Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bauhof
eine/einen Garten- und Landschaftsbauer/in (w/m/d)
unbefristet in Vollzeit.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Mähen der zahlreichen Rasenflächen und Hänge
Mulchen und Freischneiden der Wanderwege
Strauch-, Hecken- und Baumpflege
Beetpflege und Unkraut jäten
Pflanzarbeiten
Maurer- und Pflasterarbeiten in kleinerem Umfang
Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes
Unsere Anforderungen an Sie:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Garten- und Landschaftsbauer/in oder vergleichbare Ausbildung mit gleichwertigen Erfahrungen und Fähigkeiten
handwerkliche Fähigkeiten
Teamfähigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
Körperliche Eignung und Belastbarkeit
Umgang mit Rasenmähern und Maschinen
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
Führerschein der Klasse B
Gute Gründe für Ihre Bewerbung:
Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Carsten Scherer (Telefon 06752/135-347), und unsere Personalabteilung, Frau Tatjana Schwinn (Telefon 06752/135-319) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 23.07.2023 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.