinenberg Kirn

Der HB Steinenberg befindet sich nord-westlich der Stadt Kirn im Außenbereich, in Ortsrandlage. Verkehrstechnisch ist der Hochbehälter über die Gemeindestraße „Alter Oberhauser Weg“ und einen unbefestigten Feldwirtschaftsweg angebunden.

Die mineralische Oberflächenbeschichtung in den Wasserkammern löst sich teilweise, insbesondere im Zuge der Wasserkammerreinigung, vom Untergrund ab. Aufgrund der umfangreichen Rohrleitungsinstallation ist der Platzbedarf im Rohrkeller nicht ausreichend.

Hierdurch sowie bedingt durch die Betriebsdauer soll der bestehende Hochbehälter aufgegeben werden und ein neuer Hochbehälter auf dem Nachbargrundstück errichtet werden.

Mit den Arbeiten wurde Ende Februar begonnen. Ausgeführt werden sie von der Fa. Dillig GmbH & Co. KG aus Simmern (Los 1) und der Fa. A+R GmbH aus Hoppstädten-Weiersbach (Los 2+3).

Das Ingenieurbüro Petry GmbH & Co. KG aus Idar-Oberstein wurde bereits für die Planung (Leistungsphasen 1-7) beauftragt. Zur weiteren Umsetzung sind die erforderlichen Leistungsphasen 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung zu vergeben.

Finanzierung der Maßnahme:

Baumaßnahme

1.802.920,50 €/Netto

Bauleitung und -überwachung

99.110,76 €/Netto

Gesamtkosten:

1.902.031,26 €/Netto

Gem. Wirtschaftsplan:

2026:

850.000,00 €/Netto

(VEM)2027:

1.000.000,00 €/Netto

Simmertal NBG „Im Grund“ entfällt:

250.000,00 €/Netto

Gesamt:

2.100.000,00 €/Netto

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Leistungsphasen 8-9 inkl. örtlicher Bauüberwachung in Höhe von 99.110,76 €/Netto an das Ingenieurbüro Petry aus Idar-Oberstein zu vergeben.

1.d..): Auftragsvergabe: Nachtragsleistungen LOS 2 u. 3 - Erneuerung Düker Hahnenbach in Kirn

Der bestehende Düker befindet sich in der Stadt Kirn, unter dem Gewässer „Hahnenbach“, nördlich der Brücke „Gerbergasse“ und verbindet die Kanäle der Linden- und Kirchstraße.

Im Rahmen der, im Jahr 2018, durchgeführten hydrodynamischen Kanalnetzberechnung des Kanalnetzes der Stadt Kirn wurde an verschiedenen Stellen eine hydraulische Überlastung des Kanalnetzes ermittelt. Auf Grund der vorhandenen Rohrdimensionen ist der Düker bei Starkregenereignissen nicht mehr in der Lage die zufließenden Wassermengen abzutransportieren, sodass es im Bereich der Lindenstraße, Gerbergasse sowie Marktplatz zu einem Abwasseraustritt auf die Oberfläche kommen würde.

Auch ist auf Grund des Alters des Bauwerkes davon auszugehen, dass die Verbindungen der Rohre unter dem Gewässer nicht mehr dicht sind und es hier zu einem Fremdwassereintritt in das Kanalnetz kommt.

Auf Grund der hydraulischen Situation sowie des Alters des Bauwerkes soll der Düker aufgegeben und nördlich, unterhalb des Info-Pavillons, neu gebaut werden. In diesem Zuge werden auch die Kanäle und Wasserversorgungsleitungen in der Kirch- und Lindenstraße erneuert.

Mit den Bauleistungen wird voraussichtlich im Mai 2026 durch die Fa. Blümling Baugesellschaft mbH aus Sohren begonnen.

Aufgrund der Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) kann der beim Bauvorhaben anfallende Erdaushub nicht unmittelbar abgefahren und entsorgt werden. Die ursprünglich vorgesehene Ausführung mit vorlaufenden Schürfen würde den Bauablauf erheblich verzögern. Zudem wären im Abstand von etwa 10 bis 15 Metern Schürfe zur Beprobung erforderlich, was insbesondere in den Bereichen der Kirchstraße und Lindenstraße zu zusätzlichen Beeinträchtigungen führen würde.

Stattdessen ist vorgesehen, den Erdaushub zunächst fachgerecht zwischenzulagern und anschließend zu beproben. Ein Teil dieser Massen kann eventuell auf dem Gelände der Kläranlage Kirn zwischengelagert werden. Erst auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse kann die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Entsorgung erfolgen.

