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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

In der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für ein

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

zu besetzen.

Zu deinen Aufgaben gehören:

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Unterstützung beim Ausbildungs- und Übungsbetrieb

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Durchführung und Mitwirkung bei der Gerätewartung

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Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Gestaltung der Homepage

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Mitwirken in der Brandschutzerziehung- und Brandschutzaufklärung

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Mitwirken in der Alarm- und Einsatzplanung

Was Du mitbringst:

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Führerschein Klasse B und mindestes 18 Jahre alt

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Gute EDV-Kenntnisse (Anwendung MS Office etc.)

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Bereitschaft zum Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeiten

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Körperliche und geistige Eignung für den freiwilligen Feuerwehrdienst

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Gerne schon mit Erfahrung im Freiwilligen Feuerwehrwesen - nach Möglichkeit zumindest abgeschlossene Grundausbildung

Welche Leistungen erhältst Du?

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Ein interessantes und vielfältiges Tätigkeitsfeld

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Arbeit in einem eingespielten und motivierten Team

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Erfahrungen, welche für jeden weiteren beruflichen Werdegang wertvoll sind

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Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Gefahrenabwehr

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Eine Vollzeitbeschäftigung im Umfang von 39 Stunden/Woche

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Monatliches Taschengeld in Höhe von 450,00 €, 30 Tage Urlaub, Sozialversicherung

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Teilnahme an 25 Seminartagen und Zertifikat nach Abschluss

Hast Du Interesse an einem vielfältigen und sinnvollen Dienst für die Gesellschaft?

Dann freuen wir uns über deine Bewerbung an Verbandsgemeinde Kirner Land, Personalabteilung, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Für weitere Fragen steht Dir gerne zur Verfügung:

Herr Mitchell (Wehrleiter), Tel. 0160/99047676, E-Mail: j.mitchell@feuerwehr-kirnerland.de oder Frau Werle (Ordnungsamt), Tel. 06752/135-120, E-Mail: jolanta.werle@kirner-land.de

Mit deiner Bewerbung stimmst du der weiteren internen Verarbeitung deiner Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen einzureichen.