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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 27/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Königsau

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Ortsbürgermeister Klaus Brühl verpflichtete die neu gewählten Ratsmitglieder Guido Weirich und Svenja Kirsch namens der Ortsgemeinde Königsau durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Ratsmitglied.

Auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, § 20 Schweigepflicht, § 21 Treuepflicht, § 30 Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl wies er besonders hin.

2. Wahl einer / eines Beigeordneten bzw. Wahl einer/ eines besonderen Stellvertreters/in für die Wahl am 09.06.2024

Sascha Späth hat zum 06.05.2024 sein Amt als Zweiter Beigeordneter verloren. Nach § 3 der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde Königsau bis zu zwei Beigeordnete.

Für den Wahltag steht der Ortsgemeinde Königsau nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung.

Anstelle eines/einer 2. Beigeordneten wählt der Ortsgemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen/eine besondere/n Stellvertreter/in.

Der Ortsgemeinderat Königsau beschloss, die Wahl offen vorzunehmen.

Zur Wahl des besonderen stellvertretenden Wahlleiters wird vorgeschlagen:

Herr Thomas Spreuer