Diese zusätzlichen Anforderungen führen zu einem erhöhten organisatorischen und logistischen Aufwand gegenüber der ursprünglich kalkulierten Ausführung. Das ausführende Bauunternehmen Blümling hat daher jeweils einen entsprechenden Nachtrag für Los 2 und Los 3 eingereicht, um die bedingten Mehrleistungen und Mehrkosten abzudecken.

Finanzierung der Maßnahme:

Los 2 (Kanalbau)

2.595.079,52 €/Brutto

Bauleitung und -überwachung

122.721,07 €/Brutto

Nachtrag 1

76.352,07 €/Brutto

Gesamtkosten:

2.717.800,59 €/Brutto

Los 3 (Wasserleitungsbau)

394.552,87 €/Netto

Bauleitung und -überwachung

18.656,37 €/Netto

Nachtrag 1

19.627,36 €/Netto

Gesamtkosten:

413.209,24 €/Netto

Gem. Wirtschaftsplan:

Abwasserbeseitigung

2026:

1.200.000,00 €/Brutto

(VEM)2027:

450.000,00 €/Brutto

Simmertal NBG „Im Grund“ entfällt:

1.500.000,00 €/Brutto

Gesamt:

3.150.000,00 €/Brutto

Wasserversorgung

2026:

330.000,00 €/Netto

(VEM)2027:

190.000,00 €/Netto

Gesamt:

520.000,00 €/Netto

Werkleiter Stumm erläuterte auf Nachfrage, dass das eingereichte Nachtragsangebot noch abschließend zu prüfen sei. Mit der Änderung der ursprünglich geplanten Ausführung ließen sich aber Verzögerungen im Bauablauf sowie zusätzliche Beeinträchtigungen in den Bereichen Kirchstraße und Lindenstraße vermeiden.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss, die Nachträge für die Nachtragsleistungen in Höhe von 76.352,07 €/Brutto (Abwasser) und 19.627,36 €/Netto (Wasser) an die Blümling Baugesellschaft aus Sohren nach abgeschlossener Prüfung durch das Ing.-Büro Hartwig zu vergeben.

1.e..): Auftragsvergabe: Reinigungsdienstleistungen Jahnbad

Die Reinigungskraft des Verwaltungsgebäudes in der Altstadt 1 ist zum 01.11.2025 in den Ruhestand gegangen. Die bisher im Schwimmbad eingesetzte Reinigungskraft wurde intern auf diese Stelle umgesetzt.

Da die Reinigungsarbeiten im Schwimmbad überwiegend in den späten Abend- oder frühen Morgenstunden stattfinden und zu diesen Zeiten kein weiteres Personal vor Ort ist, soll aus Sicherheitsgründen künftig vermieden werden, dass eine Reinigungskraft allein arbeitet.

Zudem handelt es sich bei der Tätigkeit im Schwimmbad lediglich um eine saisonale Beschäftigung im Zeitraum von Mai bis September eines jeden Jahres. In Verbindung mit dem erforderlichen Einsatz an sieben Tagen pro Woche ergibt sich daraus der Bedarf, zwei Arbeitskräfte einzustellen.

In Abstimmung mit dem VG-Büroleiter Herrn Köhler wurde versucht, eine Poollösung mit den Reinigungskräften der Verwaltung zu realisieren. Dies erwies sich jedoch sowohl aus abrechnungstechnischen Gründen als auch aufgrund der begrenzten Bereitschaft des Personals, im Schwimmbad tätig zu werden, als schwierig und letztlich nicht umsetzbar.

Für die vakante Stelle im Schwimmbad wurden daraufhin drei regionale Reinigungsfirmen angefragt, von denen zwei ein Angebot abgegeben haben. Zusätzlich wurde eine Anfrage bei einer Leiharbeitsfirma in Idar-Oberstein gestellt. Grundlage der Kalkulation bildet der durchschnittliche Stundenbedarf der letzten zwei Jahre, der jedoch starken Schwankungen unterliegt.

Bieter

Angebots-summe (Netto)

abzgl. Nachlass

Endangebots-summe (Netto)

Persona service AG & Co. KG, Idar-Oberstein

30.027,00

 

30.027,00

Dienstleister 1

38.808,00

 

38.808,00

Dienstleister 2

-

 

-

Die Kosten für die Grundreinigung im Jahnbad (1.192,00 €/Netto - Dauer 2 Wochen) wurden bei der Persona Service AG & Co. KG von der Angebotssumme abgezogen.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Reinigungsdienstleistungen in Höhe von 30.027,00 €/Netto an die Fa. Persona Service AG & Co. KG aus 55743 Idar-Oberstein zu vergeben.

