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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bauhof

eine/einen Garten- und Landschaftsbauer/in (w/m/d)

unbefristet in Vollzeit.

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Mähen der zahlreichen Rasenflächen und Hänge

  • Mulchen und Freischneiden der Wanderwege

  • Strauch-, Hecken- und Baumpflege

  • Beetpflege und Unkraut jäten

  • Pflanzarbeiten

  • Maurer- und Pflasterarbeiten in kleinerem Umfang

  • Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes

Unsere Anforderungen an Sie:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Garten- und Landschaftsbauer/in oder vergleichbare Ausbildung mit gleichwertigen Erfahrungen und Fähigkeiten

  • handwerkliche Fähigkeiten

  • Teamfähigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise

  • Körperliche Eignung und Belastbarkeit

  • Umgang mit Rasenmähern und Maschinen

  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen

  • Führerschein der Klasse B

Gute Gründe für Ihre Bewerbung:

  • Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

  • Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst

  • Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet

  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

  • Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung

Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Carsten Scherer (Telefon 06752/135-347), und unsere Personalabteilung, Frau Tatjana Schwinn (Telefon 06752/135-319) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 23.07.2023 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.