1.): Anpassung des Essensbeitrages ab dem Schuljahr 2023/24 an den Grundschulen in Hennweiler, Simmertal und Kirn (GS Dominik)
In seiner Sitzung am 03.03.2022 fasste der Verbandsgemeinderat den Beschluss, dass unter Beteiligung des Schulträgerausschusses der Preis für das Mittagessen jährlich, unter Anwendung der Sachbezugskostenverordnung, anzupassen ist, damit auf Dauer eine kindgerechte und ausgewogene Mittagsverpflegung an den Grundschulen mit entsprechenden Angebot zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Firma Apetito hat zudem die Preise für die TK-Ware gemäß Katalog am 01.08.2021 um 9,2% und am 01.04.2022 um 5,4% erhöht. Mit weiteren Preissteigerungen in 2023 ist zu rechnen, da die Katalogpreise jährlich angepasst werden. Auch Apetito Catering hat eine Erhöhung um 6% angekündigt. Im Vergleich wird der Elternbeitrag (bei 0,20 €) um 5,5% erhöht. Folglich entstehen grundsätzlich weitere, wenn auch überschaubare, Mehrkosten bei der Mittagsverpflegung.
Begründet ist dies durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes, gestiegene Energiekosten sowie Verteuerungen im Einkauf der Ware. Von daher kann man die Erhöhungen grundsätzlich nachvollziehen und sie scheinen auch angemessen.
Übersicht: 1. Quartal 2023
| Schule | Personal | Ware | Elternbeitag | Kosten |
| Dominik | 12.400 € | 9.450 € | 2.950 € | |
| Simera | 7.535 € | 5.140 € | 7.304 € | 5.371 € |
| Lützelsoon | 3.960 € | 2.630 € | 5.210 € | 1.380 € |
Der Schulträgerausschuss beschloss, ab dem Schuljahr 2023/2024 den Essensbeitrag (Elternanteil) gemäß der Sachbezugskostenverordnung von derzeit 3,60 € um 0,20 € auf 3,80 € für alle Grundschulen (mit Angebot Mittagessen) in Trägerschaft anzupassen, damit auch künftig eine ausgewogene und kindgerechte Verpflegung gewährleistet werden kann.
2.): Anschaffung neue Schulmöbel
Die Schulmöbel der Grundschulen im Kirner Land sind teilweise in die Jahre gekommen. Während einer Begehung aller Grundschulen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, konnten Mitglieder des Schulträgerausschusses einen Eindruck über den Zustand der Schulmöbel gewinnen.
Das Schulmobiliar weißt neben dem Alter teilweise ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf, da dieses immer wieder und über viele Jahre hinweg notdürftig repariert wurde. Zudem sind die alten Tische und Stühle nicht mehr den aktuellen ergonomischen und anatomischen Gegebenheiten der Grundschulkinder angemessen.
Durch die sukzessive Anschaffung neuer Schulmöbel werden anfallende Kosten für Reparatur sowie der Zeitaufwand der Hausmeister für die Reparaturen reduziert. Zudem entfällt durch die Anschaffung von höhenverstellbaren Tischen und Stühlen das Umräumen des Klassenzimmermobiliars durch den Bauhof während den Ferien.
Mit der Anschaffung von neuem Klassenrauminventar können somit auf lange Sicht Kosten reduziert werden und in den einzelnen Klassen Stühle und Tische für die Kinder bereits bei Einschulung entsprechend angepasst werden.
In den Grundschulen Hennweiler, Simmertal und der Dominikschule sollen je 2 Klassenzimmer mit neuen Möbeln ausgestattet werden.
Das vorliegende Orientierungsangebot (vom 12.10.2021) beläuft sich für insgesamt 6 Klassenräume (60 Doppeltische, 36 Einzeltische, 156 Stühle, 6 Lehrertische, 8 Schränke/Regale) auf rund 35.000,00 €. Der Auftrag in 2022 wurde für knapp 32.000 € vergeben. Durch Preiserhöhungen wird mit Gesamtkosten von ca. 38.500 € gerechnet. Die Schulmöbel werden erneut ausgeschrieben. Haushaltsmittel sind dafür vorgesehen.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem VG-Rat neue Schulmöbel, wie vorgestellt, zu beschaffen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Ausschreibung durchzuführen. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde wird ermächtigt den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.
