| 1.): | Änderung der Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land zum Schuljahr 2025/2026 |
Veränderte Rahmenbedingungen sowie unausgeglichene Abläufe machten es erforderlich, die Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land anzupassen. Diese richten sich grundsätzlich nach dem Muster des Landes Rheinland-Pfalz.
Mit der kostenfreien Erweiterung des Betreuungsangebotes an der Hellbergschule hat man in der Schullandschaft des Kirner Landes einen weiteren Meilenstein, u.a. im Hinblick auf das Ganztagsbetreuungsgesetz, geschafft.
Die Schwerpunkte in den Änderungen sind zum einen organisatorisch bedingt, zum anderen möchte man alle Grundschulkinder im Kirner Land gleichbehandeln. Dementsprechend fällt an der Grundschule in Hennweiler, mit Änderung der Betreuungsordnung, die Gebühr für die Betreuung bis 16:00 Uhr in Höhe von jährlich 200,00 € weg. Insgesamt unterstützt man mit dieser Maßnahme Familien mit dem entsprechenden Betreuungsbedarf durch finanzielle Entlastung in Höhe von jährlich rund 3.500 €.
Folglich sind mit dieser Anpassung im Kirner Land alle Schulen, gleich ob GTS oder Betreuende Grundschule in Bezug auf Kostenfreiheit gleichgestellt. Die Schulleitungen und die jeweiligen Elternausschüsse wurden über das Vorgehen informiert.
Beschluss:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem VG-Rat, die überarbeiteten Betreuungsordnungen der Grundschulen im Kirner Land zu erlassen. Die Regelungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 in Kraft treten. Zudem wird empfohlen die Verwaltung zu ermächtigen, zukünftig die Betreuungsordnungen den örtlichen Gegebenheiten, dem Bedarf oder durch allgemeine gesetzliche Änderungen, unter Beteiligung der Schulleitung sowie des jeweiligen Schulelternausschusses zu ändern bzw. neu (z.b. Dominkschule) zu erlassen.
| 2.): | Anschaffung von Schulmöbeln |
Die Schulmöbel der Grundschulen im Kirner Land sind teilweise in die Jahre gekommen. Das Schulmobiliar weist neben dem Alter, teilweise ein erhöhtes Verletzungsrisiko auf, da dieses immer wieder und über viele Jahre hinweg notdürftig repariert wurde. Zudem entsprechen die alten Tische und Stühle nicht mehr den aktuellen ergonomischen und anatomischen Gegebenheiten für Grundschulkinder. Bei verschiedenen Schulbesuchen konnten die Mitglieder des Schulträgerausschusses einen Eindruck über den Zustand der Schulmöbel gewinnen. Bereits in den Jahren 2022 und 2023 wurden für insgesamt 12 Klassen (von aktuell 35 Klassen) neue Möbel angeschafft.
Durch die sukzessive Anschaffung neuer Schulmöbel werden anfallende Kosten für Reparatur sowie der Zeitaufwand der Hausmeister für die Reparaturen reduziert. Zudem entfällt durch die Anschaffung von höhenverstellbaren Tischen und Stühlen das Umräumen des Klassenzimmermobiliars durch den Bauhof während den Ferien.
Mit der Anschaffung von neuem Klassenrauminventar können somit auf lange Sicht Kosten reduziert werden und in den einzelnen Klassen Stühle und Tische für die Kinder bereits bei Einschulung entsprechend angepasst werden.
Im Jahr 2025 sollen insgesamt 8 Klassensätze, bestehend aus 10 höhenverstellbaren Doppeltischen, 6 Einzeltischen, 26 Stühlen, 1 Lehrertisch, 2 Regalen und einem Aufbewahrungsschrank angeschafft werden.
Unter grundsätzlicher Beachtung des aktuellen Vergaberechtes und der damit einhergehen Erleichterung der Vergabe wurden mehrere Angebote eingeholt, welche jedoch noch genau ausgewertet werden müssen. Es ist darüber hinaus mit einer Förderung über nicht verbrauchten Basismittel aus dem Ganztagsförderungsgesetz in Höhe von insgesamt 14.364,00 € zu rechnen, sodass sich die Gesamtkosten um diesen Betrag reduzieren. Allgemein sind Mittel für die Beschaffung im Haushalt eingestellt.
Beschluss:
Der Schulträgerausschuss empfiehlt dem VG-Rat neue Schulmöbel, wie vorgestellt, zu beschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag, nach Auswertung aller Angebote und unter Beteiligung der Beigeordneten, an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
| 3.): | Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen |
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Fachbereichsleiter Sven Schäfer teile folgendes mit:
a) Der Preis für das Schulessen wird ab 01.08.2025 auf 4,40 € angehoben.
Dies entspricht der aktuellen Sachbezugskostenverordnung für Mittagessen.
Die Zusammensetzung der Kosten für Schulverpflegung aus dem Kalenderjahr 2024 wurden ausführlich vorgestellt.
b) Die Stunden für die Schulsekretärinnen wurden zwischenzeitlich berechnet und entsprechend angepasst.
Das Berechnungsmodell wurde ausführlich vorgestellt.
c) Die Kosten für die Betreuungskräfte an den Grundschulen sind gestiegen, da ein Mehrbedarf abgedeckt werden muss.
Die Bedarfe werden zukünftig weiter steigen, sodass weiterhin mit hohen Betreuungskosten zu rechnen ist.
d) Alle Grundschulen bieten Schwimmunterricht an, welcher teilweise durch das Personal der VG-Werke unterstützt wird.
Buskosten entstehen hierbei für die GS Hellberg, Simmertal und Hennweiler in Höhe von ca. 15.000 € pro Schuljahr.
e) Die geplanten Baumaßnahmen an der Hellbergschule sind weiter in Bearbeitung. Es kam zu Verzögerungen, da Förderung umgestellt werden mussten, um mehr Fördergelder generieren zu können.
Weitere Anfragen aus dem Auditorium konnten durch den Vorsitzenden oder den Fachbereichsleiter beantwortet werden.