Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 27/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmertal vom 22.05.2023

1. Anhebung der Hebesätze der Realsteuern

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt der Ortsgemeinde Simmertal eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer auf die Höhe der zum 1. Januar 2023 gestiegenen Nivellierungssätze des Landes Rheinland Pfalz.

Der Ortsgemeinderat Simmertal beschloss die Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer auf die Höhe der zum 1. Januar 2023 gestiegenen Nivellierungssätze des Landes Rheinland Pfalz.

2. Beratung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Der Ortsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zu und beschließt die Haushaltssatzung wie vorgelegt zu erlassen.

3. Vorschlagsliste zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028

Nach der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen sind in diesem Jahr die Vorschlagslisten für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Bei der Aufstellung ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen geeignet und bereit sind, das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen auszuüben. (§§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz). Gemäß Anschreiben des Gerichts, ist aus dem Bereich der Ortsgemeinde Simmertal 1 Person vorzuschlagen. Der Vorschlag bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl des Ortsgemeinderates. Bei dem Vorschlag von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes handelt es sich um eine Wahl. Für das Wahlverfahren gilt § 40 Abs. 5 GemO. Die Abstimmung erfolgt demnach durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, sofern der Ortsgemeinderat nicht eine offene Abstimmung beschließt. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen nach § 30 Abs. 3 Nr. 1 GemO. Ausschließungsgründe nach § 22 GemO gelten nicht für Wahlen.

Abstimmung über offene Wahl

Bürgermeister Werner Speh schlug vor, die Abstimmung als offene Wahl durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat Simmertal schlug folgende Personen für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen vor:

Familienname:

Speh

Vorname:

Daniel

Geburtsjahr:

1986

Plz. / Wohnort:

55618 Simmertal

Beruf:

Förderschullehrer

Familienname:

Beenen

Vorname:

Heike

Geburtsjahr:

1958

Plz. / Wohnort:

55618 Simmertal

Beruf:

Marketingleiterin

Familienname:

Zimmermann

Vorname:

Michael

Geburtsjahr:

1963

Plz. / Wohnort:

55618 Simmertal

Beruf:

Feuerwehrbeamter

Familienname:

Holländer

Vorname:

Kerstin

Geburtsjahr:

1966

Plz. / Wohnort:

55618 Simmertal

Beruf:

Fachassistentin Jobcenter

4. Installation PV-Anlage Kita

In der Gemeinderatsitzung am 05.12.2022 wurde bereits beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des neuen Anbaus der Kita Kunterbunt anzugehen / auszuschreiben.

Nun soll der Bürgermeister, in Abstimmung mit den Beigeordneten ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.

5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:

-

Der LBM hat an der Straße Richtung Seesbach den Baumbestand beanstandet. Hier muss eine Verkehrssicherungsmaßnahme durchgeführt werden.

-

Die Fahrt nach Oudon sei sehr erfreulich verlaufen, als Geschenk wurde eine Tonne von Herrn Heblich überreicht.

-

Auf eine erneute Anfrage bezüglich des Immissionsschutzstreifens entlang der B 421 bot der Vorsitzende einen Vor-Ort-Termin mit Frau Sesterhenn und dem entsprechenden Sachbearbeiter auf Kreisebene an.

-

Eine andere Anfrage aus dem Rat richtete sich nach der Installation eines Parkverbotsschildes am Wendeplatz „Beim Steinkreuz“. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde soll hier das Parkverhalten kontrollieren und bei Bedarf entsprechend sanktionieren.

6. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.