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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 25/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schwarzerden vom 15.05.2023

1.): Anhebung der Hebesätze der Realsteuern

Beschluss: Der Ortsgemeinderat Schwarzerden beschloss die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer auf die neuen Nivellierungssätze aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz, sowie die Erhöhung der Grundsteuer B auf 415 v.H.

2.): Beratung und Beschlussfassung über Anregungen und Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde zum Haushaltsplan 2023

Bei der Ortsgemeinde Schwarzerden sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land lagen weder Vorschläge noch Anregungen der Einwohner vor, daher entfiel die Beratung und eine Beschlussfassung zu diesem TOP.

3.): Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss: Der Ortsgemeinderat Schwarzerden stimmte dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zu und beschloss die Haushaltssatzung -mit folgenden Änderungen- zu erlassen:

1. Senkung des Unterhaltungsansatzes beim Gemeindehaus um 11.500 Euro

2. Anhebung der Grundsteuer B auf 415 v.H. statt auf 465 v.H. Senkung des Einnahmeansatzes um 2.700 Euro

4.): Einwendung zur Niederschrift über die Sitzung vom 31.05.2022

Es wurde eine Korrektur der Niederschrift zur Sitzung vom 31.05.2022 verlesen. Korrigiert wurde die Wahl der Rechnungsprüfungsausschussmitglieder. Gewählt wurde Lucas Engel als Mitglied und Achim Diener als Stellvertreter.

Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmte der Änderung der Niederschrift zu.

5.): Beschluss zum Beitritt der Ortsgemeinde Schwarzerden in den "Kommunalen Klimapakt (KKP) Rheinland-Pfalz"

Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen.

Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimawandelanpassung umgesetzt bzw. die Umsetzung eingeleitet; hervorzuheben sind insbesondere die Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erstellung von Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepten.

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, die Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Für die Ortsgemeinde Schwarzerden sind dies:

  • Straßenbeleuchtung auf LED (fortlaufend)
  • Photovoltaik auf Dorfmittelpunkt (2024)
  • Photovoltaik auf Jugendraum (2025)
  • Freiflächenphotovoltaik über 7,5 ha (entsprechen ca. 7,5 MW)
  • BAT Konzept im Forst

Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP- Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst.

Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen.

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - Förderprogramme des Landes, des Bundes oder der EU zur Verfügung. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus. Wenn Projekte umgesetzt werden sollen, ist darüber gesondert im Rat zu entscheiden.

Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.

Beschluss: Die Ortsgemeinde Schwarzerden trat dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtete sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Die Ortsgemeinde benannte dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:

  • Straßenbeleuchtung auf LED (fortlaufend)
  • Photovoltaik auf Dorfmittelpunkt (2024)
  • Photovoltaik auf Jugendraum (2025)
  • Freiflächenphotovoltaik über 7,5 ha (entsprechen ca. 7,5 MW)
  • BAT Konzept im Forst

Auf dieser Basis wurde die Verwaltung beauftragt,

  • die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben,
  • zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie
  • entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

6.): Aufstellungsbeschluss Freiflächenphotovoltaik

Die Ortsgemeinde Schwarzerden beabsichtigt, ein Bebauungsplan für ein 2. Sondergebiet (SO) von PV-Anlagen auszuweisen.

Der Ortsgemeinde lag eine Anfrage für den Bau von PV-Anlagen auf den genannten Flächen vor.

Die Diskussionen über erneuerbare Energien werden auf Landesebene in der bereits seit längerem geführt und da für die Gemeinde Schwarzerden bisher noch kein Flächennutzungsplan mit dem Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage als Nutzung erstellt worden ist, möchte der Antragsteller die Möglichkeit nutzen, um das Projekt einer grünen Energieversorgung auf seiner Flur in denselben gleich mit einzubringen. Das Risiko der Finanzierung, Instandhaltung und späteren Entsorgung wäre der Gemeinde damit abgenommen, da der Antragsteller dies in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans übernimmt.

Aus diesen Gründen geht er davon aus, dass er in der Gemeinde für sein Vorhaben, der Errichtung einer Solaranlage, zur Einspeisung von, aus regenerativen Quellen erzeugten Stromes in das öffentliche Stromversorgungsnetz, Unterstützung findet.

Die Stromeinspeisung wird auf gesetzlicher Grundlage gefördert.

Der hierfür geltende vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält als vorhabenbezogener Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die neue städtebauliche Ordnung.

Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschloss unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes für PV-Anlagen für das Teilgebiet „Am Höheweg-An der Lehmkaul“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die für ein Verfahren erforderlichen Maßnahmen mit dem Investor vorzunehmen die hierfür erforderlichen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Weiter wird beantragt, dass die Erweiterung in den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land entsprechend Berücksichtigung findet.

Sämtliche Kosten werden vom Antragsteller übernommen. Hierzu wird ein Kostenübernahmevertrag mit dem Investor abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag vorzubereiten und der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, diesen, in Abstimmung mit den Beigeordneten, abzuschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Schwarzerden, Flur 6; Flurst.-Nrn. 92, 93 tlw., 94, 95, 96, 97, 98, 99 tlw., 103, 104, 108 tlw.

Ausschließungsgründe gem. §22 GemO lagen bei Herrn Stilz vor. Er nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.