3.): Betreuungsangebot Lützelsoonschule Hennweiler
Die Lützelsoonschule in Hennweiler wird seit Jahren als „Betreuende Grundschule“ betrieben. Aktuell wird die Situation im Rahmen der Schulentwicklungsplanung überprüft. Es gibt derzeit eine Früh- und eine Nachmittagsbetreuung, welche der Träger, teilweise kostenpflichtig, durch eigenes Personal sicherstellt. Da die Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag das Betreuungspersonal vor extreme organisatorische Herausforderungen stellt (Schülerinnen und Schüler werden zu den unterschiedlichsten Zeiten durch Eltern abgeholt, Busse fahren zu unterschiedlichen Zeiten, an zwischenzeitlich unterschiedlichen Bushaltestellen ab. Unter diesen Umständen ist die Schulleitung mit der Bitte an den Träger herangetreten, eine Betreuungsordnung, gemäß der Musterbetreuungsordnung für Betreuende Grundschulen zu erlassen. Die Betreuungsordnung soll insbesondere klare Abholzeiten regeln, damit weiterhin die Betreuung am Nachmittag aufrecht erhalten werden kann, da die aktuelle Situation die Betreuung stört und für die Betreuungskräfte sehr belastend ist. Zudem gibt die Betreuungsordnung die Richtlinien in Art und Umfang der Betreuung an der Lützelsoonschule vor, was den Eltern in ihrer Entscheidungsfindung bei Anmeldung helfen wird. Viele Rückfragen an Schule oder Träger erklären sich demnach von selbst. Bisher gab es diese Betreuungsordnung an der Schule nicht.
Der Wunsch der Schulleitung wäre die Abholzeiten wie folgt festzulegen: 14:00 Uhr, 15:00 Uhr und 16:00 Uhr. Der SEB wäre in diesem Zusammenhang noch zu beteiligen.
Die Betreuungsordnung selbst entsteht auf der Grundlage der Musterbetreuungsordnung der ADD und wurde auf die Betreuungszeiten an der GS Simmertal entsprechend angepasst.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem VG-Rat das Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung an der Lützelsoonschule in Hennweiler vorerst beizubehalten und eine entsprechende Betreuungsordnung, insbesondere mit Regelungen über feste Abholzeiten im Rahmen der Nachmittagsbetreuung nach Zustimmung der Schulleitung und Mitwirkung des Schulelternbeirates zu erlassen.
4.): Betreuungsangebot Simera Grundschule
Nachdem der Verbandsgemeinderat mit einem Beschluss im Jahre 2017 die zur GTS parallel laufende „Betreuende Grundschule“ (Nachmittagsbetreuung bis 14:00 Uhr) aufgrund rückläufiger Anmeldungen im Rahmen der GTS sowie zur Sicherung der GTS am Standort Simmertal sukzessive auslaufen lassen hatte, kamen aus der Elternschaft und von Seiten des Schulelternbeirates in den Folgejahren immer wieder Anfragen, erneut eine zusätzliche Betreuung einzurichten.
Im Herbst 2022 wurde in einer erneuten Anfrage aus der Elternschaft gespiegelt, dass es viele Eltern mit Betreuungsbedarf gäbe, welche darum bitten, wenigstens eine bedarfsgerechte Betreuung bis zum Schulende (12:45 Uhr), folglich zwischen 11:45 Uhr und 12:45 Uhr einzurichten, da vielen Eltern die Zeit zu knapp sei das Kind um 11:45 von der Schule abzuholen bzw. pünktlich zu Hause zu sein, wenn die Schulbusse am Nachmittag anfahren. Dies hat die Verwaltung dazu veranlasst im Dezember 2022 eine unverbindliche Bedarfsabfrage durchzuführen, wohlwissend dass die Beibehaltung der stabilen und insbesondere verlässlichen GTS, insbesondere im Hinblick auf das Ganztagsbetreuungsgesetz ab 2026, oberste Priorität hat.
Im Ergebnis gab es zur Abfrage einen nicht unbeachtlichen Bedarf von 30 Kindern/Eltern bei knapp 70% Rückläufern, was zu der Maßnahme führte, gemeinsam mit der Schule und anschließend mit dem Elternausschuss den Sachverhalt zu prüfen sowie Vor- und Nachteile im Gesamtkonzept der Schule abzuwägen. Der SEB wurde über die Ergebnisse informiert.
Im laufenden Prozess wurde unter Berücksichtigung vieler Aspekte festgestellt, dass eine Betreuung wie abgefragt, so organisatorisch und im Hinblick auf den Betrieb der GTS von der Schule nicht zu leisten ist. Nachteile wurden durch die Schule erläutert.
Als tragbarer Kompromiss, insbesondere im Hinblick darauf, der aktuellen Bedarfsabfrage gerecht zu werden, wurde von Seiten der Verwaltung, sowie bereits vor einiger Zeit durch die Schulleitung, die Verschiebung der Schulzeiten vorgeschlagen (alle Klassen enden um 12:45 gleich; praktisch Modell Hennweiler).
Hierbei müssten zwei Aspekte beachtet werden.
Nach Prüfung des Vorganges wurde durch die Kreisverwaltung als Kostenträger der Umorganisation der Schulbusse zugestimmt.
Geeignetes Betreuungspersonal lässt sich aus der Erfahrung heraus eher für den frühen Vormittag finden. Obwohl durch den noch nicht abgeschlossenen Prozess, noch keine Stellenausschreibung erfolgte gab es bereits telefonische Anfragen dazu.
Im SEB wurde die Situation erneut am 19.04.2023 diskutiert, ein Fragenkatalog der Eltern wurde beantwortet. Man sieht vorliegend keine Nachteile zum Angebot der Nachmittagsbetreuung zwischen 11:45 Uhr und 12:45 Uhr.
