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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 25/2026
Mitteilungen anderer Behörden
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Aufgebot 6 II 5/26

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Aufgebot 

Frau Ingeborg Mack, Niederberg 39, 55606 Kirn hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 4, Briefnummer 14704, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kirn, Blatt 511, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 30.000,00 DM 10 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Sparkasse Bad Kreuznach mit Sitz in Bad Kreuznach

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 11.09.2026 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, den 11.05.2026 — 
6 II 5/26  — Das Amtsgericht