7.): Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Nach der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen sind in diesem Jahr die Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen.

Bei der Aufstellung ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen geeignet und bereit sind, das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen auszuüben. (§§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz).

Gemäß Anschreiben des Gerichts, ist aus dem Bereich der Ortsgemeinde Schwarzerden 1 Person vorzuschlagen.

Der Vorschlag bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl des Ortsgemeinderates.

Bei dem Vorschlag von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes handelt es sich um eine Wahl.

Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen nach § 30 Abs. 3 Nr. 1 GemO.

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO gelten nicht für Wahlen.

Beschluss: Der Ortsgemeinderat Schwarzerden schlug folgende Person für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen vor:

Name:

Keller

Vorname:

Kevin

Geburtstag/Geburtsort:

25.07.1988

Adresse:

Im Schodenacker 8, 55629 Schwarzerden

Beruf:

Controller

8.): Kauf eines Spielplatzgerätes

Beschluss: Der Ortsgemeinderat ermächtigte den Vorsitzenden mit der Anschaffung eines „großen Pfahlhauses“ (oder vergleichbar) für den Kinderspielplatz in Holzart Lärche. Die Kostenschätzung liegt bei 4.700 Euro.

9.): Räumung Grabfelder

Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verwaltung die verantwortlichen der abzuräumenden Gräber (Ruhezeit abgelaufen) anzuschreiben und mit einer üblichen Frist versehen aufzufordern die Gräber abzuräumen. Ansonsten soll eine kostenpflichtige Grababräumung durch ein von der Ortsgemeinde beauftragtes Unternehmen erfolgen.

10.): Beschränkte Ausschreibung der Fensterelemente im Erdgeschoss des Bürgerhauses

Auf Grund des Alters der Fenster, blinde Scheiben, Verwitterung und teilweise befallen von Fäulnis rät die Verwaltung von einer Instandsetzung ab und empfahl die Bestandsfenster zu erneuern.

Die Kosten werden Anhand von Erfahrungswerten auf ca. 12.500 Euro/Brutto geschätzt.

Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen die Arbeiten für die Erneuerung der Fenster EG an dem Bürgerhaus auszuschreiben.

Zusätzlich wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, in Absprache mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

11.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:

  • In der Ortslage soll ein Weihnachtsbaum gepflanzt werden. Der Ortsgemeinderat spricht sich für einen Standort am Gemeindehaus aus.
  • Seit dem 01.05.2023 arbeitet ein neuer Gemeindearbeiter für die Ortsgemeinde.
  • Am 12.06.2023 findet ein Vor-Ort-Termin an der Brücke über den Asbach gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinde Henau statt.
  • Für die 700-Jahr-Feier wurde ein Festausschuss eingerichtet, der auch bereits getagt hat. Das Catering bei der Feier soll an einen Externen vergeben werden.
  • Es findet ein Ortstermin mit den Anwohnern im Bereich Brügelheck statt, dabei soll die noch ausstehende Bepflanzung thematisiert werden. Als Ziel der Fertigstellung wurde der 31.10.2023 festgelegt.
  • Die Wegepflege im Wald inklusive der Wiederherstellung von Gräben erfolgt durch das Forstamt bzw. durch einen vom Forstamt beauftragten Unternehmer. Das Forstamt bereitet z.Zt. eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag Wegepflege im Wald vor.
  • Der Arbeitseinsatz am 22.04.2023 sei sehr erfolgreich verlaufen. Am Friedhof wurden die Fahrspuren beseitigt, am Dorfmittelpunkt wurde ein Dachüberstand zum Lagern von Holz gebaut und das Blumenbeet am Feuerwehrhaus wurde verschönert. Der Vorsitzende dankte allen Helfern.
  • Die Bauarbeiten am Hochbehälter seien an die Firma Schneider Bau vergeben worden.
  • Aus dem Rat kamen folgende Anfragen:
  • Das Verhalten der Trauergäste bei Beerdigungen wurde angeprangert. Es soll zukünftig darauf hingewiesen werden, dass die Wiesengrabfelder nicht als Stehfläche zur Verfügung stehen.
  • Es wurde angefragt, wann die Plätze um die Sitzbänke in der Ortsgemeinde freigeschnitten werden. Der Vorsitzende erklärte dies stehe auf dem Plan des neuen Gemeindearbeiters.
  • Dem Vorsitzenden lag ein Antrag des Fördervereins der Kita Kellenbach auf Bezuschussung einer Garderobe vor. Hier will der Vorsitzende das Gespräch mit dem Ortsbürgermeister der Trägergemeinde suchen.

Es lagen mehrere Anfragen zur Brenndauer der Straßenbeleuchtung vor. Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus die Anschaltung der Beleuchtung am Morgen zunächst unverändert zu lassen. Die Abschaltung am Abend/in der Nacht soll freitags und samstags erst um 0:30 Uhr erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung soll Silvester und die Kerb sein.

12.): Einwohnerfragestunde

Es waren vier Einwohner anwesend.

Die Frage einer Einwohnerin bezog sich auf die, ihrer Meinung nach zu frühe Abschaltung der Straßenbeleuchtung unter der Woche. Es gab weitere Fragen zur in der Sitzung beschlossenen Fläche für den bau einer PV-Freiflächenanlage und dem Platz am Jakobsplätzchen.