| 1.): | Vorstellung der Schulentwicklungsplanung der VG Kirner Land - Prognose (Teil 1) - Raumanalyse (Teil 2) |
Zum 01.08.2020 ist eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten. In der Neuregelung des § 91 Abs. 3 SchulG wird ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben. Durch diese Ergänzung von § 91 SchulG und die hiermit einhergehende Verpflichtung der kreisangehörigen Träger von Grundschulen zur Schulentwicklungsplanung entsteht eine neue, insbesondere komplexe Aufgabe, welche auch Kosten verursacht. Das Land gewährt daher für diese Mehrbelastung einen Ausgleich von jährlich 1.688,00 € für einen Zeitraum von 6 Jahren, was einem Gesamtbetrag in Höhe von 10.128,00 € entspricht.
In seiner Sitzung vom 15.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister ermächtigt, den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens an ein Planungsbüro zu vergeben. Die Auswahl fiel nach gründlicher Prüfung und Auswertung der Angebote und in Absprache mit den Beigeordneten auf das Planungsbüro für Schulentwicklung Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch aus Halle/Westfalen zu einem Angebotspreis in Höhe von insgesamt 8.638,16 €. Im Zeitraum von Februar bis April ´23 wurden Zahlen zusammengetragen, die Schulen begangen und erste Ergebnisse der Verwaltung vorgestellt. Im Abstimmungs- und Organisationsprozess zwischen Träger, Schulleitungen und dem Büro waren von Beginn an, neben dem Bürgermeister und dem Fachbereich auch Mitglieder des VG-Rates und des Schulträgerausschuss (Frau Greber, Frau Hermes, Herr Bursian) beteiligt.
Der Schulträgerausschuss der VG Kirner Land nahm das Ergebnis des Gutachtens zur Schulentwicklungsplanung für die vier in Trägerschaft der VG befindlichen Grundschulen, erstellt durch das Büro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch (Prognose – Teil 1 und Raumanalyse – Teil 2) gemäß Auftrag vom 01.02.2023, nach ausführlicher Vorstellung durch Herrn Wirtz (Mitarbeiter des Büros) zur Kenntnis.
| 2.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Der stellv. Fachbereichsleiter Sven Schäfer informierte über die Situation der Schulsozialarbeit. Der Landkreis übernimmt aktuell für alle vier Grundschulen insgesamt 26 Stunden pro Woche, was einem Betrag in Höhe von jährlich ca. 45.500 € entspricht. An allen Schulen besteht jedoch ein Mehrbedarf an Schulsozialarbeit. Dies wurde in Gesprächen mit den Schulleitungen sowie den Schulsozialarbeiterinnen deutlich. Zusätzliche Stunden sollen laut Landkreis nun durch die Träger der Grundschulen aufgestockt und finanziert werden. Zudem sind die Stunden teilweise sehr unterschiedlich vergeben. Auf Nachfrage beim Jugendamt der Kreisverwaltung konnten keine Aussagen dazu getroffen werden, da es angeblich keine Grundlage dafür gibt. Man möchte jedoch ein System entwickeln, was aber noch Zeit benötige. Ausschussmitglied Norbert Stibitz bat erneut um Kontaktaufnahme mit der Kreisverwaltung und Bereitstellung der gesetzlichen Grundlagen zur Schulsozialarbeit. Erst dann könne man dieses Thema nochmal im Ausschuss besprechen. Der Vorsitzende erklärte, dass sich die Verwaltung, speziell der Fachbereich, der Sache nochmal annehmen wird.
Im Anschluss an die Sitzung fand bis 20:05 Uhr eine Schulbegehung für interessierte Ausschussmitglieder statt.