Die Stadt Kirn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Städtischen Bauhof eine/einen
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Neupflanzung von Bäumen + Baumpflege
Hecken schneiden, Beetpflege und Unkraut jäten
Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Winterdienstes
Ausführen von Arbeiten im Rahmen des Hochwasserschutzes
Flexibler Einsatz bei allen sonstigen anfallenden Aufgaben des Bauhofes
Unsere Anforderungen an Sie:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen und anerkannten Ausbildungsberuf als Gärtner*in oder Garten/Landschaftsbauer*in
handwerkliche Fähigkeiten
Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
Körperliche Eignung und Belastbarkeit
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
Führerschein der Klasse B
Gute Gründe für Ihre Bewerbung:
Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
Jobrad
Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechen- der Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen steht unser Bauhofleiter, Herr Kaiser (Telefon 0173/6625657) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 12.07.2024 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klar- sichthüllen o. ä. einzureichen.