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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Entwurf _ Krankheitsvertretung Hausmeister.

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Hausmeister (w/m/d)

in Vollzeit befristet im Rahmen einer Krankheitsvertretung.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Laufende Überprüfung und Überwachung sämtlicher technischer Einrichtungen sowie ggf. deren Wartung
  • Pflege der Außenanlage
  • Ausführung von Kleinreparaturen
  • Überwachung der Wartungsintervalle
  • Störungsbeseitigung der Heiz- und Lüftungsanlagen
  • Programmieren von Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Störungsbeseitigung der Aufzugsanlagen
  • Koordination mit Wartungsfirmen (bei schwerwiegenden Reparaturen)
  • Koordination der Gebäudereinigung

Unsere Anforderungen an Sie:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung als Hausmeister wäre wünschenswert
  • handwerkliches Geschick
  • Verständnis für Haustechnik
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
  • Körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Führerschein der Klasse B

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nach EG 5
  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
  • Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Für Rückfragen steht unsere Bauhofleitung, Herr Carsten Scherer (Telefon 06752/135-347) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 21.06.2025 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer

Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.