1.f..): Auftragsvergabe: Herstellung von Abwasserhausanschlüssen im Fasanenweg in der Ortsgemeinde Hahnenbach

Im Zuge des Ausbaus der Neuen Straße in Hahnenbach konnte festgestellt werden, dass im Rahmen von früheren Erschließungsmaßnahmen ein öffentlicher Abwasserkanal über private Grundstücke geführt wurde um die Grundstücke Fasanenweg 2 -6 ordnungsgemäß zu entwässern. Dingliche Nutzungsrechte bzw. eingetragene Dienstbarkeiten für die VG-Werke sind im Grundbuch nicht vorhanden.

Im Rahmen der aktuellen Baumaßnahme ist nun vorgesehen, dass die Grundstücke Fasanenweg 2 - 6 jeweils einen separaten Abwasserhausanschluss aus dem vorhandenen Abwasserkanal in der Straße Fasanenweg erhalten.

Die derzeit ausführende Firma Eiffage Infra-Südwest GmbH, Niederlassung Schlierschied, hat hierzu die erforderlichen Leistungen zu einem Preis von 40.969,83 € angeboten.

Beschluss:

Der Werkausschuss beschloss, den Auftrag für die Bauleistungen für die Herstellung von 3 Abwasserhausanschlüssen im Fasanenweg in der Ortsgemeinde Hahnenbach in Höhe von 40.969,83 €/Brutto an die Fa. Eiffage Infra-Südwest GmbH, Niederlassung Schlierschied, zu vergeben.

2.): Anpassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung

Im Zuge der fortlaufenden Überprüfung und Weiterentwicklung der Satzungs-regelungen wird vorgeschlagen, die aktuelle allgemeine Entwässerungssatzung (AES) vom 02.07.2021 redaktionell anzupassen und zu präzisieren. Ziel ist es, eine stärkere inhaltliche Übereinstimmung mit bewährten Regelungen aus vorhergehenden Satzungsfassungen der Stadt Kirn und der VG Kirn-Land herzustellen und somit die Nachvollziehbarkeit der Regelungen zu verbessern. Die vorgeschlagene Anpassung dient insbesondere der Klarstellung bestehender Definitionen und der Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten. Eine inhaltliche Änderung im Sinne einer grundlegenden Neuausrichtung ist mit der Anpassung nicht verbunden. Vielmehr handelt es sich um eine Konkretisierung und Harmonisierung der bestehenden Regelung.

§ 2 Nr. 4 Grundstücksanschluss

Bisher:

Grundstücksanschluss ist der Verbindungskanal nach § 10 Abs. 1 und 2 zwischen dem Kanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum/ und dem Revisionsschacht/der Revisionsöffnung auf dem Grundstück. Grenzt das Grundstück nicht unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum an, so endet der Grundstücksanschluss an der Grenze des öffentlichen Verkehrsraums.

Liegt der Kanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, gilt als Grundstücksanschluss der Verbindungskanal zwischen Grundstücksgrenze und Kanal. Liegt der Kanal auf dem anzuschließenden Grundstück, gilt der Anschlussstutzen als Grundstücksanschluss.

Neu:

Grundstücksanschluss ist der Verbindungskanal nach § 10 Abs. 1 und 2 zwischen dem Kanal (Verbindungssammler, Hauptsammler, Flächenkanalisation) und der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum auf dem Grundstück. Grenzt das Grundstück nicht unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum an, so endet der Grundstücksanschluss an der Grenze des öffentlichen Verkehrsraums.

Liegt der Kanal außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, gilt als Grundstücksanschluss der Verbindungskanal zwischen Grundstücksgrenze und Kanal. Liegt der Kanal auf dem anzuschließenden Grundstück, gilt der Anschlussstutzen als Grundstücksanschluss.

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die vorgelegte Anpassung der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom 02.07.2021 § 2 Nr. 4 zu beschließen:

3.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung informierte über die bevorstehende Saisoneröffnung des Kirner Jahnbads am Sonntag, dem 11. Mai 2026, bei freiem Eintritt. Herr Stumm berichtete von den, im Gremium bereits behandelten, durchgeführten Maßnahmen, wie z. B. der Installation einer Absorberanlage sowie der Neubeschichtung von Rutsche, Wasserpilz und Sitzbänken.

Die Fragen der Mitglieder nach der alternativen Nutzung außer Betrieb genommener Hochbehälter, der Kontrolle von Baumaßnahmen (Straßenaufbrüchen) hinsichtlich der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie dem Sachstand der noch ausstehenden Jahresabschlüsse seit 2021 wurden von Werkleiter Stumm beantwortet.