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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl, Auslosung und Einberufung von Schöffinnen und Schöffen

Die von den Ortsgemeinden aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, 17. Juli 2023 bis einschließlich Montag, 24. Juli 2023 bei den jeweiligen Ortsgemeinden im Dienstzimmer des Ortsbürgermeisters und während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in 55606 Kirn zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche – gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist – schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Verbandsgemeinde Kirner Land
Thomas Jung
Bürgermeister