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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 27/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun

Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Scheiberling“, 1. Änderung

Frühzeitige Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun in der Sitzung am 21.01.2026, die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Scheiberling“, 1. Änderung, beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, wurde am 05.03.2026 beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung, liegen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Dauer von mindestens 14 Tagen, und zwar vom

06.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026,

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.18, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich (schwarz umrandet) der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hochstetten, Flur 1, Flurst.-Nrn. 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 957, 958, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 967 tlw., 970, 971, 972, 974, 975, 977, 979, 981, 983, 985, 987, 989, 991, 993, 995, 997