Die Schulleitung sieht dies aus der Erfahrung heraus (Vergangenheit) anders, zudem kommt der organisatorische Aspekt. Von daher entschied man sich für den alternativen Kompromiss der Frühbetreuung, um den Bedarfen gerecht zu werden und einen Schritt auf die Eltern zuzugehen.
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung, insbesondere bei den Schulbegehungen durch das Planungsbüro Dr. Lexis und Garbe wurde deutlich, dass die Maßnahme angemessen sei.
Die Betreuungsordnung selbst entstand auf der Grundlage der Musterbetreuungsordnung der ADD und wurde auf die Betreuungszeiten an der GS Simmertal entsprechend angepasst.
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem VG-Rat aufgrund einer Bedarfsabfrage im Dezember 2022 ein zusätzliches und kostenfreies Betreuungsangebot (Frühbetreuung bei Verschiebung der Schulzeiten) zusätzlich zur GTS einzurichten und eine entsprechende Betreuungsordnung, insbesondere mit Regelungen zur Frühbetreuung, nach Zustimmung der Schulleitung und Mitwirkung des Schulelternbeirates zu erlassen.
5.): Erneuerung Fallschutz an der Grundschule Dominik
Bereits im Jahr 2020 wurde bei der jährlichen Spielplatzinspektion durch externe Unternehmen festgestellt, dass im oberen Spielplatzbereich einschließlich Kletterwand der Fallschutz nicht ausreichend sei. Insbesondere bei Kletterwand und Rutsche passte das Verhältnis zur Fallhöhe nicht mehr, da sich der Kies im Untergrund nach den vielen Jahren der Benutzung so extrem verdichtet hat, dass nunmehr die Aufprallfläche nicht mehr der Norm entspricht. Mit einem einfachen Auffüllen kann das Problem allerdings nicht komplett behoben werden.
Im Übrigen ist der Fallschutz in Form des Kieses zulässig. Alternativen dazu wären geeignete Holzhackschnitzel oder aber auch Sand.
In der Priorität wurde dieser Mangel im Bereich der Kletterwand als „hoch“ eingestuft, was dazu führte, dass die Kletterwand gesperrt und aufgrund des in die Jahre gekommenen Zustandes im Jahr 2020 komplett zurückgebaut wurde. Da die Spielmöglichkeiten an der Dominikschule allerdings begrenzt sind, wurde die Kletterwand in Absprache mit der Verwaltung durch Schulleitung und Elternschaft erneut aufgebaut. Aktuell fehlen wegen dem desolaten Fallschutz noch die Klettergriffe.
Auf dem restlichen Spielgelände wurde die Priorität als „normal“ (Mangel mit moderater Wahrscheinlichkeit einer Verletzung mit einer Beeinflussung in der Funktion (z.B. Fallschutz-Schichtstärke im Grenzbereich)). eingestuft, was zwar nicht direkt zur Sperrung der Spielgeräte führt, jedoch bis zur nächsten Inspektion behoben sein soll. Zwischenzeitlich sind 2 weitere Jahre vergangen und der Zustand hat sich nicht verbessert, der Untergrund weiter verdichtet, sodass Handlungsbedarf insbesondere im Bereich der Kletterwand, der Rutsche und einem weiteren Gerät besteht.
Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen der verschiedenen Fallschutzarten, vorliegend insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Fallschutzart Kies, wie bereits vorhanden mehr als ausreichend erscheint, um die volle und sichere Funktionsfähigkeit des Fallschutzes wieder herzustellen. Die Fallschutzart „Sand“ wurde nicht weiterverfolgt, da hier mehr Nachteile gesehen werden. Entsprechende Mittel für die Erneuerung, Austausch und Auflockerung des Fallschutzes „Kies“ wurden dafür im Haushalt bereitgestellt.
Schulleitung, der Hausmeister sowie nunmehr der SEB pflegen jedoch den Wunsch nach der Fallschutzart Holzhackschnitzel.
Im Rahmen der Fallschutzerneuerung beschließt der Schulträgerausschuss die Auflockerung, Aufarbeitung, teilweise Austausch sowie Auffüllung des aktuellen Fallschutzes (Kies), insbesondere in den Fallschutzbereichen der Kletterwand und der Rutschbahn gemäß Angebot vom 20.04.2023 zum Preis von 7.200 €. Die Auftragsvergabe kann vom Bürgermeister ohne Ratsbeschluss erfolgen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die beschlossenen Fallschutzmaßnahmen, insbesondere im Treppenbereich (Kies auf der Treppe) und teilweise an den Spielgeräten (Verschmutzung Kleidung beim Sturz) nach Umsetzung der Maßnahme verbessert bzw. optimiert werden kann.
6.): Aktueller Sachstand Schulentwicklungsplanung
Sven Schäfer informierte über den Abschluss des Schulentwicklungsplanes der nunmehr im Entwurf vorliegt. In der nächsten Schulträgerausschusssitzung wird dieser vom Planungsbüro vorgestellt.
Ein Beschluss wurde zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.